Terület: Türingia
Párbeszéd

Mehr Spielraum zur Vermeidung von Unterrichtsausfall

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Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
526 Támogató 526 -ban,-ben Türingia

A gyűjtés befejeződött

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A gyűjtés befejeződött

  1. Indított 2018
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  5. Döntés

Ez egy online petíció des Thüringer Landtages.

2018. 08. 14. 4:47

Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 51. Sitzung am 7. Juni 2018 abschließend beraten. In seine Beschlussfassung hat der Ausschuss die entsprechenden Ausführungen des insoweit zuständigen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) einbezogen.

Das TMBJS hatte zunächst über die Herausforderungen, denen sich die Thüringer Landesregierung mittel- bis langfristig stellen muss, informiert. Danach handele es sich bei Thüringen um das Land, das bundesweit die höchsten Personalausgaben pro Schülerin und Schüler investiere, gleichzeitig aber einen Unterrichtsausfall hinnehmen müsse, der im Land überwiegend als unhaltbar hoch empfunden werde. Diesen unbefriedigenden Status quo wolle die Landesregierung gemeinsam mit allen an guter Schule interessierten Partnern nachhaltig verbessern und gemeinsam den Weg zu einer Thüringer Unterrichtsgarantie gehen. Die vom Ministerpräsidenten und der vormaligen Ministerin für Bildung, Jugend und Sport eingesetzte Kommission "Zukunft Schule" habe am 21. Juni 2017 Empfehlungen für die zukunftsfähige Ausgestaltung des Thüringer Schulsystems vorgelegt, um effiziente und leistungsfähige Strukturen für die Thüringer Schullandschaft zu schaffen. Die Landesregierung habe diese Empfehlung zur Kenntnis genommen und einen „Werkstattprozess“ initiiert, in dem gemeinsam mit allen Beteiligtengruppen erörtern worden sei, welche Empfehlungen, wie und in welchen Schritten umgesetzt würden. Dieser Prozess münde im „Arbeitsprogramm Zukunft Schule für Thüringen“, das zeitnah dem Kabinett vorgelegt werden solle. Das Arbeitsprogramm enthalte Lösungsvorschläge, die langfristig wirken und den Weg zu einer Thüringer Unterrichtsgarantie ebnen sollten.

Nach den weiteren Ausführungen des TMBJS liegt dem Kabinett seit dem 22. Mai 2018 ein Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens zur Beschlussfassung vor, in dem bereits erste Schritte zur Umsetzung des Arbeitsprogramms enthalten sind.

Im Weiteren hat das TMBJS über die Anstrengungen der Landesregierung der vergangenen Monate informiert, um den Unterrichtsausfall in Thüringen zu minimieren. Danach sollen alle in den nächsten Jahren aus dem aktiven Schuldienst ausscheidenden Lehrkräfte ersetzt werden. Um dies zu erreichen, sei die Systematik der Neueinstellungen umgestellt worden. Während in den vergangenen Jahren jeweils 500 Lehrerinnen und Lehrer unbefristet in den Thüringer Schuldienst eingestellt worden seien, habe die Landesregierung mit dem Personalentwicklungskonzept 2025 beschlossen, den „Deckel“ von 500 Stellen aufzuheben. Jede frei werdende Stelle im aktiven Schuldienst könne seit dem 1. Januar 2018 neu besetzt werden. Dies geschehe in den Schulamtsbereichen jeweils dort, wo der Bedarf am größten sei. Mit der Umstellung der Einstellungssystematik gehe auch einher, dass es nicht mehr zwei feste Einstellungstermine im Jahr gebe; ab sofort könne zu jedem erforderlichen Zeitpunkt im Jahr eingestellt werden. Allein in den nächsten zwei Jahren sollen so 1550 Lehrerstellen neu besetzt und zusätzlich eine dauerhafte Vertretungsreserve für die Vertretung von längerfristig erkrankten Lehrkräften von 100 Vollzeitstellen geschaffen werden.

