Region: Tyskland

Nationalhymne - Einführung der ehemaligen DDR-Hymne (ersten beiden Strophen) mit dem Text der aktuellen Nationalhymne (dritte Strophe)

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
224 Støttende 224 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

224 Støttende 224 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13.08

Pet 1-18-06-11402-038887Nationalhymne
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Text der deutschen Nationalhymne dahingehend
zu ändern, dass die ersten beiden Strophen der DDR-Nationalhymne "Auferstanden
aus Ruinen" der dritten Strophe des "Deutschlandliedes" vorangestellt werden.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 232 Mitzeichnungen und
39 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die jetzige
Nationalhymne „schleppend und einschläfernd klinge“ und wegen des „Verbotes der
ersten Strophe“ eher negativ behaftet sei. Die ehemalige Hymne der Deutschen
Demokratischen Republik (DDR) klänge hingegen hoffnungsvoll und antreibend,
wodurch sie hervorragend zur Begleitung sportlicher Veranstaltungen geeignet sei. Sie
erzähle die jüngere Geschichte Deutschlands und wie es regelrecht „aus Ruinen
auferstanden sei“. Zudem wäre die Verschmelzung beider Nationalhymnen ein
weiteres Zeichen der Wiedervereinigung.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass es in der Bundesrepublik
Deutschland der Staatspraxis entspricht, dass der Bundespräsident als
Staatsoberhaupt die Nationalhymne bestimmt. Der Deutsche Bundestag war daran
bisher nicht beteiligt.
Zum historischen Hintergrund der Nationalhymne weist der Ausschuss darauf hin,
dass Bundeskanzler Adenauer 1952 die Bitte der Bundesregierung an
Bundespräsident Heuss herantrug, „das Hoffmann-Haydnsche Lied als
Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe
gesungen werden“. Dieser Bitte kam der Bundespräsident nach (vgl. Bulletin des
Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 51 vom 6. Mai 1952, S. 537).
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Briefwechsel zwischen Bundeskanzler
Adenauer und Bundespräsident Heuss aus dem Jahre 1952 als „nicht eindeutig“
eingeschätzt hat, weil ihm nicht ausdrücklich zu entnehmen sei, „dass dieses Lied nur
mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte“ (BVerfGE 81, 298 [309]),
ist durch einen Briefwechsel zwischen Bundespräsident von Weizsäcker und
Bundeskanzler Kohl vom 19./23. August 1991 die dritte Strophe des
Deutschlandliedes als Nationalhymne bestätigt worden (BGBl. I, S. 2135). Dabei ist
auch hervorgehoben worden, das Deutschlandlied bilde „als ein Dokument deutscher
Geschichte ... in allen seinen Strophen eine Einheit“.
Weiterhin hebt der Ausschuss hervor, dass die Nationalhymne ein allgemein
anerkanntes Symbol der Identifikation des deutschen Volkes mit der deutschen
Geschichte und seinem Staat, der Bundesrepublik Deutschland, ist. Die
Nationalhymne bildet eine Einheit. Textänderungen bergen nach dem Dafürhalten des
Ausschusses immer die Gefahr, dass der bestehende breite Konsens aufgekündigt
wird und verloren geht. Dies gilt umso mehr, als die mit der Petition vorgeschlagene
Textänderung nicht erforderlich ist, um dem Integrationsgedanken gerecht zu werden.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der
bisherige Text die Deutschen in der ehemaligen DDR mit einschließt. Ob die
Nationalhymne mit einem neuen Text ebenfalls auf die notwendige breite Zustimmung
in der Bevölkerung trifft, ist dagegen offen. Ein Bedarf für die begehrte Änderung ist
nach Auffassung des Ausschusses auch im Übrigen nicht erkennbar.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu
erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nach einer Änderung des
Textes der Nationalhymne nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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