Nationalhymne - Änderung des Textes der Nationalhymne

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:02

Pet 1-18-06-11402-033157

Nationalhymne


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Eingabe wird begehrt, den Text der Nationalhymne dahingehend zu ändern,
dass die Worte „deutsches Vaterland“ durch „deutsches Heimatland“ ersetzt werden.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 32 Mitzeichnungen und
64 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf
alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Zuwanderung und das Ziel der Integration für eine Änderung der Nationalhymne
sprächen. Die vorgeschlagene Textänderung würde die Menschen einschließen, die
aus freiem Willen oder reiner Not Deutschland als ihre neue Heimat gewählt hätten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass es der Staatspraxis in der
Bundesrepublik Deutschland entspricht, dass der Bundespräsident als
Staatsoberhaupt die Nationalhymne bestimmt. Der Deutsche Bundestag war daran
bisher nicht beteiligt.

Zum historischen Hintergrund der Nationalhymne weist der Ausschuss darauf hin,
dass Bundeskanzler Adenauer 1952 die Bitte der Bundesregierung an
Bundespräsident Heuss herantrug, „das Hoffmann-Haydnsche Lied als
Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe
gesungen werden“. Dieser Bitte kam der Bundespräsident nach (vgl. Bulletin des
Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 51 vom 6. Mai 1952,
S. 537).
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Briefwechsel zwischen Bundeskanzler
Adenauer und Bundespräsident Heuss aus dem Jahre 1952 als „nicht eindeutig“
qualifiziert hatte, weil ihm nicht ausdrücklich zu entnehmen sei, „dass dieses Lied nur
mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte“ (BVerfGE 81, 298 [309]),
ist durch einen Briefwechsel zwischen Bundespräsident von Weizsäcker und
Bundeskanzler Kohl vom 19./23. August 1991 (BGBl. I, S. 2135) die dritte Strophe
des Deutschlandliedes als Nationalhymne bestätigt worden. Dabei ist auch
hervorgehoben worden, das Deutschlandlied bilde „als ein Dokument deutscher
Geschichte ... in allen seinen Strophen eine Einheit“.
Weiterhin betont der Ausschuss, dass die Nationalhymne ein allgemein anerkanntes
Symbol der Identifikation des deutschen Volkes mit der deutschen Geschichte und
seinem Staat, der Bundesrepublik Deutschland, ist. Es bildet eine Einheit.
Textänderungen bergen immer die Gefahr, dass der bestehende breite Konsens
aufgekündigt wird und verloren geht.
Dies gilt umso mehr, als die mit der Petition begehrte Textänderung nach dem
Dafürhalten des Petitionsausschusses nicht erforderlich ist, um dem
Integrationsgedanken gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang macht der
Ausschuss darauf aufmerksam, dass der bisherige Text der Nationalhymne neue
Bürgerinnen und Bürger nicht ausschließt. Ob die Nationalhymne mit einem neuen
Text ebenfalls auf die notwendige breite Zustimmung in der Bevölkerung trifft, ist
hingegen offen. Ein Bedarf für die begehrte Änderung ist nach Auffassung des
Ausschusses auch im Übrigen nicht erkennbar.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf
zu erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nach einer Änderung des
Textes der Nationalhymne nicht zu unterstützen.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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