Regione: Germania

Mutterschutzgesetz - Gesetzlicher Schutz für Stillende in der Öffentlichkeit

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
817 Supporto 817 in Germania

La petizione è conclusa

817 Supporto 817 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:10

Pet 3-17-17-21611-053558

Mutterschutzgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – als Material zu überweisen.

Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass das Stillen von Säuglingen und Kleinkindern
einen besonderen gesetzlichen Schutz erhält und überall möglich ist, insbesondere
in der Öffentlichkeit.
Das Anliegen wird begründet mit der gesundheitlichen Bedeutung des Stillens für die
Entwickung der Kinder. Es wird auf die entsprechende Empfehlung der World Health
Organization (WHO) hingewiesen. Gegenwärtig würden stillende Mütter in Lokalen,
Parkanlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln usw. häufig kritisiert oder sogar des
Platzes verwiesen. In anderen europäischen Ländern stehe das Stillen in der
Öffentlichkeit unter einem speziellen gesetzlichen Schutz. Hier solle eine eindeutige
Gesetzeslage zum Schutz der stillenden Mutter und ihres Kindes geschaffen werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 817 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat eine weitere Petition mit
einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die mit der vorliegenden Petition
gemeinsam behandelt wird.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzulegen.
Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergenbis:
Der Petitionsschuss stellt fest, dass die Bundesregierung das Anliegen, den Nutzen
und die Akzeptanz des Stillens in der Gesellschaft zu fördern, durch umfangreiche
Maßnahmen unterstützt.

Deutschland hat sich mit der Gründung der Nationalen Stillkommission 1994 der
Innocenti Deklaration von WHO und UNICEF „zum Schutz, zur Förderung und
Unterstützung des Stillens“ angeschlossen. Hauptaufgabe der Nationalen
Stillkommission ist die Förderung des Stillens in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Nationale Stillkommission ist beim Bundesinstitut für Risikobewertung
angesiedelt. Ihr gehören Mitglieder aus medizinischen Berufsverbänden und
Organisationen an, die sich für die Förderung des Stillens in Deutschland einsetzen.
Die Kommission wurde gegründet, um die Entwicklung einer neuen Stillkultur in der
Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen. Sie soll dazu beitragen, dass Stillen
zur normalen Ernährung für Säuglinge wird. Die Kommission berät die
Bundesregierung, gibt Richtlinien und Empfehlungen heraus und unterstützt
Initiativen zur Beseitigung bestehender Stillhindernisse. Zudem gibt sie praktische
Empfehlungen rund um das Stillen für Ärzte, Hebammen, Klinikpersonal und Mütter.
Auf die Hinweise auf der Internetseite
www.bfr.bund.de/de/nationale_stillkommission-2404.html wird verwiesen.
Für die Nationale Stillkommission ist das bisherige Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zuständig. Die Nationale Stillkom-
mission und die in ihr vertretenen Organisationen und Berufsverbände konnten durch
ihr Wirken in den letzten beiden Dekaden viel zur Förderung und zur gesellschaftli-
chen Anerkennung des Stillens beitragen. Die gesundheitlichen Vorteile des Stillens
sind vielfach belegt und Stillen ist heute allgemein als die beste Nahrung für den
Säugling akzeptiert. Der Schutz von stillenden Müttern am Arbeitsplatz wird durch
das Mutterschutzgesetz sichergestellt, indem stillenden Arbeitnehmerinnen im Rah-
men des Mutterschutzgesetzes ein besonderer Schutz zusteht. Jedoch gibt es zum
Thema Stillen in der Öffentlichkeit bislang noch keine Empfehlungen.
Nach Mitteilung der Bundesregierung will das vormalige BMELV und jetzige Bun-
desministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Petition zum Anlass
nehmen, Empfehlungen zum Thema Stillen in der Öffentlichkeit zu formulieren. Der
Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem BMEL als Material zu überwei-
sen.Begründung (pdf)


Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora