Область: Тюрингия

Mehr Verkehrssicherheit für Schüler*innen, Kinder und Jugendliche in der Nähe von Schulen

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
144 Поддерживающий 144 через Тюрингия

Петиция была завершена

144 Поддерживающий 144 через Тюрингия

Петиция была завершена

  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Thüringer Landtages .

01.12.2018, 03:38

Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 59. Sitzung am 22. November 2018 abschließend behandelt. In seine Beschlussfassung hat der Ausschuss eine Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft einbezogen.

Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung bleibt zunächst festzuhalten, dass die Kreuzung Nollendorfer Straße – Dornburger Straße in Jena aus polizeilicher Sicht als verkehrsproblematisch eingestuft wurde. Einen Schwerpunkt der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Polizei bildete dabei das Verhalten einiger Fahrzeugführer aus Richtung Dornburger Straße. Dabei wurde an den verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugen links über den Gleiskörper der Straßenbahn an die Kreuzung herangefahren und ungeachtet der Lichtsignalanlage nach rechts in die Nollendorfer Straße abgebogen. Dieses Verhalten erfolgte regelwidrig und unabhängig vom Vorhandensein eines Grünpfeils. Denn der Grünpfeil gestattet das Rechtsabbiegen nur aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird. Die Stadt Jena entfernte dennoch zunächst aufgrund dieser Problematik den Grünpfeil an besagter Kreuzung.

Um das regelwidrige Ausweichen der Fahrzeugführer auf den Gleiskörper zu verhindern, wurden zwischenzeitlich Leitschwellen und Leitbaken als Abgrenzung zum Gleiskörper installiert. Zeitgleich wurde auch der Grünpfeil wieder angebracht, welcher dazu beitragen soll, den Verkehrsfluss auf der Dornburger Straße zu verbessern.

Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses dient die Lichtsignalanlage an dieser Stelle nicht überwiegend der Schulwegsicherung. In erster Linie dient diese Anlage der Sicherung des Straßenverkehrs, insbesondere der sicheren Überfahrt der Straßenbahn über die Kreuzung. Die nächstgelegene Schule liegt ca. 200 Meter entfernt und wird über eine Lichtsignalanlage erreicht, an der kein Grünpfeil vorhanden ist.

Wie der Petitionsausschuss weiter feststellte, sind die Fußgängerübergänge über die Nollendorfer Straße und die Dornburger Straße von der Haltelinie der Lichtsignalanlage gut einsehbar. Die Sicht auf Schulkinder und sonstige Fußgänger wird nicht durch Hindernisse verdeckt. Zudem war die Kreuzung nach Feststellung der Unfallkommission bezüglich der Grünpfeilregelung bisher nicht auffällig.

Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in der Begründung der Straßen-verkehrsbehörde der Stadt Jena zur Wiederanordnung des Grünpfeils weder Verstöße gegen die Anordnungsgrundsätze der Straßenverkehrs-Ordnung noch gegen die ermessensleitenden Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung erkennbar sind. Die Bedingungen zur Anordnung des Grünpfeils sind erfüllt und die erforderliche Zustimmung des Landesverwaltungsamtes zur verkehrsbehördlichen Anordnung liegt ebenfalls vor.

Soweit mit der Petition ein generelles Verbot der Anbringung von Grünpfeilen in der Nähe von Schulen, insbesondere von Grundschulen begehrt wird, weist der Petitionsausschuss auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) hin. Danach darf der Grünpfeil nicht verwendet werden, wenn die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulsicherung dient (VwV-StVO zu § 37, Nr. XI g).


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