Region: Tyskland

Militärische Tiefflüge - Gleichmäßige Verteilung der Konzentration des militärischen Fluglärms über Luftübungsräume

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
74 Stödjande 74 i Tyskland

Petitionen har nekats

74 Stödjande 74 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2017
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2018-12-18 03:26

Pet 1-18-14-5603-040851 Militärische Tiefflüge

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Konzentration des militärischen Fluglärms
gleichmäßig über die Luftübungsräume in Deutschland verteilt wird.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 74 Mitzeichnungen und 35 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die unter dem
Übungsraum ED-R 205/305 lebenden Menschen durch den dortigen militärischen
Luftübungsbetrieb in unangemessener Weise benachteiligt würden. Dies stelle einen
Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz (GG) dar. Militärischer
Fluglärm sei lauter als die zivile Luftfahrt, unterliege nicht den gleichen Restriktionen
wie der zivile Luftverkehr und verursache noch eher wie der zivile Luftverkehr
Krankheiten der Psyche und des Herz-Kreislaufsystems.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Ausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Erfüllung der Aufgaben der
Luftstreitkräfte eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben
erfordert. Bereits heute werden große Teile der fliegerischen Ausbildung
ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt.
Dennoch bleibt die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld
unumgänglich. Aufgrund der dichten Besiedelung in Deutschland lassen sich Flüge
über bewohnten Gebieten nicht gänzlich vermeiden.

Der Ausschuss hebt hervor, dass die Bundeswehr für den Übungsflugbetrieb nach
§ 30 des Luftverkehrsgesetzes Sonderrechte besitzt, soweit dies zur Erfüllung ihrer
besonderen Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit oder
Ordnung erforderlich ist. Militärischer Übungsflugbetrieb ist grundsätzlich von montags
bis freitags von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr Ortszeit zulässig. Bis 17:00 Uhr erfolgt dabei
die Durchführung militärischer Übungstiefflüge nach dem Grundsatz der freien
Streckenwahl. Somit wird eine größtmögliche Verteilung des militärischen
Flugbetriebes erreicht. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ruht der
militärische Übungsflugbetrieb grundsätzlich.

Der militärische Flugbetrieb wird durch die Bundeswehr unter Berücksichtigung der
Belange der Bevölkerung geplant und durchgeführt. Somit wird Sorge getragen, dass
die Belastung der Bevölkerung so gering wie möglich gehalten wird. Hierzu wurden in
den letzten Jahren explizite Maßnahmen getroffen, die zu einer erheblichen Entlastung
der Bevölkerung beigetragen haben. Unter anderem wurde bei der Nutzung des
Übungsluftraums (zeitweilig reservierter Luftraum / Temporary Reserved Airspace
(TRA)) ED-R TRA 205 / 305 LAUTER auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung
innerhalb der Sektoren geachtet. Des Weiteren wurden eine zeitweilige Anhebung der
Untergrenze des Übungsluftraums, eine zeitliche- und örtliche Nutzungsbegrenzung
sowie eine gleichmäßige Verlagerung in andere Übungslufträume in Deutschland
vorgenommen.

Durch die aktive Mitarbeit der Bundeswehr in den örtlichen Fluglärmkommissionen
sowie die Einrichtung der Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz konnten
somit die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs auf die einzelnen Regionen
durch Anpassung von Verfahren, Regularien und freiwilligen Selbstbeschränkungen
reduziert und angeglichen werden.

Der Ausschuss hält fest, dass soweit dennoch eine „Ungleichbehandlung" im Vergleich
mit Betroffenen außerhalb der Sektoren einer TRA besteht, die von der Petentin
geäußerte Auffassung, wonach die unter dem Übungsraum ED-R 205/305 lebenden
Menschen durch den hier konzentrierten Übungsbetrieb in unangemessener Weise
benachteiligt und dem Gleichstellungsgrundsatz nach Artikel 3 GG nicht Rechnung
getragen werde, nicht geteilt wird. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des GG sind alle
Menschen vor dem Gesetz gleich. Dieser allgemeine Gleichheitssatz ist nicht im Sinne
einer absoluten Gleichbehandlung zu verstehen, sondern als Verbot von
Ungleichbehandlungen ohne hinreichenden Grund, also als ein Verbot staatlicher
Willkür. Ein solcher hinreichender Grund ist jedoch in der „Funktionsfähigkeit der
Bundeswehr'“ zu sehen. Aufgrund einer sehr hohen Verkehrsdichte im deutschen
Luftraum und zur Entflechtung der militärischen Übungsflüge von zivilen
Luftraumnutzern, führen Luftstreitkräfte eine Vielzahl ihrer Übungsflüge in reservierten
Lufträumen durch, die für die Übungsdauer für andere Verkehrsteilnehmer gesperrt
sind. Diese Übungslufträume sind in Abstimmung mit den zuständigen zivilen
Luftfahrtbehörden bundesweit im deutschen Luftraum eingerichtet worden und
beginnen grundsätzlich ab einer Höhe von circa 3.000 Metern. Grundsätzlich nutzbar
sind die Übungslufträume montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 23:30
Uhr Ortszeit, freitags bis 17:00 Uhr.

Die Stadt St. Wendel liegt unterhalb des militärischen Übungsluftraums TRA LAUTER
sowie im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder. Die Nutzung dieser
Übungslufträume erfolgt durch die Luftstreitkräfte der Bundeswehr und ausländischer
Nationen und dient der unumgänglichen Aus- und Weiterbildung der fliegenden
Besatzungen zum Erhalt der Einsatzbereitschaft. Diese Ausbildungs- und
Übungsflüge sind unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen
unverzichtbar. Internationale Einsätze zur Krisenbewältigung haben eine besondere
Bedeutung und so ist die kontinuierliche Vorbereitung auf diese Einsätze für alle
Streitkräfte unerlässlich, um einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge
und Krisenbewältigung einbringen zu können.

Das Bundesministerium der Verteidigung trägt dafür Sorge, dass der militärische
Flugbetrieb in den Übungslufträumen nur in dem für die sachgerechte Ausbildung der
fliegenden Besatzungen erforderlichen Umfang sowie regelkonform durchgeführt und
damit die Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten wird.

Der Petitionsausschuss empfiehlt im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu