Regija: Njemačka

Mietrecht - Kündigungsschutz für Dauercamper

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
85 85 u Njemačka

Peticija je odbijena.

85 85 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:15

Pet 4-17-07-4011-046179Mietrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin fordert, die Rechtslage der gewerblichen Miet- oder Pachtverträge von
Dauercampern zu ändern und ihnen einen Kündigungsschutz zu geben.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass bei der Anmietung
eines Dauerstellplatzes durch sogenannte Dauercamper kein Kündigungsschutz vor
Änderungskündigungen mit dem Ziel der Mieterhöhung bestehe. Dies führe zu einer
unzumutbaren Benachteiligung der Dauercamper, die durch eine Gesetzesänderung
behoben werden müsse.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 85 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 13 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Dauercamping ist die Nutzung eines meist größeren Wohnwagens oder – seltener –
Wohnmobils wie ein Ferienhaus. Der Dauercamper mietet auf einem Campingplatz
einen Standplatz und die zugehörigen Dienstleistungen für einen längeren Zeitraum
an. Es handelt sich hierbei um die Anmietung von Grundstücken bzw. eines
Grundstückteils.

Ein solches Mietverhältnis kann unter anderem durch eine ordentliche Kündigung
beendet werden, §§ 542 Abs. 1, 580a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Daneben kann auch eine Beendigung durch außerordentliche Kündigung erfolgen
und bei einem Mietverhältnis auf bestimmte Zeit mit Ablauf dieser Zeit, wenn nicht
zuvor außerordentlich gekündigt wurde (§ 542 Abs. 2 BGB). Ein sozialer Kündi-
gungsschutz wie bei der Wohnraummiete besteht nicht.
Demgegenüber ist der Kündigungsschutz bei der Wohnraummiete, auf den die
Petentin abzielt, Kernstück des sozialen Wohnraummietrechts. Er soll den
vertragstreuen Mieter schützen und ihm die Wohnung als Lebensmittelpunkt
erhalten; dies soll auch über eine lange Zeitspanne ermöglicht werden. Nur diese
besondere Situation rechtfertigt die weitgehende Einschränkung der Vertragsfreiheit
zu Lasten des Vermieters bzw. des Eigentümers. Hingegen geht es bei der
Anmietung eines Dauerstellplatzes in aller Regel um Freizeitwecke bzw. um einen
Ferienwohnsitz. Ein besonderer Kündigungsschutz ist in solchen Fällen nicht
geboten.
Im Übrigen besteht auch für Dauercamper i. d. R. ein Schutz nach § 539 BGB.
Hiernach kann der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses von dem
Vermieter Ersatz für nützliche Aufwendungen verlangen (§ 539 Abs. 1 i. V. m.
§§ 683, 677, 670 BGB) und seine Einrichtungen, mit denen er die Mietsache
versehen hat, jederzeit vom Mietobjekt wegnehmen. Dies gilt selbst dann, wenn die
Einrichtung wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist
(§ 539 Abs. 2 BGB). Ferner kann ein Herausgabeanspruch wegen einer
ungerechtfertigten Bereicherung zugunsten des Mieters bestehen (§ 812 ff BGB).
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petentin auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


Pomoć jačanju građanske participacije. Želimo da vaše zabrinutosti budu saslušane dok ne postanete neovisni.

Podržite