Region: Tyskland

Mineralölsteuer - Einführung eines identischen Steuersatzes für Diesel- und Benzinkraftstoff

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
138 Stödjande 138 i Tyskland

Petitionen har nekats

138 Stödjande 138 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:06

Pet 2-18-08-6130-015584

Energiesteuer (früher Mineralölsteuer)
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, einen identischen Steuersatz für Diesel- und
Benzinkraftstoff einzuführen.
Zur Begründung wird ausgeführt, Dieselmotoren emittierten den vermutlich
gefährlichsten Schadstoff, der bei der Verbrennung von Kraftstoff entstehe, nämlich
Dieselruß. Dieselruß bestehe aus Kohlenstoffpartikeln mit angelagerten
Kohlenwasserstoffen. Diese Kleinstteilchen gelangten aufgrund ihrer geringen Größe
beim Einatmen bis tief in die Lunge. Einige dieser Partikel und Gase erzeugten
erwiesener Maßen Krebs, anderen wiederum seien mit hoher Wahrscheinlichkeit
krebserregend.
Es werde immer deutlicher, dass das Krebsrisiko durch das Einatmen der
partikulären Bestandteile des Dieselmotorabgases bedingt sei. Neuere Studien
zeigten einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen beruflicher Dieselabgas-
Exposition und einer höheren Lungenkrebshäufigkeit. Etwa zwei Drittel des durch
Luftschadstoffe erzeugten Krebsrisikos seien dem Straßenverkehr zuzurechnen. Das
größte Potential hiervon rühre von den Emissionen von Dieselmotoren her. Weiterhin
sei festzuhalten, dass neuere Studien auch den Zusammenhang zwischen
Dieselrußpartikeln und allergischen Atemwegserkrankungen darlegten.
Ferner habe sich gezeigt, dass Dieselmotoren einen geringeren Verbrauch als
vergleichbare Benzinmotoren hätten, jedoch schrumpfe der Vorteil des Dieselmotors
angesichts der technologischen Fortentwicklung von Benzin-Kraftfahrzeugen
zusehends. Beziehe man zusätzlich die ökologische Wirkung des Verbrauchs von
Dieselkraftstoff ein, relativiere sich das häufig genutzte Verbrauchsargument "pro
Diesel" erheblich.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 138 Mitzeichnungen sowie 18 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe dazulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt eingehend fest, dass der Steuersatz der Energiesteuer
für Dieselkraftstoff (rund 57 Cent/Liter) in Deutschland niedriger ist als derjenige für
Ottokraftstoff (rund 65,5 Cent/Liter). Im Gegenzug unterliegen Diesel-PKW einer
deutlich höheren Kraftfahrzeugsteuer, sodass die steuerliche Gesamtbelastung bei
beiden Motorarten in den meisten Fällen bereits ausgeglichen ist. Weiterhin ruft der
Petitionsausschuss in Erinnerung, dass durch den bei Fahrzeug-Neuzulassungen
vorgeschriebenen Einsatz von Rußpartikelfiltern die Feinstaubemissionen von
Dieselmotoren bereits deutlich reduziert worden sind. Mit dem Einführen von
Umweltzonen konnte zudem in vielen Städten eine Reduktion der
Feinstaubbelastung erzielt werden. Fahrern von Fahrzeugen ohne Filtertechnologie
bleibt die Zufahrt in Städte mit Umweltzonen somit verwehrt.
Weiterhin macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, das eine Anhebung des
Diesel-Steuersatzes – wie in der Eingabe gefordert – zudem das bereits bestehende
Problem des Tanktourismus verschärfen würde, da auch in den Nachbarstaaten
Dieselkraftstoff geringer besteuert wird als Ottokraftstoff. Die Energiesteuer auf
Dieselkraftstoff ist in Deutschland bereits jetzt schon höher als in den meisten
Nachbarstaaten. Ein verstärkter Tanktourismus würde weitere Steuerausfälle nach
sich ziehen.
Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass die Erhöhung des Dieselsteuersatzes nicht
nur Auswirkungen auf die Nutzer von Diesel-PKW hätte, sondern auch auf andere
Bevölkerungsgruppen. Im Güterverkehr wird überwiegend Dieselkraftstoff eingesetzt.
Die steuerliche Mehrbelastung des Güterverkehrs durch die Erhöhung des
Dieselsteuersatzes würde weitestgehend an den Verbraucher weitergegeben werden
und diesen letztlich verstärkt belasten.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss insgesamt eine Angleichung
des Energiesteuersatzes für Dieselkraftstoff an denjenigen für Ottokraftstoff nicht

befürworten. Er kann mithin nicht in Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen
Anliegens tätig zu werden und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zur Erwägung zu
überweisen, und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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