Regiune: Germania

Menschenrechte - Verkaufsverbot für durch Kinderarbeit hergestellte Mobiltelefone

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Deutschen Bundestag
497 497 in Germania

Petiția a fost inchisa

497 497 in Germania

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  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:08

Pet 4-17-23-7430-045866

Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Entwicklung und Zusammenarbeit – zu überweisen. Begründung

Die Klasse 5/6 G einer Berliner Schule fordert mit einer Petition, dass in Deutschland
keine Handys verkauft werden dürfen, die mithilfe von Kinderarbeit im Ausland
hergestellt wurden. Die Schülerinnen und Schüler fordern unter anderem Folgendes:
– Die Bundesrepublik Deutschland soll verstärkt auf Kinderarbeit im Ausland achten.
– Deutschland soll betroffene Länder und die Produzenten dazu auffordern,
Kinderarbeit zu verhindern.
– Deutschland soll Organisationen unterstützen, die gegen Kinderarbeit kämpfen.
Die Schülerinnen und Schüler haben im Unterricht ein Projekt zum Thema „Handy“
gemacht. Dabei haben sie erfahren, dass Handy-Produzenten Kinderarbeit zulassen.
Die betroffenen Kinder sind so alt wie die Schülerinnen und Schüler. Die Kinder in den
Herstellungsländern können aber nicht zur Schule gehen, weil sie in Fabriken arbeiten
müssen. Ihnen droht ein Leben in Armut. Die Schülerinnen und Schüler sind deshalb
sehr betroffen.
Die Petition war öffentlich und wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses
eingestellt. 497 Menschen haben die Petition mitgezeichnet und sie damit unterstützt.
Außerdem gingen 50 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung gebeten, ihre Meinung zu dem
Anliegen zu sagen. Zu diesem Thema gab es auch in der letzten Wahlperiode schon
Anfragen und Anträge aus dem Parlament. Zuletzt wurde am 14. Juni 2012 ein Antrag
zu diesem Thema im Deutschen Bundestag besprochen (Bundestagsdrucksache
17/9920, Plenarprotokoll des Bundestages 17/184, S. 21988 bis 21994). Der
zuständige Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich mit diesem

Antrag beschäftigt. In der letzten Wahlperiode wurde jedoch hierüber keine
abschließende Entscheidung mehr getroffen.
Der Petitionsausschuss kam bei der Prüfung der Petition zu folgendem Ergebnis:
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich das Engagement der Schülerinnen und
Schüler, die sich ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Die
Schülerinnen und Schüler haben mit der Petition in der Öffentlichkeit um Unterstützung
geworben und eine intensive Diskussion hervorgerufen.
Es ist dem Deutschen Bundestag sehr wichtig, dass die Menschenrechte überall auf
der Welt beachtet werden. Die deutsche Politik hat sich dazu verpflichtet, Menschen
davor zu schützen, dass ihre Rechte und Grundfreiheiten verletzt werden. Dies gilt
ganz besonders für die Rechte von Kindern. Es sollen die Voraussetzungen
geschaffen werden, dass Unterdrückung, Willkür und Ausbeutung keine Chance mehr
haben.
Der Petitionsausschuss unterstützt deshalb das Anliegen der Petition, verbotene
Kinderarbeit zu verhindern. Er kann allerdings nicht alle Forderungen teilen. Dies
betrifft insbesondere die Forderung, in Deutschland den Verkauf von Handys zu
verbieten, die mithilfe von Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Nicht jede Form der Beschäftigung von Kindern ist schlecht. Arbeit, die dem Alter, der
körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern entspricht, kann wichtige
gesellschaftliche Werte und grundlegende Fertigkeiten vermitteln. Voraussetzung ist,
dass die Tätigkeit die Kinder nicht vom Schulbesuch und von Spiel- oder Ruhezeiten
abhält. Kinderarbeit ist jedoch verboten, wenn sie die Gesundheit oder die körperliche,
geistige und soziale Entwicklung eines Kindes schädigt. Kinderarbeit ist auch
verboten, wenn sie die Erziehung eines Kindes behindert.
Die wichtigste Ursache für Kinderarbeit ist Armut. Die Eltern verdienen in vielen
Ländern oft so wenig, dass sie ihre Familien nicht ernähren können. Die Kinder
müssen daher zum Lebensunterhalt beitragen. Kinderarbeit ist jedoch selbst auch
Ursache von Armut. Die Kinder können oft nicht zur Schule gehen, weil sie arbeiten
müssen. Damit haben sie auch keinen Zugang zu Berufen, für die man eine bessere
Ausbildung braucht und die besser bezahlt werden.
Was Kinderarbeit ist und wie sie zu bewerten ist, steht unter anderem in folgenden
internationalen Abkommen:
– Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN),

