Region: Tyskland
Sundhed

Nein zu einer Covid 19 Impfpflicht! Hierfür fordern wir, Impfdurchbrüche transparent zu erfassen.

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, RKI
619 Støttende 608 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

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  1. Startede 2021
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  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

07.01.2022 19.58

Längere Laufzeit, um mehr Unterschriften zu sammeln.


Neues Zeichnungsende: 06.02.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 324 (316 in Deutschland)


23.12.2021 10.24

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


21.12.2021 21.37

Nach Aufforderung habe ich den Punkt: "drastisches Nachlassen der Immunisierungswirkung innerhalb eines kurzen Zeitraums" gestrichen und einen Aspekt hiervon in den Punkt fehlende Erprobung eingearbeitet.


Neue Begründung:

Bereits dieangesichts der schon jetzt bekannten ​FaktenFakten führenist zunicht einerersichtlich, Unvereinbarkeitwie desdas VorhabensVorhaben der Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz undvereinbar damitsein zusoll, desseninsbesondere Rechtswidrigkeit, insbesondere:wegen:

- dieder ​potentiellepotentiellen Gefährlichkeit der Impfstoffe für die Gesundheit, die sich in Todesfällen und schweren Nebenwirkungen zeigt​zeigt (www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf?__blob=publicationFile&v=10; www.informedchoiceaustralia.com/post/court-ordered-pfizer-documents-they-tried-to-have-sealed-for-55-years-show-1223-deaths-in-90-days)

 - deren fehlendefehlender Erprobung, was in deren befristeter Zulassung, dem für sie vereinbarten Haftungsausschluss und der von der ursprünglichen Konzeption abweichenden Immunisierungswirkungsdauerwesentlich kürzeren Immunisierungsdauer zum Ausdruck kommt (die Notwendigkeit von ggf. sogar mehrfachen Nachimpfungen stand zunächst nicht im Raum),

- dieder volatilen Rahmenbedingungen, insbesondere dasdem Auftreten von Virus-Varianten,

 - dieder von der Politik selbst zu verantwortendeverantwortenden Verschärfung der Notlage im Gesundheitssystem, z.B. durch den Abbau von Krankenhausbetten und Pflegekräften sogar noch nach Beginn der Pandemie. 

Bei einer korrekten Erfassung und Darstellung der Impfdurchbrüche wird zusätzlich die überwiegende Wirkungslosigkeit der Vakzine aufgezeigt werden können und dadurch die Rechtswidrigkeit des Vorhabens einer Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht für jedermann erkennbar werden.

Und deshalb ist die Erfüllung unserer Forderung von deren korrekten Erfassung und Darstellung so wichtig.

Bisher stellt das RKI die Impfdurchbrüche in seinen wöchentlichen Lageberichten unter der Überschrift Impfeffektivität unzutreffend wie folgt dar:

Es unterteilt die gemeldeten Impfdurchbrüche in drei Altersgruppenblöcke - die der 10 bis 17 Jährigen, die der 18 bis 59 Jährigen und die der 60 und älteren. Die jeweiligen Gruppenstärken sind also eklatant unterschiedlich: sie umfassen die Altersspannen von 7, 41 und 30 Jahren.

Diese Ungleichheit indiziert bereits die Ungeeignetheit der Zusammenfassung. Mangels irgendeiner relevanten Gemeinsamkeit innerhalb des Altersblocks der 18-59-Jährigen täuscht dieser erste Eindruck nicht. Dieser Block ist extrem heterogen. Denn bei den diesem Block Zugeordneten unterscheidet sich das zur Rechtfertigung einer Impfpflicht angeführte Kriterium der Inanspruchnahme des Gesundheitssystems erheblich. Hospitalisierungen und die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung treten nämlich erst bei den ab 40 Jährigen signifikant vermehrt auf und steigern sich dann nochmals erheblich bei den über 50 Jährigen.

