Regione: Germania

Mietrecht - Regelungen zur Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
127 Supporto 127 in Germania

La petizione è stata parzialmente accettata

127 Supporto 127 in Germania

La petizione è stata parzialmente accettata

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Successo parziale

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

02/11/2019, 03:27

Petitionsausschuss

Pet 1-19-06-2311-006973
13156 Berlin
Baurecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung

Der Petent erstrebt mit seiner eingebrachten Petition, dass gerade in Ballungszentren mehr
bezahlbare Mietwohnungen geschaffen werden und der soziale Wohnungsbau
vorangetrieben wird.
Des Weiteren soll die Lohngrenze für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins
(WBS) deutlich erhöht werden. Außerdem soll einem Leerstand von Neubauten
entgegengewirkt werden und Luxusrenovierungen, -sanierungen und -neubauten sollen
reduziert werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 127 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bezahlbarer
Wohnraum gerade in Ballungszentren nicht mehr bzw. nur noch sehr schwer zu
bekommen sei. Insbesondere durch Luxusrenovierungen und -sanierungen würden
Bewohner mit kleineren Einkommen aus ihren Bezirken vertrieben und in Randgebiete
gedrängt. Um dem entgegenzuwirken sollten Eigentümer bereits bestehender bzw. neuer
Gebäude verpflichtet werden, einen gewissen Prozentsatz für Sozialwohnungen zur
Verfügung zu stellen. Dies fördere die Integration und verhindere eine Ghettoisierung.
Petitionsausschuss

Darüber hinaus gelinge es durch die Erhöhung der Lohngrenze für die Beantragung eines
WBS, auch Geringverdienern schnell eine Wohnung zu finden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Die Wohnungsmärkte in den deutschen Ballungszentren, in den Groß- und
Universitätsstädten sind angespannt. Wie der Petent ausführt, ist dort insbesondere
bezahlbarer Wohnraum knapp. Die anhaltende Dynamik ist dabei vor allem auf die
gestiegene Nachfrage nach Wohnimmobilien zurückzuführen. Das zentrale Ziel der
Wohnungspolitik der Bundesregierung ist deshalb die deutliche Ausweitung des
Wohnungsangebotes sowie die Sicherung des Bestandes an bezahlbarem Wohnraum.
Um dies zu erreichen, haben die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag ein
umfassendes Maßnahmenpaket vorgesehen (vgl. Koalitionsvertrag, Kapitel IX:
„Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen“). Das reicht von der
steuerlichen Förderung des bezahlbaren Wohnungsneubaus und zusätzlichen
Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau bis hin zur Stärkung der
Wohneigentumsbildung und mietrechtlichen Anpassung. Die vom Petenten
vorgeschlagenen Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt. Der überwiegende Teil
der Anregungen wird durch das vorgesehene Maßnahmenpaket berücksichtigt.
Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen parlamentarischen
Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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