Naturschutz; Maßnahmen zum Eindämmen von Jakobskreuzkraut

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
315 Unterstützende 315 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

315 Unterstützende 315 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

09.03.2016, 03:27

08.03.2016Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 315 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt worden ist, auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beraten. Die Thematik ist in der Vergangenheit bereits mehrfach im parlamentarischen Raum diskutiert worden und ist auch Gegenstand von Kleinen Anfragen gewesen.Das Umweltministerium weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei dem Jakobskreuzkraut um eine heimische Pflanzenart handelt, die in Schleswig-Holstein bereits um 1890 als verbreitet galt und bis vor wenigen Jahren ein unauffälliges Randdasein führte. Seit einigen Jahren ist landes- wie auch bundesweit eine stärkere Ausbreitung zu beobachten. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt, vermutlich spielen hier insbesondere verschiedene Faktoren eine Rolle. Das Jakobskreuzkraut breitet sich insbesondere auf Flächen mit geringer Nutzung aus, zum Beispiel in den Randbereichen von Wegen, Straßen und Bahntrassen, aber auch auf Brachen und Sukzessionsflächen oder auf extensiv genutztem Grünland.Das Ministerium betont, dass im Land Schleswig-Holstein die Jakobskreuzkrautproblematik bereits frühzeitig aufgegriffen worden ist. So wurde bereits im Jahr 2008 eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Behörden sowie betroffenen Verbänden und Institutionen gebildet, die sich intensiv mit dem Thema befasst hat. Als ein wesentliches Ergebnis ist im Jahr 2009 eine umfangreiche Broschüre mit dem Titel „Umgang mit dem Jakobskreuzkraut: Meiden - Dulden - Bekämpfen“ veröffentlicht worden. Diese Broschüre wurde seit dem Erscheinen mehrfach auf den neuesten Stand gebracht. Die aktuelle Fassung der Broschüre aus dem Jahr 2013 ist im Internet öffentlich zugänglich: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/150626_Jakobskreuzkraut.html Die Inhalte der Broschüre wurden außerdem auch in komprimierter Form eines Faltblattes veröffentlicht und verbreitet. Das Umweltministerium streicht heraus, dass im Februar 2000 bereits zu einem Runden Tisch eingeladen worden ist, um den Dialog mit allen Betroffenen zu dieser Thematik zu führen. In großer Runde haben neben Vertreterinnen und Vertretern aus der Landwirtschaft, der öffentlichen Flächenverwaltung und des Naturschutzes zum Beispiel Vertreter des Pferdesportverbandes und des Imkerverbandes teilgenommen. Ziel der Veranstaltung waren die Informationen und der Austausch zu verschiedenen Aspekten des Themenkomplexes Jakobskreuzkraut, um Transparenz zu schaffen, Maßnahmen und Strategien vorzustellen sowie zu diskutieren. Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass die Öffentlichkeit noch gezielter informiert, die weitere Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts gestoppt und die Blütenvielfalt in der Agrarlandwirtschaft verbessert werden müssen. Eine völlige Beseitigung des Jakobskreuzkrauts wurde dabei weder als machbar noch als notwendig erachtet. Auf landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen kann die Ansiedlung des Jakobskreuzkrauts am wirkungsvollsten durch eine regelmäßige Pflege der Grünlandnarbe verhindert werden. Wenn erste Einzelpflanzen aufwachsen, können diese per Hand entfernt werden. Bei stärkerem Besatz kann das Jakobskreuzkraut vor der Blüte ab Ende Juni gemäht werden. Das Ministerium betont, dass bei der Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Pächterinnen und Pächter der Flächen in der Pflicht sind. Aber auch die Tierhalterinnen und Tierhalter haben eine besondere Verantwortung dafür, dass ihre Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen über das Jakobskreuzkraut keine giftigen Stoffe aus der Gruppe der Pyrrolizidnalkaloide aufnehmen. Um diese Verantwortung noch einmal herauszustellen und um Möglichkeiten zur Vermeidung der Aufnahme von Jakobskreuzkraut über das Futter aufzuzeigen, hat das Landwirtschaftsministerium am 26. Juli 2015 einen Leitfaden für Tierhalter zum Umgang mit dem Jakobskreuzkraut veröffentlicht und breit bekannt gemacht. Die Ausführungen zeigen, dass dem Themenkomplex Jakobskreuzkraut mit seinen verschiedenen Aspekten in Schleswig-Holstein von Behördenseite eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Darüber hinaus sind auch noch weitere Maßnahmen in Planung beziehungsweise schon angelaufen. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2015 das bundesweit erste Kompetenzzentrum eingerichtet, das Beratungs- und Forschungstätigkeit durchführt, wie das Jakobskreuzkraut bekämpft werden kann. In einem 10-Punkte-Plan hat die Stiftung Naturschutz die erforderlichen Maßnahmen aufeinander abgestimmt. Hierzu zählen neben der Einrichtung des Kompetenzzentrums unter anderem die Fortführung des sogenannten Imkertelefons, die Intensivierung von Akutmaßnahmen auf den Stiftungsflächen, die Untersuchung von Honigproben und die Untersuchung von Rinderlebern im Hinblick auf mögliche durch die Aufnahme von Jakobskreuzkraut verursachten Schädigungen. Des Weiteren führt die Stiftung das Projekt „Blüten für die Bienen“ durch, mit dem der Zusammenhang zwischen Jakobskreuzkrautvorkommen und dem Nahrungsangebot für die Bienen wissenschaftlich untersucht werden soll. Eine weitere Maßnahme ist die Bündelung und Auswertung bundes- und europaweit vorliegender Untersuchungen und Erkenntnisse über das Jakobskreuzkraut. Die Maßnahmen der Stiftung Naturschutz erfolgen in Abstimmung mit dem Ministerium und werden zum Teil von Ministerium finanziell gefördert. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass von Seiten des Umweltministeriums die weitere Entwicklung im Hinblick auf das Jakobskreuzkraut auch künftig sehr aufmerksam verfolgt werden wird, um bei Bedarf die bisherige Vorgehensweise anzupassen oder neue Maßnahmen zu ergreifen. Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 8. bis 10. Juni 2016.


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