Region: Germany

Mutterschutzgesetz - Erweiterung des Kündigungsschutzes im Mutterschutzgesetz

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
199 supporters 199 in Germany

The petition is denied.

199 supporters 199 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09/11/2017, 12:57

Pet 3-18-17-21611-028632

Mutterschutzgesetz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.10.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis von Frauen, die
während des Arbeitsverhältnisses schwanger werden, automatisch bis zum 4. Monat
nach der Mutterschutzfrist bzw. der daran unmittelbar genommenen Elternzeit
verlängert wird.
Er führt aus, dass als Folge des Kündigungsschutzes für Schwangere kinderlose
Frauen häufig nur befristet beschäftigt würden. Die von ihm gewünschte Regelung
solle für Arbeitsverhältnisse gelten, die kalendermäßig befristet sind und regulär über
die 12. Schwangerschaftswoche fortbestehen. Hierdurch solle eine Umgehung des
Kündigungsschutzes für Schwangere durch Befristungen ohne Sachgrund verhindert
werden, da durch die 4-monatige Verlängerung nach der Mutterschutzfrist bzw. der
Elternzeit eine Wiedereingliederung unter finanziellem Aufwand des Arbeitgebers
erfolgt sei.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 199 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Auch bei Vorliegen einer Schwangerschaft endet ein befristet geschlossener
Arbeitsvertrag gemäß § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des
vereinbarten Zwecks. Der besondere Kündigungsschutz des Mutterschaftsgesetzes
greift nicht. Lediglich bei einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag vorgesehenen

vorzeitigen Kündigungen eines befristeten Arbeitsvertrages gilt der besondere
Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.
Mit dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages hat die Arbeitnehmerin bzw.
der Arbeitnehmer von Beginn an davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis
nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit regulär endet. Der Arbeitgeber, der sich
lediglich auf Zeit gebunden hat, kann gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit in
der Regel frei entscheiden, ob mit der befristet Beschäftigten bzw. dem befristet
Beschäftigten erneut ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen
werden soll. Die vom Petenten vorgeschlagene Regelung hätte dagegen zur Folge,
dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin auch dann weiterbeschäftigen müsste,
wenn eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht mehr besteht. Dies wäre ein unzulässiger
Eingriff in die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers.
Lediglich bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Arbeitgeber dazu verpflichtet
sein, einen befristet geschlossenen Arbeitsvertrag zu verlängern oder die
Arbeitnehmerin in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Dies ist z. B.
der Fall, wenn der Arbeitgeber die Vertragsverlängerung oder die Übernahme fest
zugesagt hat oder die Erwartung geweckt hat, die Mitarbeiterin nach Ablauf der
Befristung weiterzubeschäftigen. Unter Umständen kann ein
Weiterbeschäftigungsanspruch vorliegen, wenn der Arbeitgeber vergleichbare
Arbeitnehmer weiterbeschäftigt, die Arbeitnehmerin aber wegen ihrer
Schwangerschaft von einer Weiterbeschäftigung ausnimmt.
Da die vom Petenten gewünschte Regelung einen unzulässigen Eingriff in die
unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers bedeuten würde, empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now