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Naturschutz und Ökologie - Keine Erlaubnis für den Fischfang mit Stellnetzen

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Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Начат 2017
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Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

14.08.2018, 04:34

Pet 2-18-18-277-041609 Naturschutz und Ökologie

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit – als Material zu überweisen, soweit es um die Erarbeitung
bzw. Diskussion der "Entwürfe einer gemeinsamen Empfehlung" nach der
Verordnung über die gemeinsame Fischereipolitik geht,
b) den Landesvolksvertretungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-
Vorpommern zuzuleiten, soweit es um Maßnahmen innerhalb der
12 Seemeilen-Zone geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird ein Verbot der Stellnetzfischerei in den ufernahen
Flachwasserbereichen der Ostsee und in den Tidebecken der Nordsee gefordert.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, ein Kurswechsel
in der Fischerei sei dringend notwendig, denn in langen Stellnetzen insbesondere zum
Fang von Kabeljau und Plattfischen verfingen sich auch in der Ostsee Schweinswale
und Seevögel, die diese Fische jagten. Schweinswale würden dadurch ersticken und
Seevögel ertrinken. Mögliche wirtschaftliche Härten für die betroffenen regionalen
Fischer sollten finanziell in Form von Umstiegs- und/oder Ausstiegshilfen aufgefangen
werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 215 Mitzeichnungen gestützt und es gingen drei Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit geben, ihre Haltung zu
der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass jede menschliche
Tätigkeit, auch die Fischerei, Auswirkungen auf die Umwelt hat. Um eine Fischerei
nachhaltig zu betreiben und das wertvolle Nahrungsmittel "wilder Meeresfisch" für den
Menschen verfügbar zu machen, sollten die unerwünschten Umweltauswirkungen
daher soweit wie möglich reduziert werden. Es lässt sich nur im Einzelfall (für jede
Zielart (Fischart) und jedes Gebiet) prüfen, welche Fangmethode die geringsten
Umweltauswirkungen hat. Bei der hier in Rede stehenden Stellnetzfischerei werden
Netze nicht geschleppt, sondern meist direkt auf den Meeresboden gestellt oder dort
verankert, während die Netze selbst im Wasser schweben. Die bei dieser Methode
eingesetzten Kiemennetze sind auf die Zielart bezogen eine sehr selektive
Fangmethode. Denn in den Maschen der Netze sollen eigentlich nur Fische einer ganz
bestimmten Größe mit ihren Kiemen hängenbleiben. Überdies hat diese Art der
Fischerei keinen Einfluss auf den Meeresboden und kann sehr ressourceneffizient
durchgeführt werden. Wie der Petent zutreffend anführt, treten dafür aber potentiell
Beifänge von Seevögeln und Meeressäugern, wie z. B. dem Schweinswal, auf. Denn
die Netze bestehen meist aus so dünnem Material, dass sie nicht nur für Fische,
sondern auch für andere Tiere nahezu unsichtbar sind. Im Gegensatz dazu ist die
Schleppnetzfischerei weniger selektiv, hat als Grundschleppnetzfischerei einen
potentiell negativen Einfluss auf die Lebensgemeinschaften des Meeresbodens und
ist energieaufwendiger, dafür treten keine unerwünschten Beifänge von Seevögeln
und Meeressäugern auf.

Der Petitionsausschuss betont, dass die deutsche Stellnetzfischerei fast
ausschließlich in der Ostsee stattfindet. In der Nordsee operieren insgesamt weniger
als fünf Stellnetz-Fahrzeuge. Die Stellnetzfischerei in der Ostsee wird in der Regel von
kleinen Booten mit bis zu 15 m Gesamtlänge betrieben und findet häufig als
nebenerwerbliche Fischerei statt. Diese kleinen Fahrzeuge operieren überwiegend
innerhalb der 12 Seemeilen-Zone. Für einzelne Zielarten ist die Stellnetzfischerei
ökonomisch bedeutend, so werden rund 50 Prozent der deutschen Heringsfänge aus
der westlichen Ostsee und ein großer Teil der Steinbuttfänge durch diese Fischerei
erzielt.
Nach Kenntnis des Petitionsausschusses kann eine Verringerung von ungewollten
Beifängen zum einen durch Beschränkungen der Ausbringung von Stellnetzen und
zum anderen durch die Entwicklung und Anwendung alternativer,
beifangvermeidender Fangtechniken erreicht werden.

