Reģions: Vācija

Naturschutz und Ökologie - Einsatz von Grundschleppnetzen in deutschen Gewässern

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
539 Atbalstošs 539 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:05

Pet 2-17-18-277-042680

Naturschutz und Ökologie
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Die Petition spricht sich für ein Verbot von Grundschleppnetzen in deutschen
Gewässern zum Schutz des Meeresbodens und der Fischbestände aus.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass der Einsatz von Grundschleppnetzen
die überaus empfindlichen Meeresökosysteme erheblich schädigten, sodass in
dieser Form des Fischfangs nicht nur die Fischbestände, sondern auch die
natürlichen Lebensräume der Tiefseefische dezimiert würden.
Die Petition spricht sich daher für den Einsatz alternativer Fanggeräte und ein Verbot
von Grundschleppnetzen aus.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 539 Unterstützer fand. Auf der Internetseite
des Petitionsausschusses sind 11 Diskussionsbeiträge zu dieser Eingabe
eingegangen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu diesem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt
sich unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
nunmehr wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass unter dem Begriff
"Grundschleppnetzfischerei" verschiedene Fischereien unter Verwendung
unterschiedlicher Fanggeräte aus der Kategorie der Grundschleppnetze
zusammengefasst werden. Sie umfassen in Deutschland vor allem die Fischerei mit
Baumkurrren, insbesondere auf Krabben bzw. Scholle und Seezunge sowie die

gemischte demersale Fischerei mit Scherbrettnetzen, insbesondere auf Kabeljau,
Seelachs, Schellfisch und auf Scholle.
Der Petitionsausschuss erkennt die Gefahren, die mit der Fischerei mit Baumkurren
für den Meeresboden und die Bodenlebewesen, insbesondere bei den geschützten
Lebensräumen "Riffe" und "Sandbänke" verbunden sind. Demgegenüber weist die
demersale Fischerei mit Scherbrettnetzen zwar eine geringere, aber ebenfalls
erhebliche Beeinträchtigung der genannten Lebensräume und Arten auf. Die
Entwicklung selektiver, beifangarmer ökosystemschonender Fangtechniken ist nach
dem Dafürhalten des Petitionsausschusses ein wichtiges Ziel. Der
Petitionsausschuss begrüßt daher, dass im Johann Heinrich von Thünen-Institut
(vTI), dem Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei in den
Jahren 2008 bis 2012 für die fischereitechnische Forschung insgesamt rund 13 Mio.
Euro aufgebracht wurden. Des Weiteren hat das Bundesamt für Naturschutz in den
Jahren 2008 bis 2011 Forschungsvorhaben zu alternativen Fangtechniken mit ca.
150.000 Euro gefördert. Das vTI hat in den Jahren 2010 bis 2012 zudem
europäische Mittel in Höhe von 380.000 Euro für fischereitechnische Arbeiten
eingeworben.
Bei der Suche nach alternativen Fanggeräten zeichnen sich bei der Erprobung von
elektrischen Baumkurren in den Niederlanden und in Deutschland erste positive
Ergebnisse ab. Bei diesen Fanggeräten werden elektrische Impulse genutzt, um
Grundfische und Krabben aus ihren Verstecken am Meeresboden aufzuschrecken.
Sowohl die Treibstoffkosten als auch der Anteil der Rückwürfe könnten so deutlich
abgesenkt werden. Da die Auswirkungen der elektrischen Baumkurren auf die
Lebensgemeinschaften des Meeresbodens und elektrosensitive Arten (z.B. Haie und
Rochen) aber noch nicht abschließend geklärt sind, ist ihre Anwendung derzeit nur
im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen möglich und auf maximal 5 Prozent der
Fangschiffe eines Mitgliedstaates beschränkt. Weitere Forschung erscheint insoweit
noch erforderlich.
Vor diesem Hintergrund stellt der Petitionsausschuss fest, dass ein sofortiges
flächendeckendes Verbot von der Grundschleppnetzfischerei, wie in der Petition
gefordert, das wirtschaftliche Aus für die Krabbenfischer bedeuten würde, da mehr
als 50 Prozent der deutschen Fangfahrzeuge diese Boden berührenden Fanggeräte
nutzen.
Zum Schutz der biologischen Vielfalt am Meeresboden sind daher
Zugangsbeschränkungen für bestimmte Kategorien von Fischereifahrzeugen