Wegen der Heterogenität innerhalb des Altersgruppenblocks der 18-59-Jährigen ist also die vom RKI gewählte Darstellungsart der Impfdurchbrüche ungeeignet. Ihr kommt keine Aussagekraft zu. Sie erlaubt keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Vakzine.

Diese zu erfahren haben wir aber ein Recht, insbesondere angesichts der im Raum stehenden Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Wir fordern deshalb eine zuverlässige Erfassung der Impfdurchbrüche und deren differenzierte Darstellung in Altersgruppenblöcken von 10 Jahren. Die bisherigen inhaltslosen Ausführungen des RKI zum Thema Impfeffektivität in deren Wochenberichten genügen unseren Ansprüchen nicht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (21 in Deutschland)


21.12.2021 13.39

Nach Aufforderung habe ich den Punkt: "drastisches Nachlassen der Immunisierungswirkung innerhalb eines kurzen Zeitraums" gestrichen und einen Aspekt hiervon in den Punkt fehlende Erprobung eingearbeitet.


Neue Begründung:

Bereits die jetzt bekannten ​Fakten führen zu einer Unvereinbarkeit des Vorhabens der Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und damit zu dessen Rechtswidrigkeit, insbesondere:

- die ​potentielle Gefährlichkeit der Impfstoffe für die Gesundheit, die sich in Todesfällen und schweren Nebenwirkungen zeigt​ (www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf?__blob=publicationFile&v=10; www.informedchoiceaustralia.com/post/court-ordered-pfizer-documents-they-tried-to-have-sealed-for-55-years-show-1223-deaths-in-90-days)

 - deren fehlende Erprobung, was in deren befristeter Zulassung, dem für sie vereinbarten Haftungsausschluss und der von der ursprünglichen Konzeption abweichendeabweichenden Immunisierungswirkungsdauer: dieImmunisierungswirkungsdauer zum Ausdruck kommt (die Notwendigkeit von ggf. sogar mehrfachen Nachimpfungen stand zunächst nicht im Raum,Raum),

- die volatilen Rahmenbedingungen, insbesondere das Auftreten von Virus-Varianten,

 - die von der Politik selbst zu verantwortende Verschärfung der Notlage im Gesundheitssystem, z.B. durch den Abbau von Krankenhausbetten und Pflegekräften sogar noch nach Beginn der Pandemie. 

Bei einer korrekten Erfassung und Darstellung der Impfdurchbrüche wird zusätzlich die überwiegende Wirkungslosigkeit der Vakzine aufgezeigt werden können und dadurch die Rechtswidrigkeit des Vorhabens einer Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht für jedermann erkennbar werden.

Und deshalb ist die Erfüllung unserer Forderung von deren korrekten Erfassung und Darstellung so wichtig.

Bisher stellt das RKI die Impfdurchbrüche in seinen wöchentlichen Lageberichten unter der Überschrift Impfeffektivität unzutreffend wie folgt dar:

Es unterteilt die gemeldeten Impfdurchbrüche in drei Altersgruppenblöcke - die der 10 bis 17 Jährigen, die der 18 bis 59 Jährigen und die der 60 und älteren. Die jeweiligen Gruppenstärken sind also eklatant unterschiedlich: sie umfassen die Altersspannen von 7, 41 und 30 Jahren.

Diese Ungleichheit indiziert bereits die Ungeeignetheit der Zusammenfassung. Mangels irgendeiner relevanten Gemeinsamkeit innerhalb des Altersblocks der 18-59-Jährigen täuscht dieser erste Eindruck nicht. Dieser Block ist extrem heterogen. Denn bei den diesem Block Zugeordneten unterscheidet sich das zur Rechtfertigung einer Impfpflicht angeführte Kriterium der Inanspruchnahme des Gesundheitssystems erheblich. Hospitalisierungen und die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung treten nämlich erst bei den ab 40 Jährigen signifikant vermehrt auf und steigern sich dann nochmals erheblich bei den über 50 Jährigen.

