Region: Niemcy

Mindest- und Höchstrenten - Einführung einer Mindestrente unabhängig von der Grundsicherung

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
128 128 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

128 128 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

05.06.2019, 04:26

Pet 3-19-11-8231-003665 Mindest- und Höchstrenten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass eine Mindestrente unabhängig von der
Grundsicherung eingeführt wird.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass durch Rentenerhöhungen,
wie sie derzeit betrieben würden, Rentenempfänger unterhalb der Grundsicherung nur
bedingt profitierten. Zudem sei auch der Bürokratieaufwand für Empfänger einer Rente
und Grundsicherung ungleich höher als bei denen, die keine Grundsicherung beziehen
würden. Auf die weiteren Ausführungen in der Petition wird verwiesen.

Den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages haben zu diesem Anliegen
weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 127
Mitzeichnende an und es gingen 34 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass dem System der gesetzlichen
Rentenversicherung das Prinzip der Äquivalenz von beitragspflichtigen Einnahmen zu
Rentenleistungen zugrunde liegt. Das bedeutet, dass sich die Höhe einer Rente
demnach vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch
Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen richtet. Je mehr
Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und
Arbeitseinkommen sind, desto höher ist die aus der jeweiligen individuellen
Versicherungsbiografie berechnete Rente und umgekehrt. Jemand, der den Großteil
seines erwerbsfähigen Lebens nicht berufstätig war oder lediglich ein geringes
Arbeitsentgelt bezogen hat, erhält somit regelmäßig keine oder nur eine entsprechend
geringe Rentenleistung. Einen Anspruch auf eine sogenannte Mindestrente sieht das
Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass grundsätzlich in den Fällen, in denen
die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine ausreichende Sicherung des
Lebensunterhaltes nicht gewährleisten kann, die Sozialhilfe als unterstes Netz des
sozialen Sicherungssystems greift. Die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ist – als Teil der Sozialhilfe – eine Leistung, die für hilfsbedürftige,
ältere Personen ab Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente sowie für
dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab dem 18. Lebensjahr den
grundlegenden Lebensunterhalt sichert. Die Leistung berücksichtigt die im Einzelfall
bestehenden Bedarfe zur Deckung des Lebensunterhalts und ist von dem Bestehen
von Hilfebedürftigkeit abhängig. Daher wird sie auch nur dann erbracht, wenn das
eigene Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und deren Ehegatten
sowie Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht ausreicht, um den notwendigen
individuellen Bedarf abzudecken.

Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter ist die Entscheidung gefallen, die auf
Leistung und Gegenleistung beruhende Rentenversicherung und das als Ergänzung
erforderliche sozialhilferechtliche Auffangnetz weiterhin voneinander zu trennen.
Diese Aufgabentrennung ist Folge der unterschiedlichen Funktionsweisen von
gesetzlicher Rentenversicherung und Grundsicherung. Nur so können
steuerfinanzierte Leistungen auf diejenigen Personen beschränkt werden, die über
keine anderweitigen finanziellen Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts im Alter
verfügen. Eine Vermischung von sozialhilferechtlichen Leistungen und Leistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung würde die Akzeptanz der Rentenversicherung
gefährden, weil die Bedeutung der eigenen Vorleistung in Form von Beiträgen nicht
mehr ausreichend erkennbar wäre.

Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist
jedoch beabsichtigt, die Lebensleistung von Menschen, die mehrere Jahrzehnte
gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt haben, besonders
anzuerkennen und ihnen über eine „Grundrente“ ein regelmäßiges höheres
Einkommen im Alter zu ermöglichen. Das geplante regelmäßige Alterseinkommen soll
in diesen Fällen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs liegen. Wie die
„Grundrente“ im Detail ausgestaltet werden soll und wann sie eingeführt wird, gibt es
zum aktuellen Zeitpunkt noch keine weiteren Festlegungen. Insoweit bleibt das
Gesetzgebungsverfahren hierzu abzuwarten. Abzuwarten bleibt auch, ob
Voraussetzung für den Bezug einer „Grundrente“ die Prüfung der Hilfebedürftigkeit
entsprechend der Grundsicherung sein soll.

Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag sich der Petitionsausschuss nicht
für eine Mindestrente im Sinne des Petenten auszusprechen. Der Petitionsausschuss
empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des
Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - als Material zu überweisen, soweit
Personen, die wenigstens 35 Beitragsjahre vorweisen können, aber keinen
Rentenanspruch über dem Niveau der Grundsicherung aufbauen konnten, eine
Altersversorgung mit einem angemessenen Aufschlag auf die Grundsicherung
erhalten sollen und die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales - als Material zu
überweisen, soweit die Einführung einer Garantierente gefordert wird, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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