Der Ausschuss gibt zu bedenken, dass Beschränkungen der Fangtätigkeit nur auf der
Ebene der Europäischen Union (EU) nach den Regelungen der Verordnung über die
gemeinsame Fischereipolitik (GFP-Verordnung) erfolgen. Die vom Petenten
angesprochenen Bereiche "Tidebecken der Nordsee" und "Flachwasserbereich der
Ostsee bis zu einem Abstand von mindestens drei Kilometer zur Küste" liegen
innerhalb der 12 Seemeilen-Zone und damit in der Zuständigkeit der Länder. Der
Ausschuss hebt hervor, dass die Zuständigkeit des Bundes sich ausschließlich auf die
sich an die 12 Seemeilen-Zone anschließende "Ausschließliche Wirtschaftszone"
(AWZ) erstreckt.

Die Bundesregierung führt hierzu in ihrer Stellungnahme aus, dass sie für die
10 Natura 2000-Schutzgebiete in der deutschen AWZ in Nord- und Ostsee die
Festlegung eines Fischereimanagements anstrebt, um die Natura 2000-Schutzziele
zu erreichen. Die GFP-Verordnung sehe in diesem Fall vor, dass die von Deutschland
entwickelten Maßnahmenvorschläge als "Entwurf einer gemeinsamen Empfehlung"
den fischereilich betroffenen Nachbarstaaten vorgelegt und mit ihnen beraten und
abgestimmt werde. Seien die betroffenen Mitgliedsstaaten mit den Regelungen
einverstanden, werde das Ergebnis als "Gemeinsame Empfehlung" an die
Europäische Kommission übermittelt, die anschließend die erforderliche rechtliche
Umsetzung übernehme. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung
für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ der Nordsee bereits den "Entwurf
einer gemeinsamen Empfehlung" vorgelegt hat und diesen zur Zeit mit den betroffenen
Mitgliedstaaten diskutiert. Dieser Entwurf sieht u. a. auch Beschränkungen der
Stellnetzfischerei zum Schutz von Seevögeln und Schweinswalen in Schutzgebieten
vor. Ein entsprechender Entwurf einer gemeinsamen Empfehlung für die Natura 2000-
Gebiete in der deutschen AWZ der Ostsee wird zurzeit noch entwickelt.

Was mögliche alternative Fanggeräte anbelangt, betont der Petitionsausschuss, dass
deren Entwicklung von besonderer Bedeutung ist, wegen der großen Bedeutung der
Stellnetzfischerei für die deutsche Fischerei in der Ostsee und ihrer Auswirkungen auf
Seevögel, insbesondere aber auf die sich in einem besorgniserregenden Zustand
befindliche Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee. Der Ausschuss begrüßt
daher, dass die Bundesregierung hierzu das Forschungsvorhaben "Entwicklung von
alternativen Managementansätzen zur Minimierung der Konflikte zwischen der
Stellnetzfischerei und Naturschutzzielen und Schutzgütern in der AWZ der Ostsee"
initiiert hat. Dieses Vorhaben wurde gemeinsam vom Bundesamt für Naturschutz und
dem Thünen-Institut für Ostseefischerei ausgearbeitet und wird seit Anfang 2017
durchgeführt. Der Abschluss ist für Ende 2019 vorgesehen. Insgesamt stehen für das
Vorhaben 1,24 Mio. Euro zur Verfügung. Die diesbezüglichen Ergebnisse bleiben
abzuwarten.

Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Eingabe für geeignet, um auf die mit der
Stellnetzfischerei verbundene Problematik des Beifangs aufmerksam zu machen.
Daher empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – als Material zu
überweisen, soweit es um die Erarbeitung bzw. Diskussion der "Entwürfe einer
gemeinsamen Empfehlung" nach der GFP-Verordnung geht, sie den
Landesvolksvertretungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
zuzuleiten, soweit es um Maßnahmen innerhalb der 12 Seemeilen-Zone geht, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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