Terület: Németország

Mineralölsteuer - Absenkung des Mineralölsteuersatzes für rein pflanzliche Produkte

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
171 Támogató 171 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

171 Támogató 171 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 08. 29. 16:52

Pet 2-17-08-6130-035792Energiesteuer (früher Mineralölsteuer)
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Mineralölsteuersatz für rein pflanzliche
Produkte wie z.B. Biodiesel (Rapsöl), der ab 2013 mit 45 Cent pro Liter belegt wird,
insoweit abgesenkt wird, dass für mittelständische Betriebe in der ländlichen
Biokraftstoffbranche (Ölmühlen, Tankstellen, Kfz-Umrüstbetriebe...) ein Überleben
ermöglicht wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Biokraftstoffbranche in Deutschland kämpfe
angesichts steigender steuerlicher Belastungen mit einer äußerst schwierigen
Marktlage. Trotz eines wachsenden Bedarfs an umweltfreundlicher Energie sei der
Absatz an Biokraftstoffen in Deutschland im Jahr 2011 gesunken. Ursache hierfür sei
ein starker Einbruch des Absatzes von reinem Biodiesel gewesen, welches einen
wesentlichen Umsatzträger für mittelständische Biokraftstoffanbieter dargestellt
habe.
Gegenwärtig werde bei der Vermarktung von Kraftstoffen mit zweierlei Maß
gemessen, da man bei der Bewertung die Umweltrendite der Biokraftstoffe nicht
berücksichtige. 2011 sei das erste Jahr gewesen, in dem die
Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoff in Deutschland gegolten habe. Der
vermarktete Biokraftstoff musste nachweislich mindestens 35% Treibhausgase
gegenüber fossilem Treibstoff einsparen. Während Biokraftstoff strenge
Treibhausgasstandards einhalten müsse, werde die Erdölgewinnung aus
Teersanden oder der Tiefsee immer schmutziger und riskanter. Für Teersande etwa
lägen die Treibhausgasemissionen gemäß einschlägiger Untersuchungen um 30 %
über dem von der EU für fossilen Kraftstoff zugrunde gelegten Wert. Entsprechend

höher seien die realen, aber am Markt nicht abgebildeten Umweltvorteile von
Biokraftstoff.
Durch eine Absenkung der Besteuerung für Biokraftstoffe könne man dazu beitragen,
ein vorhandenes Ungleichgewicht zugunsten der großen Mineralölkonzerne
abzuschaffen und dadurch den mittelständischen Betrieben vor Ort wieder neue
Perspektiven geben.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 171 Mitzeichnungen sowie
27 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:
Mit Blick auf das vorgetragene Petitum ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung,
dass der Einsatz von Fettsäuremethylester (Biodiesel) und Pflanzenöl als
Biokraftstoff zunächst vollständig von der Steuer entlastet war, um Biokraftstoffe zu
Anschubzwecken befristet zu fördern. Die dadurch ausgelöste starke Überförderung
war mit den europarechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr zu vereinbaren und
führte zu erheblichen Verwerfungen an den Märkten. Auch konnten die durch die
steuerliche Förderung von Biokraftstoffen verursachten massiven Steuerausfälle
haushaltspolitisch nicht mehr gerechtfertigt werden.
Mit der Einführung der Biokraftstoffquote Anfang 2007 wurde ein grundlegender
Systemwechsel – von einer ausschließlich steuerlichen hin zu ausschließlich
ordnungsrechtlichen Förderung von Biokraftstoffen – eingeleitet. Die Fortführung der
steuerlichen Begünstigung von Bioreinkraftstoffen der sog. ersten Generation für
einen Übergangszeitraum bis Ende 2012 verfolgte in erster Linie das Ziel, den
Biokraftstoffunternehmen die Umstellung auf die neuen Rahmenbedingungen zu
erleichtern. Ein über dieses Datum hinaus gehendes Nebeneinander von quoten-
und steuerrechtlicher Förderung dieser Biokraftstoffe ist nicht beabsichtigt.
Auch kann mit Hilfe steuerlicher Maßnahmen im Übrigen nicht die
Wettbewerbsposition kleiner dezentraler Anlagen verbessert werden. Der
Petitionsausschuss macht diesbezüglich darauf aufmerksam, dass die Richtlinie
2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur
Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

(Energiesteuerrichtlinie) es nicht gestattet, die Steuerbegünstigungssätze für
Biokraftstoffe nach der Anlagengröße zu staffeln.
Der Petitionsausschuss äußert die Überzeugung, dass mit der Einführung der
Biokraftstoffquote ein wesentlicher Beitrag zum verstärkten Einsatz von
Biokraftstoffen und damit zur Minderung der Treibhausgasemissionen erreicht
worden ist. Mit der Quotenregelung können die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-
Richtlinie für den Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor
ohne weiteres erreicht werden. Er kann keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass es
in diesem Bereich weiterer steuerlicher Subventionen bedarf. Er weist ferner darauf
hin, dass über die Quotenregelung auch relevante Absatzmöglichkeiten für
Bioreinkraftstoffe bestehen, da nicht nur beigemischte Biokraftstoffe, sondern auch
Bioreinkraftstoffe auf die Quotenerfüllung angerechnet werden können.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen - als Material zu
überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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