Region: Tyskland

Mietrecht - Übernahme der Maklercourtagen durch den Vermieter

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
471 Stödjande 471 i Tyskland

Petitionen har nekats

471 Stödjande 471 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-04-13 04:25

Pet 4-17-07-4011-052968

Mietrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Maklercourtagen für die Vermietung von
Wohnraum grundsätzlich vom Auftraggeber, überwiegend also vom Vermieter
getragen werden müssen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es der Vermieter sei, der den
Makler beauftrage. Daher solle auch der Vermieter zur Zahlung der Courtage
verpflichtet sein und nicht der Mieter. Ein sehr großer Teil der Wohnungssuchenden
könne keine Wohnung oder kein Haus mieten, weil die ungerechtfertigten und viel zu
hohen Maklerprovisionen dies neben der Pflicht zur Zahlung einer Kaution fast
unmöglich machten. Ein normaler Arbeitnehmer, der einem Makler gar keinen Auftrag
gegeben habe, müsse eine Wohnung oder ein Haus mieten können, ohne eine
Courtage zu bezahlen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Petition
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 471 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 21 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zum Anliegen der Eingabe darzulegen. Ferner hat der Petitionsausschuss zu der
Eingabe den Rechtsausschuss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages um Stellungnahme gebeten, da die Petition einen
Gegenstand der Beratung in diesem Ausschuss betraf. Der Rechtsausschuss hat dazu
mitgeteilt, dass die Petition während der Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes zur
Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung
des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung, MietNovG, (BT-Drs. 18/3121)
dem Ausschuss vorgelegen hat (BT-Drs. 18/4220). Das Plenum des Deutschen
Bundestages befasste sich mehrmals mit der Thematik und beriet hierüber ausführlich
(Protokoll der Plenarsitzung 18/66 vom 13.11.2014 und Protokoll 18/91 vom
05.03.2015).
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter
Einbeziehung der seitens des zuständigen Fachausschusses sowie der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Das neue MietNovG, das im Wesentlichen am 01.06.2015 in Kraft getreten ist, soll
unter anderem verhindern, dass vor dem Hintergrund angespannter Wohnungsmärkte
Vermieter die Kosten der von ihnen eingeschalteten Makler auf die
Wohnungssuchenden abwälzen können. Zur Erreichung dieses Ziels sieht das
MietNovG unter anderem folgende wichtige Neuregelungen vor:
Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung wird durch das MietNovG
dahingehend geändert, dass ein Mieter dann nicht zur Zahlung der Courtage
verpflichtet ist, wenn der Vermieter einen Makler mit der Suche eines geeigneten
Mieters für eine Wohnung beauftragt hat. Damit wird das sogenannte Bestellerprinzip
eingeführt, nach dem derjenige die Kosten eines Maklers zu tragen hat, der diesen
bestellt. Darüber hinaus können bestimmte Verstöße von Wohnungsvermittlern gegen
die Neuregelungen mit Bußgeldern geahndet werden.
Das MietNovG führt daher zu der mit der Petition angestrebten Änderung. Im Ergebnis
empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu