Область: Германия
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Mit DSGVO-Erleichterungen nur Leistbares fordern & Sanktions-/Strafverzicht #kmuaufschrei

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Петиция адресована к
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss cc Kanzleramtschef Braun sowie an die BFDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
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23.05.2018, 11:12

Guten Morgen! Damit ich die Unterschriftenliste an den Bundestag senden kann, musste ich den Text am Anfang wörtlich gleich machen. Da auf der Bundestags-Website deutlich weniger Platz für Text war, musste ich auch kürzen. Unser bisheriger Text steht jetzt mit in der Begründung.


Neuer Petitionstext: **Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der EU besorgt Viele zunehmend, da sie mit einer Abmahn-Welle rechnen. Denn: Die DS-GVO sieht vor, dass jede juristische Person (Firmen, Vereine, etc) und jeder Selbständige (auch Kleinstunternehmer) aufwändige Datenschutz-Maßnahmen durchführt. ALLE müssen in Deutschland die gleichen Anforderungen erfüllen - egal ob sie Einzelunternehmer oder Konzern sind. Dagegen sieht die DS-GVO eigentlich Erleichterungen Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass für KMU vor …**
Hiermit fordern wir, dass mindestens für Kleinst-,
Klein- & Mittelständler sowie NPO´s (Vereine, etc) & Vereine,
ERLEICHTERUNGEN nach Erwägungsgrund 13 und 98 der DSGVO durch Verbände und Vereinigungen schnellstens erarbeitet werden. Bis Fertigstellung soll auf Sanktionen / Strafverfolgung verzichtet werden, damit es bei kleinsten Fehlern keine teuren Abmahnungen gibt.
gibt. Erleichterungen für KMU könnten z.B. sein, dass sie
• auch
sie vom Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses befreit sind, wenn sie REGELMÄSSIG Daten verarbeiten (sofern Datenhaltung sind und -nutzung NICHT der eigentliche Geschäftsinhalt ist).
• und
nur solche Datenschutz-Maßnahmen vornehmen müssen, die REALISTISCH leistbar sind (z.B. Installation von Anti-Viren-Software, um Datendiebstahl vorzubeugen).
leistbare Datenschutz-Maßnahmen
erbringen müssen (Petitions-ID E-79981).


Neue Begründung: **Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der EU besorgt Viele zunehmend, da sie mit einer Abmahn-Welle rechnen. Denn: Die DS-GVO sieht vor, dass jede juristische Person (Firmen, Vereine, etc) und jeder Selbständige (auch Kleinstunternehmer) aufwändige Datenschutz-Maßnahmen durchführt. ALLE müssen in Deutschland die gleichen Anforderungen erfüllen - egal ob sie Einzelunternehmer oder Konzern sind. Dagegen sieht die DS-GVO eigentlich Erleichterungen für KMU vor …**
Hiermit fordern wir, dass mindestens für Kleinst-, Klein- & Mittelständler sowie NPO´s (Vereine, etc) ERLEICHTERUNGEN nach Erwägungsgrund 13 und 98 der DSGVO durch Verbände und Vereinigungen schnellstens erarbeitet werden. Bis Fertigstellung soll auf Sanktionen / Strafverfolgung verzichtet werden, damit es bei kleinsten Fehlern keine teuren Abmahnungen gibt.
Erleichterungen für KMU könnten z.B. sein, dass sie
• auch vom Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses befreit sind, wenn sie REGELMÄSSIG Daten verarbeiten (sofern Datenhaltung und -nutzung NICHT der eigentliche Geschäftsinhalt ist).
• und nur solche Datenschutz-Maßnahmen vornehmen müssen, die REALISTISCH leistbar sind (z.B. Installation von Anti-Viren-Software, um Datendiebstahl vorzubeugen).
In der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der EU) sind ERLEICHTERUNGEN für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bereits vorgesehen. Diese Erleichterungen hätten seit 2016 von Verbänden und Vereinigungen formuliert werden sollen - wurden Sie aber nicht. In Deutschland und Österreich rechnen viele mit einer Abmahn- und Klagewelle, während in den meisten anderen EU-Ländern noch keine Umsetzung erfolgt.
Dagegen fordern deutsche Datenschutzzentren von Kleinstunternehmen sowie Klein- und Mittelständlern, Vereinen, Stiftungen, etc die GLEICHEN umfangreichen Datenschutz-Maßnahmen wie von Staaten & Behörden und wie von Wirtschaftsriesen wie Amazon oder Facebook.
Doch die Anforderungen, und der damit verbundene Arbeitsaufwand ist immens hoch!
**Geschäftsmodelle mussten bereits aufgrund der DSGVO eingestampft werden (ggf ist das der Ruin des Unternehmens) - ein #KmuAufschrei ist notwendig!**
Wie soll ein Klein(st)unternehmer aus Handel, Handwerk, Dienstleistungen, ein Sport- oder Kinderförder-Verein, Heilpraktiker, Hebammen, Personalvermittler sowie freiberufliche Journalisten & Fotografen, Berater, Grafiker, etc. die GLEICHEN umfangreichen Datenschutz-Maßnahmen durchführen wie ein Konzern oder Staat?
Schon beim Lesen der Infos zum Datenschutz steigen viele Selbständige aus oder glauben, die DSGVO würde sie nicht betreffen. Aber weit gefehlt!
Sie gilt für alle Selbständigen und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das tut jeder, der z.B. Mitglieder verwaltet (Vereine) oder an Privatpersonen (z.B. Handwerker) Rechnungen schreibt und/oder eine Website betreibt und/oder Mitarbeiter hat.
Solange es keine formulierten Erleichterungen für KMU nach Erwägungsgrund 13 und 98 der DSGVO gibt, tragen allein in Deutschland ca. 3,7 Millionen Kleinunternehmer hohe Abmahn-Risiken und müssen mit dem Ruin ihres Unternehmens rechnen!
Alles Quatsch? Nein. Es gibt Datenschutzzentren (z.B. das ULD in SH), die keinerlei Rücksicht nehmen und bereits Kleinstunternehmen in die Knie gezwungen haben!
Digitalisierung? Oder abgehängt im internationalen Wettbewerb?
Außerdem werden viele, viele neue digitale Geschäftskonzepte kaum noch realisierbar sein und/oder schlichtweg noch teurer in der Gründungsphase werden! Innovative StartUps werden es entsprechend noch schwieriger haben, als vorher.
Im Zuge dessen werden europäische Unternehmen im internationalen Vergleich verlieren - USA und China werden sich wohl kaum der europäischen Verordnung beugen - und Daten lassen sich halt nicht an der Landesgrenze aufhalten!
Wer möchte, kann nach dem Unterschreiben hier mehr zu den Folgen lesen:
tiefenschaerfe.de/datenschutz-ruiniert-kmu/
Informationen zum Verarbeitungsverzeichnis:
www.datenschutzbeauftragter-info.de/verzeichnis-von-verarbeitungstaetigkeiten-infos-tipps-zur-umsetzung/



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