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Nachwuchswerbung der Bundeswehr - Überprüfung der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
281 atbalstītājs 281 iekš Vācija

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:06

Pet 1-18-14-583-002172

Nachwuchswerbung der Bundeswehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Praxis der Rekrutierung junger
Menschen bei der Bundeswehr eingehend überprüft wird und ggf. gesetzgeberische
Schlussfolgerungen gezogen werden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 281 Mitzeichnungen und
32 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor, die aufgrund des
thematischen Zusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
zugeführt werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die
Bundeswehr aufgrund zunehmender Probleme bei der Gewinnung Freiwilliger auch
Minderjährige rekrutieren würde. Es sei nicht auszuschließen, dass diese im Rahmen
ihres Dienstes bei der Bundeswehr mit Wahrnehmungen aus militärischen,
kriegerischen oder kämpferischen Einsätzen, Übungen oder Erzählungen konfrontiert
würden. Dies widerspräche gegen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes
(JuSchG) und anderer gesetzlicher Regelungen des Bundes, die junge Menschen
vor Eindrücken bewahren sollten, die für ihre Altersklasse als traumatisierend,
unpassend und nicht angemessen gelten würden. Die öffentliche Hand und die
Gesellschaft träfe eine besondere Verantwortung für die Erziehung Minderjähriger.
Die anspruchsvollen Aufgaben, die die Tätigkeiten bei der Bundeswehr mit sich
bringen, bedürfe einer ausgewiesenen psychischen und physischen Standfestigkeit,
die von Jugendlichen noch nicht erwartet werden könne.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die von dem Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist einführend auf die Antwort der Bundesregierung zu
einer kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestags-Drucksache 18/337
zum Thema Rekrutierung von Minderjährigen für die Bundeswehr hin. Das genannte
Dokument kann unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Bundeswehr angesichts der dem aktuellen
Aufgabenspektrum immanenten Risiken, die mit dem Dienst verbunden sind, sehr
großen Wert darauf legt, dass die Entscheidung, Soldatin oder Soldat zu werden,
Ergebnis einer umfassenden und detaillierten Auseinandersetzung mit diesem Dienst
ist. Daher geht eine persönliche Betreuung durch die Karriereberatung einer
Bewerbung stets voraus. In diesem Zusammenhang werden, auch unter Einbindung
der Eltern, mit Interessentinnen und Interessenten individuelle Beratungsgespräche
geführt, in denen ausführlich Chancen und Risiken des Soldatenberufes dargestellt
werden.
Der Ausschuss stellt fest, dass im Rahmen der Eignungsdiagnostik standardisierte,
wissenschaftsbasierte Verfahren zur Bewertung der relevanten Leistungs-,
Fähigkeits- und Persönlichkeitsdimensionen eingesetzt werden. Dabei wird der
Erfassung der psychischen Belastbarkeit und Verhaltensstabilität der Bewerberinnen
und Bewerber besondere Bedeutung zugemessen. Zudem wird geprüft ob sich die
Bewerberinnen und Bewerber eingehend und realistisch mit den besonderen
Anforderungen des Soldatenberufs – auch den damit verbundenen Risiken und
Gefahren – auseinandergesetzt haben. Erfüllt ein Bewerber oder eine Bewerberin die
Eignungskriterien, z. B. aufgrund noch fehlender Persönlichkeitsreife, nicht, wird
ihm/ihr in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, das Auswahlverfahren einmalig zu
wiederholen.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass für Minderjährige ausreichende
rechtliche Möglichkeiten bestehen, um die Streitkräfte kurzfristig wieder verlassen zu
können. Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 1. Juli 2011
besteht in den ersten sechs Monaten (Probezeit) des nach Aussetzung der

Wehrpflicht verbliebenen Freiwilligen Wehrdienstes für die Dienst Leistenden eine
jederzeitige Kündigungsmöglichkeit. Darüber hinaus, d. h. auch nach der Probezeit,
können sie ihre Entlassung beantragen. Dies kommt beispielsweise dann in Betracht,
wenn das Verbleiben in der Bundeswehr für sie wegen persönlicher, insbesondere
häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten
würde.
Das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann in den
ersten sechs Dienstmonaten unter dem Vorbehalt eines Widerrufs der
Verpflichtungserklärung begründet werden. Die Inanspruchnahme dieses
Widerrufsrechts ist dabei jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich und führt
zu einer unverzüglichen Beendigung des Dienstverhältnisses.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Praxis der Bundeswehr in Einklang mit den
völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus der VN-
Kinderrechtskonvention aus dem Jahre 1989 und deren Fakultativprotokoll aus dem
Jahre 2000 steht. Zum Schutz der unter 18-jährigen Soldatinnen und Soldaten
werden in der Bundeswehr ein striktes Teilnahmeverbot an den Auslandseinsätzen
der Bundeswehr sowie die Beschränkung des Gebrauchs der Waffe allein für
Ausbildungszwecke und unter strenger Aufsicht umgesetzt.
Soweit die Bundeswehr jungen Menschen ab 17 Jahren die Möglichkeit eröffnet,
entweder freiwilligen Wehrdienst zu leisten oder in ein Dienstverhältnis auf Zeit
einzutreten, ist darauf hinzuweisen, dass der Zeitpunkt, an dem die Entscheidung
über den Berufswunsch getroffen wird, individuell verschieden ist. In der Regel
werden die entsprechenden Überlegungen nicht erst am 18. Geburtstag eingeleitet.
Aus diesem Grund sind die personalwerblichen Maßnahmen der Bundeswehr auch
auf den Personenkreis der Jugendlichen abgestimmt.
Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Verteidigung
- als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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