– Konvention 138 (Mindestalter) der Internationalen Arbeitsorganisation der VN (ILO),
– Konvention 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit) der ILO.
Fast alle Staaten auf der Welt haben diese Konventionen ratifiziert. Das bedeutet, sie
haben den Vereinbarungen zugestimmt. Die vollständige Umsetzung und
Durchsetzung dieser Vereinbarungen ist aber oft schwierig. In einigen Ländern gibt es
schwache politische Strukturen, Korruption und Lobbyismus. Außerdem fehlen häufig
finanzielle Mittel.
Es ist schwierig, die Herstellung von Handys zu überwachen. Es ist schwierig, zu
überprüfen, ob Handys mithilfe von Kinderarbeit hergestellt werden. Elektronische
Geräte wie Handys werden meist nicht nur in einem Land hergestellt. Die Rohstoffe
wie zum Beispiel Metalle, die man für ein Handy braucht, sollten nicht aus Regionen
kommen, wo es Krieg gibt. Indem man Rohstoffe aus solchen Ländern kauft, finanziert
man unter Umständen einen Krieg.
Anschließend geht es um die Überwachung der Arbeitsbedingungen in den Fabriken.
Es sind meistens mehrere Fabriken an der Herstellung von Handys beteiligt. Eine erste
Fabrik verarbeitet die Rohstoffe. Eine zweite Fabrik liefert die Einzelteile. Und eine
dritte Fabrik baut das Endprodukt zusammen. Diese einzelnen Schritte finden nicht
nur in unterschiedlichen Fabriken, sondern oft auch in unterschiedlichen Ländern statt.
Vor allem die Hersteller der Handys sind dafür verantwortlich, dass keine Kinderarbeit
eingesetzt wird. Dafür sind außerdem die Staaten verantwortlich, in denen Handys
produziert werden. Auch die Händler, die Handys kaufen und verkaufen, sollten darauf
achten.
Letztlich sind auch die Verbraucher mit verantwortlich. Nur wenn Handys, die mithilfe
von Kinderarbeit hergestellt wurden, auch gekauft werden, lohnt sich die Herstellung.
Wenn niemand solche Handys kaufen würde, würden die Hersteller wahrscheinlich
besser darauf achten, dass es keine Kinderarbeit gibt. Allerdings wissen die meisten
Verbraucher nichts oder nur wenig über die Bedingungen, unter denen Handys
hergestellt werden. Manchen Verbrauchern ist es vielleicht sogar egal.
Der Petitionsausschuss freut sich deshalb darüber, dass im Schulunterricht dieses
Wissen vermittelt wird. Nur wenn Schülerinnen und Schüler dieses Wissen haben,
können sie eigenverantwortlich danach handeln. Und sie können dabei helfen, dass
die Menschenrechte geachtet werden. Das Bewusstsein für die
Herstellungsbedingungen im Ausland ist wichtig, um den Druck auf die Hersteller zu

erhöhen. Die Hersteller müssen Kinderarbeit sowie soziale und ökologische
Missstände bei der Herstellung verhindern.
Die Bundesregierung hat gegenüber dem Petitionsausschuss ebenfalls ausdrücklich
ihre Anerkennung und Freude über die Petition ausgedrückt. Sie freut sich, dass sich
die Schülerinnen und Schüler bereits in der 5. Klasse mit so wichtigen und schwierigen
Themen beschäftigen.
Der Kampf gegen Kinderarbeit ist für die Bundesregierung wichtig. Die Regierung
unterstützt das politische Ziel, dass Kinderarbeit auf der ganzen Welt abgelehnt und
bekämpft wird. Sie kämpft seit vielen Jahren in unterschiedlicher Weise gegen
Kinderarbeit. Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Projekte zur Bekämpfung
der Kinderarbeit auf den Weg gebracht und finanziert. Zum Beispiel hat sie sich darum
bemüht, dass Familien auf andere Weise Geld verdienen können. Familien sollen nicht
darauf angewiesen sein, dass ihre Kinder arbeiten. Und sie hat sich dafür eingesetzt,
dass Kinder eine hochwertige Bildung bekommen. Durch eine hochwertige Bildung
können Kinder später einmal einen guten Beruf ausüben und Geld verdienen. So kann
durch Bildung Armut verringert werden.
Die Bundesregierung fordert deshalb, dass es weltweit einen kostenlosen Zugang zu
einer hochwertigen Schulbildung für alle Kinder gibt. Das ist auch ein Ziel des
weltweiten Programms „Bildung für alle“ von der UNESCO. 164 Staaten haben sich
dazu verpflichtet, dass die Ziele des Programms erreicht werden.
In vielen Ländern ist es jedoch schwierig, das Recht auf Bildung umzusetzen. Häufig
fehlt das Geld oder die Politiker haben kein Interesse an dem Thema. Um Bildung in
anderen Ländern noch stärker zu fördern, hat die Bundesrepublik Deutschland ihre
Mittel für Bildung weltweit und insbesondere für Afrika erhöht. Außerdem fördert die
Bundesregierung Bildung in vielen anderen Ländern auf der ganzen Welt. Zusammen
mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat die Regierung für die Jahre 2010 bis 2013 eine Bildungsstrategie entwickelt
(„Zehn Ziele für mehr Bildung“). Besonders benachteiligte Menschen sollen gefördert
werden. Dazu gehören zum Beispiel:
– Mädchen und Frauen,
– Menschen mit Behinderung,
– besonders arme Menschen,
– Kinder, die arbeiten müssen, oder