erlassen. So existiert z.B. eine Beschränkung des Einsatzes von
Grundschleppnetzen in der Nordsee in der Schutzzone "Schollenbox". Hier besteht
eine Zugangsbeschränkung für Schiffe mit einer Motorstärke von mehr als 300 PS.
Für die Natura 2000-Schutzgebiete in der deutschen Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) hat eine Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Fischereiinstitute des vTI im Auftrag der
Bundesregierung im Jahr 2011 Maßnahmenvorschläge für das Fischerei-
Management vorgelegt. Die Bundesregierung hatte bereits im Jahre 2004 zehn
Schutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee gemeldet, für die nun
entsprechende Managementmaßnahmen zu treffen sind. Die Einschränkung der
Verwendung bis hin zum Ausschluss von Boden berührenden Fanggeräten in
bestimmten Bereichen der Natura 2000-Gebiete zum Schutz von Riffen und
Sandbänken und ihrer Lebensgemeinschaften ist dabei eine der vorgeschlagenen
Maßnahmen, die zurzeit geprüft werden.
Eine besondere Brisanz hat der Einsatz von Grundschleppnetzen außerhalb der
deutschen Meeresgebiete im Bereich von besonders empfindlichen
Meeresökosystemen wie Seebergen, Korallenriffe und hydrothermalen Quellen.
Diese so genannten "Hotspots" der Artenvielfalt sind durch ihr langsames Wachstum
in großen Tiefen und die Empfindlichkeit der Organismen besonders gefährdet. Für
internationale Gewässer ohne Regulierung durch regionale Fischereiorganisationen
erließ die Europäische Union als Antwort auf die UN-Resolution 61/1053 über
nachhaltige Fischerei eine Verordnung, nach der in den Gewässern der Hohen See
der Einsatz von Grundfanggeräten ohne vorherige Folgenabschätzung verboten ist
(Verordnung (EG) Nr. 734/2008). Seit 2002 gilt in der Europäischen Union für
Fischereifahrzeuge, die im Nordostatlantik Tiefseefischerei betreiben, eine
besondere Zugangsregelung (Verordnung (EG) Nr. 2347/2002), die sich auf vier
Elemente stützt: Kapazitätsbeschränkungen, Datenerhebung, Steuerung des
Fischereiaufwands und Überwachung. Nach dem Dafürhalten der Europäischen
Kommission ließen sich jedoch die Hauptprobleme der Fischerei nicht lösen, die
unter anderem darin bestehen, dass der Einsatz von Grundschleppnetzen ein großes
Risiko irreparabler Schäden der empfindlichen marinen Ökosysteme birgt. Die
Europäische Kommission hat daher einen Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Auflagen für die
Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik (COM (2012) 371) erarbeitet
und diese dem Europäischen Parlament am 19. Juli 2012 (2012/0179 (COD))

übermittelt. Der Vorschlag der Europäischen Kommission lautet unter anderem,
Grundschleppnetze bei der gezielten Fischerei auf Tiefseearten dauerhaft zu
verbieten. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss des Europäischen
Parlaments führt in seiner Stellungnahme (EWASA/2012/2108) zu dem Vorschlag
aus, dass die Fischerei mit Grundschleppfanggeräten nicht nur für die Tiefseearten,
sondern auch für den Meeresboden der gefährdeten Zonen eine Bedrohung
darstellen kann. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss des
Europäischen Parlaments hat am 13. Februar 2013 mehrheitlich entschieden, dass
ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz der gefährdeten Lebensräume
und Arten und einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Nutzung der
Ressourcen gefunden werden muss. Aus diesem Grund vertritt er die Ansicht, dass
ein Verbot von Grundfanggeräten ohne entsprechende Berücksichtigung der
wissenschaftlichen Einschätzung überzogen sein könnte. Weiterhin begrüßt der
Ausschuss die Umstellung auf andere Fanggeräte und, die Schulung der
Besatzungen finanziell zu unterstützen. Der Fischereiausschuss sprach sich am
6. November 2013 für ein Verbot von Grundschleppnetzen in besonders sensiblen
Tiefseegebieten aus. Das Europäische Parlament hat sich am 9. Dezember 2013
dem Votum des Fischereiausschusses mit knapper Mehrheit angeschlossen.
Demzufolge ist nunmehr das Fischen in besonders sensiblen Tiefseegebieten nur
noch eingeschränkt möglich, nicht jedoch verboten.
Mit Blick auf die Signalwirkung des Europäischen Parlaments und weil Deutschland
nicht alle mit dieser Thematik verbundenen Probleme allein zu lösen vermag,
empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem Europäischen Parlament
zuzuleiten.
Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung
zu überweisen, sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurden mehrheitlich
abgelehnt.Begründung (pdf)


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