Região: Alemanha

Militärischer Abschirmdienst - Überführung des militärischen Abschirmdienstes in Bundesnachrichtendienst bzw. Verfassungsschutz

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
331 Apoiador 331 em Alemanha

A petição não foi aceite.

331 Apoiador 331 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:12

Pet 1-18-14-573-000367Militärischer Abschirmdienst
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll die Auflösung des Militärischen Abschirmdienstes sowie die
Übertragung seiner Aufgaben an den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt
für Verfassungsschutz erreicht werden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 331 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 29 Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle Aspekte gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die Geheimdienste
müssten grundlegend reformiert werden. Effektivester Weg sei daher die
Eingliederung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in andere Dienste, da
dieser in seinen Aufgaben viele Schnittmengen mit dem Auslandsdienst des
Bundesnachrichtendienstes (BND) und dem Inlandsdienst des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) habe. Die Zusammenlegung der Dienste bewirke zudem
ein effizienteres Handeln, weil die Koordination dadurch unter den einzelnen Sparten
besser funktioniere. Zusätzlich würde die Auflösung zu einer Entlastung des
Bundeshaushaltes führen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
wie folgt zusammenfassen:

Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich der Bundestag bereits
in der 17. Legislaturperiode aufgrund eines Antrags einer Fraktion mit der Thematik
der Einsparung des Militärischen Abschirmdienstes beschäftigt hat (Bundestags-
Drucksache 17/6501, Plenarprotokoll 17/126). Zudem verweist der Ausschuss auf
den Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz, den das
Parlamentarische Kontrollgremium vorgelegt hat (18/216). Darin werden u. a. die
Tätigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes im Jahr 2012 dargestellt. Der Bericht
sowie die genannten parlamentarischen Dokumente können unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Zu der vorliegenden Eingabe stellt der Petitionsausschuss zunächst fest, dass der
Militärische Abschirmdienst der Nachrichtendienst der Bundeswehr ist, der dort die
Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahrnimmt. Organisiert ist der MAD als
Dienststelle des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Nach § 1 des
Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst (MADG) ist es Aufgabe des MAD,
speziell Fälle von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder
in Bezug auf Spionagetätigkeit für das Ausland zu erforschen. Der MAD hat allein
abwehrende Funktion und wird daher als abwehrender Nachrichtendienst
bezeichnet. Hierzu werden ihm nachrichtendienstliche Informationsbefugnisse
eingeräumt. Der Tätigkeitsschwerpunkt ist die Identifizierung und Abwehr von
sogenannten Innentätern, also von Bundeswehrangehörigen, die „aus der
Bundeswehr gegen die Bundeswehr“ den Auftrag der Bundeswehr gefährden.
Mitwirkungsaufgaben obliegen dem MAD bei allen Sicherheitsprüfungen im
Geschäftsbereich des BMVg sowie bei technischen Sicherheitsmaßnahmen. Damit
leistet der MAD zusätzlich einen Beitrag zur Beurteilung der Sicherheitslage von
Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr sowie der verbündeten Streitkräfte
in der Bundesrepublik Deutschland.
Auch weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die mit den Jahren gesetzlich
festgeschriebenen Aufgaben des MAD Erfordernissen entspringen, welche die
Bundeswehr auch in Zukunft begleiten werden. Durch eine Schwerpunktsetzung bei
der Teilnahme an Auslandseinsätzen bleibt der nachrichtendienstliche
Kontingentschutz nach Auffassung des Petitionsausschusses eine unverzichtbare
Dienstleistung für Soldaten vor Ort. Durch die gesetzliche Begrenzung des Auftrags
auf den personellen und sachlichen Bereich der Bundeswehr grenzt sich das
Arbeitsfeld des MAD zu dem der zivilen Nachrichtendienste ab.

Mit Bezug auf die besondere Rolle sowie die spezielle Aufgabenstellung des MAD
vermag der Ausschuss der Forderung, den Dienst aufzulösen und dessen Aufgaben
auf den BND sowie den BfV zu übertragen, nicht zu unterstützen. Der
Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium der Verteidigung - als Material zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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