Nach den weiteren Ausführungen der Landesregierung stehen im Jahr 2018 bis zu 300 Vollzeitstellen für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen zur Absicherung des Unterrichts bei längerfristiger Abwesenheit von Lehrkräften bereit. Um den potentiellen neuen Kollegen dieses Angebot attraktiv zu gestalten, habe Thüringen die Verbeamtung wieder eingeführt. Außerdem stelle der Haushaltsgesetzgeber für ein bereits im Kommissionsbericht vorgeschlagenes Schulbudget für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 insgesamt 9,2 Mio. Euro zur Verfügung. Das entspreche für jeden Schüler einer staatlichen Schule in Thüringen 12,50 Euro im Jahr 2018 und 30 Euro im Jahr 2019. Mit diesen Geldern könnten unterrichtsergänzende, unterrichtsbegleitende und unterrichtsvertiefende Angebote finanziert werden.

Bezüglich der Absicherung des Unterrichts seien die Schulleiter aller Schularten in Thüringen angehalten, der Unterrichtsabsicherung oberste Priorität einzuräumen und Unterrichtsausfall zu vermeiden. Somit werde bei drohendem Unterrichtsausfall in einem ersten Schritt an den betreffenden Schulen geprüft, inwieweit der Unterricht fachgerecht oder fachfremd mit dem an der Schule vorhandenen Lehrpersonal vertreten werden könne. Im Grundschulbereich sei eine fachgerechte Vertretung in den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde sehr gut realisierbar, da die für die Schulart Grundschule ausgebildeten Pädagogen in der Regel über die entsprechenden Lehrbefähigungen verfügen würden. Sollten für das zu vertretende Unterrichtsfach nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer an der Schule zur Verfügung stehen, seien nach § 9 Absatz 1 der Lehrerdienstordnung Lehrer bei Bedarf und dem Vorliegen entsprechender Voraussetzungen verpflichtet, Unterricht auch in den Fächern zu erteilen, für die sie keine Lehrbefähigung bzw. Unterrichtserlaubnis besitzen. Ausgenommen davon sei der Religionsunterricht.
Nach dieser Maßgabe könne in der Grundschule ein hoher Anteil auch an weiteren Unterrichtsfächern vertreten werden. Neben dem fachgerecht und fachfremd erteilten Vertretungsunterricht stünden dem Schulleiter weitere Möglichkeiten zur Verfügung, um Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. zu verringern. Dazu zählten u.a. die Zusammenlegung kleiner Klassen, Kurse oder Lerngruppen, die temporäre Kürzung der Stundentafel oder die zeitweilige Erhöhung des Stundendeputats einzelner Lehrkräfte. Sollte es der Schule mit den genannten Maßnahmen nicht möglich sein, den Unterricht abzusichern, beziehe der Schulleiter das zuständige Staatliche Schulamt ein. Das Staatliche Schulamt prüfe, ob die Schulleitung alle Möglichkeiten zur Absicherung des Unterrichts ausgeschöpft habe und leite bei Bedarf wirksame Maßnahmen ein (z.B. Ausgleich zwischen benachbarten Schulen, Abordnungen auch schulartübergreifend, Anordnung von Mehrarbeit, Einsatz der Vertretungsreserve).

Der Vertreter des TMBJS hat den Petitionsausschuss in dessen 51. Sitzung darüber informiert, dass der Minister für Bildung, Jugend und Sport den Thüringenplan „Für eine gute Zukunft unserer Schulen“ in der 55. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 11. Juni 2018 ausführlich vorstellen wird. In der Sitzung soll auch über die konkreten Auswirkungen des Thüringenplans auf die Thüringer Schullandschaft zu Beginn des Schuljahres 2018/19 informiert werden.

Der Petitionsausschuss hat deshalb im Ergebnis seiner Beratung beschlossen, die Petition gemäß § 17 Nr. 5 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als Material zu überweisen und die Petition im Übrigen mit den vorgenannten Informationen der Landesregierung abzuschließen (§ 17 Nr. 2 b) ThürPetG).


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