Region: Niemcy

Naturschutz und Ökologie - Holz nur noch zu einem geringen Anteil zur Energiegewinnung

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
231 231 w Niemcy

Petycja została zakończona

231 231 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:52

Pet 2-17-18-277-035701Naturschutz und Ökologie
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit – zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Holz- bzw. Waldbestände nur geringfügig zum
Zwecke der Energiegewinnung verwendet werden dürfen.
Die Eingabe wird mit der Sorge begründet, dass die für die Biodiversität, den
Klimaschutz und die Naherholung so wertvollen Wälder zum Zwecke der
Energiegewinnung einer zu starken Nutzung unterliegen würden und daher immer
stärker den wirtschaftlichen Interessen zum Opfer fielen.
Die Petition fordert daher, dieser Entwicklung entgegenzutreten und die
wirtschaftliche Nutzung von Wäldern durch entsprechende gesetzliche Regelungen
einzuschränken.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe einge-
reichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum Abschluss-
termin für die Mitzeichnung 231 Unterstützer fand sowie auf der Internetseite des
Petitionsausschusses 81 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Auf Grundlage der seitens der Bundesregierung
angeführten Aspekte lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ist sich der besonderen Bedeutung des Waldes als Lieferant
des nachwachsenden Rohstoffes Holz, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als

Klimaregulator, als Trinkwasser- und Luftfilter sowie seiner besonderen Bedeutung
als Erholungsraum bewusst. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im
Jahr 2007 eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen, die u.a. für
die Wälder eine Reihe von Zielen definiert. Diese Waldstrategie verbindet Aspekte
des Schutzes und der Erhaltung der biologischen Vielfalt mit einer nachhaltigen
Waldnutzung. Die Strategie der Bundesregierung zeigt auch die unterschiedlichen
Anforderungen sowie Leistungen des Waldes und der Forstwirtschaft in Deutschland
auf. Dabei betont sie u.a. das politische Ziel, den Wald in Deutschland als
Kohlenstoffdioxid(CO2)-Senke zu erhalten. An dieser Stelle macht der
Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass die Verwendung von Holz aus
nachhaltiger Forstwirtschaft zur Substitution energieintensiver Materialien mit nach-
teiliger Ökobilanz über geeignete Maßnahmen gefördert werden soll.
Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass die forstliche Nutzung in
Deutschland weder zu einem dramatischen Verlust für die heimische Artenvielfalt
führt noch bewirkt, dass der Wald seine aus Klimaschutzgründen wichtige CO2-
Senkenfunktion verliert. Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die Waldfläche in
Deutschland in den vergangenen vier Jahrzehnten um eine Million Hektar zuge-
nommen hat und der Holzzuwachs seit Jahrzehnten deutlich größer ist als die Holz-
entnahme, so dass erhebliche Holzvorräte aufgebaut werden konnten. Darüber hin-
aus belegen die Daten der Bundeswaldinventur sowie die Inventurstudie aus dem
Jahr 2008, dass der deutsche Waldbestand im weltweiten Vergleich beispielhaft
dasteht. Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt gibt es in Deutschland weder
Waldzerstörungen noch Walddegradierungen. An dieser Stelle verweist der
Petitionsausschuss auch auf das Bundeswaldgesetz, das ausdrücklich dem Zweck
dient, die Multifunktionalität der Waldbewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Die
Länder haben dazu weitergehende Bestimmungen erlassen. Im Rahmen der
Forsthoheit überwachen sie die Forstwirtschaft und stellen die Einhaltung einer ord-
nungsgemäßen Waldbewirtschaftung sicher. Dies gilt auch für mögliche Übernutzung
im Einzelfall. Im Übrigen gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass die Ent-
scheidung über die jeweilige Nutzung der Wälder letztlich bei den Eigentümern liegt
und nur im Rahmen der verfassungsrechtlichen Sozialbindung des Eigentums einge-
schränkt wird, wie dies beispielsweise aufgrund von Schutzgebietsverordnungen als
Einzelfall vorkommen kann. Die in der Petition angeregte extreme Einschränkung der
wirtschaftlichen Nutzung der Wälder würde jedoch über die Sozialbindung des
Eigentums hinaus gehen.

Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in dem zwischen der
CDU, CSU und SPD am 14. Dezember 2013 geschlossenen Koalitionsvertrag
vereinbart wurde, den Zubau von Biomasse im Interesse des Naturschutzes
überwiegend auf Abfall- und Reststoffe zu begrenzen. Entwickelt werden soll ein
Gesamtkonzept für Anbau, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse unter
bioökonomischen Gesichtspunkten. Dabei soll der Einsatz von Biomasse einen
sinnvollen Einsatz zur Minderung der Kohlenstoffdioxidemissionen leisten und
Nutzungskonkurrenzen mit dem Arten- und Naturschutz entschärft werden.
Mit Blick auf diese politischen Bestrebungen nimmt der Petitionsausschuss die
Eingabe zum Anlass, sie der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – zu überweisen.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - als
Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, soweit auf die Gefahren einer Übernutzung und den
Holzvorratsbau aufmerksam gemacht wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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