Bölge : Almanya
Diyalog

Münzwesen - Herausgabe einer 2-Euro-Münze zu Ehren des Altbundeskanzlers Dr. Helmut Kohl/alternativ: Sonderbriefmarke für Dr. H. Kohl und H.-D. Genscher

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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12.12.2018 03:26

Pet 2-18-08-66-023849 Münzwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen und der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – als Material zu
überweisen.

Begründung

Der Petent fordert, dass zu Ehren des verstorbenen Altbundeskanzlers Dr. Helmut
Kohl anlässlich seiner Verdienste um die Wiedervereinigung und um Europa eine 2-
Euro-Münze herausgegeben werden soll. Alternativ soll - unabhängig von der bereits
im Jahr 2012 herausgegebenen Sonderbriefmarke - für den Altbundeskanzler
Dr. Helmut Kohl für seine Verdienste um die Deutsche Einheit eine Sonderbriefmarke
für Herrn Dr. Kohl und Hans-Dietrich Genscher für ihre entsprechenden Verdienste
herausgegeben werden.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, Dr. Helmut Kohl
sei ein großer Befürworter für Europa und Frieden und Freiheit gewesen, der
zusammen mit Hans-Dietrich Genscher zu würdigen sei für seine Friedenspolitik und
mitentscheidender Träger der Wiedervereinigung Deutschlands.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 15 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 20 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss unterstützt das vorgetragene Anliegen.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst hinsichtlich der vom Petenten
gewünschten Ausgabe einer 2-Euro-Münze zu Ehren von Herrn Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl grundlegend, dass in Deutschland der Bund, vertreten durch das
Bundesministerium der Finanzen (BMF), die Euro-Umlaufmünzen ausgibt, die im
täglichen Zahlungsverkehr verwendet werden. Dies schließt auch 2-Euro-
Gedenkmünzen mit ein. Die Würdigung von Herrn Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
auf einer 2-Euro-Münze könnte entweder auf einer gemeinsamen europäischen 2-
Euro-Gedenkmünze aller Mitgliedstaaten der Eurozone erfolgen oder auf einer
deutschen 2-Euro-Gedenkmünze. Beide Arten von 2-Euro-Gedenkmünzen sind
gesetzliche Zahlungsmittel in der gesamten Eurozone. Dabei ist zu beachten, dass
von der Idee bis zur Ausgabe einer 2-Euro-Gedenkmünze wegen der für eine
Münzausgabe erforderlichen Prozesse ein Zeitraum von ca. 1 1/2 - 2 Jahren zu
veranschlagen ist.

Im Hinblick auf eine gemeinsame europäische 2-Euro-Gedenkmünze aller
Mitgliedstaaten der Eurozone stellt der Petitionsausschuss fest, dass eine solche
Münze motivgleich in allen Mitgliedstaaten der Eurozone ausgegeben würde zu
einem Anlass von "höchster europäischer Bedeutung". Die Entscheidung über die
Ausgabe trifft der Rat der Europäischen Union.

Hinsichtlich einer deutschen 2-Euro-Gedenkmünze ergänzt der Ausschuss, dass
jedes Mitgliedsland der Eurozone jährlich maximal zwei 2-Euro-Gedenkmünzen
ausgeben kann, um einem Ereignis von großer nationaler Bedeutung zu gedenken.
In Deutschland bedarf die Ausgabe einer Euro-Münze eines Kabinettbeschlusses.
Die Ausgabe einer nationalen 2-Euro-Gedenkmünze muss zudem vom Rat der
Europäischen Union genehmigt werden.

Der Ausschuss betont, dass im BMF jedes Jahr eine Vielzahl von
Themenvorschlägen für die Ausgabe von Münzen eingehen. Alle Vorschläge werden
zunächst an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
weitergeleitet, die die Vorschläge für Gedenkmünzen sammelt und inhaltlich
aufbereitet. Nach Abstimmung innerhalb eines unabhängigen Beirats, dem u. a.
Vertreter aus Kultur, Wissenschaft, Medien und Politik angehören, entscheidet der
Bundesminister der Finanzen abschließend über die Themen des jeweiligen
Ausgabejahres.

Der Petitionsausschuss bemerkt, dass im Jahre 2018 Deutschland keine weitere
nationale 2-Euro-Gedenkmünze ausgeben werden kann, weil das nach
europäischem Recht zulässige Höchstkontingent von zwei 2-Euro-Münzen im Jahr
2018 schon voll ausgeschöpft ist: 2-Euro-Gedenkmünze im Rahmen der
Bundesländer-Serie (Land Berlin, Schloss Charlottenburg) sowie 2-Euro-
Gedenkmünze anlässlich des 100. Geburtstages von Bundeskanzler Helmut
Schmidt.

Für das Jahr 2019 hat der Bundesminister der Finanzen das
Münzausgabeprogramm des Bundes zwischenzeitlich gebilligt. Dies ist auf der
Internetseite des BMF abrufbar. Eine Gedenkmünze zu Ehren Dr. Helmut Kohls
wurde dabei nicht in das Münzprogramm aufgenommen. Nach Kenntnis des
Petitionsausschusses ist es mit Blick auf das politische Lebenswerk von Dr. Helmut
Kohl jedoch möglich, dass ein entsprechender Vorschlag zu einem späteren
Zeitpunkt aufgegriffen wird.

Bezüglich des Alternativvorschlages des Petenten, eine Sonderbriefmarke zu Ehren
von Dr. Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher auszugeben, stellt der
Petitionsausschuss fest, dass die Briefmarkenthemen für das Jahr 2019 ebenfalls
feststehen und auf der Internetseite des BMF einsehbar sind. Die vom Petenten
angeregte Sonderbriefmarke ist nicht dabei. Die Vorschläge für das Jahr 2020
werden vom unabhängigen Programmbeirat beim BMF im Herbst dieses Jahres
erörtert. Anschließend gibt der Programmbeirat eine Empfehlung ab, zu welchen
Themen Sonderbriefmarken erscheinen sollen. Er hat für seine Empfehlung nur
einen begrenzten Spielraum, da für die rund 50 Sondermarken im Jahr deutlich mehr
Vorschläge vorliegen. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundesminister der
Finanzen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung - dem BMF und der BKM - als Material zu überweisen.

Begründung (PDF)


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