Region: Niemcy
Transportu

Mofa-Prüfbescheinigung ab 14 Jahre bis 40 Km/h statt 25 Km/h

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
65 64 w Niemcy

Petycja została wycofana przez składającego petycję

65 64 w Niemcy

Petycja została wycofana przez składającego petycję

  1. Rozpoczęty 2020
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

15.07.2020, 18:27

Änderung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Mindestalter der Mofa-Prüfbescheinigung von 15 Jahre auf 14 Jahre abzusenken und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 40 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 40 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.


Neuer Petitionstext: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Mindestalter der Mofa-Prüfbescheinigung von 15 Jahre auf 14 Jahre abzusenken und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 40 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 40 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 65 (64 in Deutschland)


15.07.2020, 18:25

Änderung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Mindestalter der Mofa-Prüfbescheinigung von 15 Jahre auf 14 Jahre abzusenken und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 40 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 40 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.


Neuer Titel: Mofa-Prüfbescheinigung ab 14 Jahre bis 40 Km/h statt 25 Km/h

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 65 (64 in Deutschland)


15.07.2020, 18:24

Änderung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Mindestalter der Mofa-Prüfbescheinigung von 15 Jahre auf 14 Jahre abzusenken und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 40 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 40 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.


Neuer Titel: Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge Mofa-Prüfbescheinigung bis 40 Km/h statt 25 Km/h

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 65 (64 in Deutschland)


15.07.2020, 18:22

Änderung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Mindestalter der Mofa-Prüfbescheinigung von 15 Jahre auf 14 Jahre abzusenken und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 40 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 40 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.


Neuer Petitionstext: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Mindestalter der Mofa-Prüfbescheinigung von 15 Jahre auf 14 Jahre abzusenken und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 40 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 40 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.


Neue Begründung: **Unsere Forderungen für die Mofa-Prüfbescheinigung**
**- Mindestalter 15 14 Jahre**
**- Leichtmofas bis 20 Km/h**
**- Fahrräder mit Hilfsmotor bis 40 Km/h**
**- Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 40 Km/h**
**- Vierrädrige Elektromobile bis 40 Km/h**
**- Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.**
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Prüfbescheinigung

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 65 (64 in Deutschland)


15.07.2020, 18:01

Änderung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 40 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 40 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.


Neuer Titel: Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 40 Km/h statt 25 Km/h


Neuer Petitionstext: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 45 40 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 45 40 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.


Neue Begründung: **Unsere Forderungen für die Mofa-Prüfbescheinigung**
**- Mindestalter 15 Jahre**
**- Leichtmofas bis 20 Km/h**
**- Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 40 Km/h**
**- Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 40 Km/h**
**- Vierrädrige Elektromobile bis 45 40 Km/h**
**- Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.**
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Prüfbescheinigung

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 65 (64 in Deutschland)


15.06.2020, 05:34

Änderungen im Text

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 45 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 45 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.

**Unsere Forderungen für die Mofa-Prüfbescheinigung**

**- Mindestalter 15 Jahre**

**- Leichtmofas bis 20 Km/h**

**- Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 Km/h**

**- Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Km/h**

**- Vierrädrige Elektromobile bis 45 Km/h**

**- Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sow


Neuer Petitionstext: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Mofa-Prüfbescheinigung in Moped-Prüfbescheinigung umzubenennen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 45 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 45 Km/h mit der Moped-Prüfbescheinigung. Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.


Neue Begründung: **Unsere Forderungen für die Moped-Prüfbescheinigung**
Mofa-Prüfbescheinigung**
**- Mindestalter 15 Jahre**
**- Leichtmofas bis 20 Km/h**
**- Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 Km/h**
**- Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Km/h**
**- Vierrädrige Elektromobile bis 45 Km/h**
**- Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.**
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Prüfbescheinigung

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 46 (45 in Deutschland)


15.06.2020, 04:49

Änderungen im Text

**Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**

**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**

**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 6. Lebensjahr mindestens am Ende eines jeden Schuljahres entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterrich


Neues Zeichnungsende: 17.08.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 46 (45 in Deutschland)


23.05.2020, 02:29

Änderungen im Text

**Unsere Forderungen für die Moped-Prüfbescheinigung**

**- Mindestalter 15 Jahre**

**- Leichtmofas bis 20 Km/h**

**- Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 Km/h**

**- Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Km/h**

**- Vierrädrige Elektromobile bis 45 Km/h**

**- Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.**

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Prüfbescheinigung


Neues Zeichnungsende: 01.08.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 36 (35 in Deutschland)


22.05.2020, 12:55

Änderungen im Text

**Unsere Forderungen für die Moped-Prüfbescheinigung**

**- Mindestalter 15 Jahre**

**- Leichtmofas bis 20 Km/h**

**- Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 Km/h**

**- Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Km/h**

**- Vierrädrige Elektromobile bis 45 Km/h**

**- Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.**

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Prüfbescheinigung


Neuer Petitionstext: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Mofa-Prüfbescheinigung in Moped-Prüfbescheinigung umzubenennen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 45 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 45 Km/h mit der Moped-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 35 (34 in Deutschland)


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