– Menschen, die einer religiösen, ethnischen oder sprachlichen Minderheit angehören.
Ein Beispiel für das Engagement der deutschen Bundesregierung ist das Projekt
„Bekämpfung von Kinderhandel und der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ im
afrikanischen Burkina Faso. Es wird zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.
Die Bundesregierung unterstützt außerdem den fairen Handel und fördert
Internetplattformen wie „Aktiv gegen Kinderarbeit“ oder „Kompass Nachhaltigkeit“.
Der Petitionsausschuss begrüßt diese Maßnahmen und Forderungen zur Vermeidung
von Kinderarbeit. Er stellt aber auch fest, dass es bisher keinen Standard für „fair“
hergestellte Handys gibt. Das heißt, es gibt keine Vereinbarungen und keine
einheitlichen Maßstäbe darüber, unter welchen Bedingungen Handys hergestellt
werden sollen. Dies liegt auch daran, dass die Herstellung in vielen Einzelschritten an
unterschiedlichen Orten der Welt erfolgt. Deshalb sind die Herstellungsbedingungen
nur sehr schwer zu überprüfen. Ein einheitlicher Standard kann deshalb kaum
garantiert werden.
Zwar könnte der Deutsche Bundestag mit einem Gesetz verbieten, dass in
Deutschland Handys verkauft werden, die mithilfe von Kinderarbeit hergestellt wurden.
In der Praxis ist ein solches Verbot aber kaum umsetzbar. Außerdem wird dadurch
das Ziel, Kinderarbeit zu verhindern, nicht erreicht.
Wie bereits erläutert wurde, lässt sich heute nicht feststellen, ob ein Handy mithilfe von
Kinderarbeit hergestellt wurde. Auch lässt sich nicht feststellen, ob andere
Sozialstandards verletzt wurden. Die Verantwortung für die Herstellungsbedingungen
in einem Land liegt vor allem bei der Regierung des Landes. Einer anderen Regierung
kann Deutschland aber keine Vorschriften machen. Deshalb hilft es mehr, mit anderen
Ländern zu sprechen und mit vielen anderen Ländern zusammen Vereinbarungen zu
treffen. So kann man am besten etwas gegen Kinderarbeit tun.
Verbote von Produkten, die mithilfe von Kinderarbeit hergestellt wurden, sind generell
nicht sinnvoll. Sie wären nur in Deutschland wirksam und nicht in der ganzen
Europäischen Union (EU). Außerdem wären sie nicht vereinbar mit den
Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO). Und sie wären nach
internationalem Recht nicht zulässig. Damit wären sie letztlich auch nicht effektiv.
Verbote verbessern also die Situation der arbeitenden Kinder nicht. Im schlimmsten
Fall können sie das Gegenteil bewirken: Sie könnten dazu führen, dass die Hersteller
die Kinder in ihren Betrieben einfach entlassen (müssen). Dadurch würde sich die

Situation der betroffenen Familien noch verschlimmern. Zudem erreichen Verbote
immer nur die Betriebe, die Waren nach Europa bringen. Die Bedingungen in den
Fabriken, die Produkte für andere Länder der Welt (wie Asien oder Amerika)
herstellen, können durch ein solches Verbot nicht beeinflusst werden. Vor allem aber
werden die zentralen Ursachen der Kinderarbeit wie Armut und fehlende Bildung mit
Verboten nicht bekämpft.
Sinnvoller erscheint es, im Bereich der Wirtschaft aktiv zu werden. Wenn die
Bundesregierung mit Unternehmen zusammenarbeitet, kann sie versuchen, die
Arbeitsbedingungen bei den Herstellern zu verbessern. Wie die Bundesregierung
erklärt hat, tut sie das auch mit Erfolg. Viele Unternehmen sind bereit, soziale und
ökologische Verantwortung zu übernehmen. Viele Unternehmen, die diese
Verantwortung übernehmen, haben damit auch wirtschaftlichen Erfolg. Denn eine
große Rolle spielen die Verbraucher: Wenn es eine starke Nachfrage nach Produkten
gibt, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, sind die Hersteller gezwungen, die
Arbeitsbedingungen zu verbessern, um diese Produkte weiter verkaufen zu können.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich.
Die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot kann der Petitionsausschuss zwar
nicht unterstützen, doch fordert er die Bundesregierung auf, darauf zu drängen,
Kinderarbeit einzuschränken. Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und
Zusammenarbeit – zu überweisen, um die auf das Anliegen besonders aufmerksam
zu machen.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag,
die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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