Wegen der Heterogenität innerhalb des Altersgruppenblocks der 18-59-Jährigen ist also die vom RKI gewählte Darstellungsart der Impfdurchbrüche ungeeignet. Ihr kommt keine Aussagekraft zu. Sie erlaubt keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Vakzine.

Diese zu erfahren haben wir aber ein Recht, insbesondere angesichts der im Raum stehenden Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Wir fordern deshalb eine zuverlässige Erfassung der Impfdurchbrüche und deren differenzierte Darstellung in Altersgruppenblöcken von 10 Jahren. Die bisherigen inhaltslosen Ausführungen des RKI zum Thema Impfeffektivität in deren Wochenberichten genügen unseren Ansprüchen nicht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (21 in Deutschland)


21.12.2021 11.48

Nach Aufforderung habe ich den Punkt: "drastisches Nachlassen der Immunisierungswirkung innerhalb eines kurzen Zeitraums" gestrichen und einen Aspekt hiervon in den Punkt fehlende Erprobung eingearbeitet.


Neue Begründung:

Bereits die jetzt bekannten ​Fakten führen zu einer Unvereinbarkeit des Vorhabens der Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und damit zu dessen Rechtswidrigkeit, insbesondere:

- die ​potentielle Gefährlichkeit der Impfstoffe für die Gesundheit, die sich in Todesfällen und schweren Nebenwirkungen zeigt​ (www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf?__blob=publicationFile&v=10; www.informedchoiceaustralia.com/post/court-ordered-pfizer-documents-they-tried-to-have-sealed-for-55-years-show-1223-deaths-in-90-days)

 - deren fehlende Erprobung, was in deren befristeter Zulassung undZulassung, dem für sie vereinbarten Haftungsausschluss zum Ausdruck kommt,- deren drastischen Nachlassens inund der Immunisierungswirkungvon innerhalbder einesursprünglichen kurzenKonzeption Zeitraumsabweichende (www.nzz.ch/wissenschaft/boostern-koennte-die-menge-an-zirkulierenden-coronaviren-vermindern-ld.1655336;Immunisierungswirkungsdauer: die www.morgenpost.de/vermischtes/article233785883/booster-impfung-wirkung-schutz-corona.html),Notwendigkeit von ggf. sogar mehrfachen Nachimpfungen stand zunächst nicht im Raum,

- die volatilen Rahmenbedingungen, insbesondere das Auftreten von Virus-Varianten,

 - die von der Politik selbst zu verantwortende Verschärfung der Notlage im Gesundheitssystem, z.B. durch den Abbau von Krankenhausbetten und Pflegekräften sogar noch nach Beginn der Pandemie. 

Bei einer korrekten Erfassung und Darstellung der Impfdurchbrüche wird zusätzlich die überwiegende Wirkungslosigkeit der Vakzine aufgezeigt werden können und dadurch die Rechtswidrigkeit des Vorhabens einer Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht für jedermann erkennbar werden.

Und deshalb ist die Erfüllung unserer Forderung von deren korrekten Erfassung und Darstellung so wichtig.

Bisher stellt das RKI die Impfdurchbrüche in seinen wöchentlichen Lageberichten unter der Überschrift Impfeffektivität unzutreffend wie folgt dar:

Es unterteilt die gemeldeten Impfdurchbrüche in drei Altersgruppenblöcke - die der 10 bis 17 Jährigen, die der 18 bis 59 Jährigen und die der 60 und älteren. Die jeweiligen Gruppenstärken sind also eklatant unterschiedlich: sie umfassen die Altersspannen von 7, 41 und 30 Jahren.

Diese Ungleichheit indiziert bereits die Ungeeignetheit der Zusammenfassung. Mangels irgendeiner relevanten Gemeinsamkeit innerhalb des Altersblocks der 18-59-Jährigen täuscht dieser erste Eindruck nicht. Dieser Block ist extrem heterogen. Denn bei den diesem Block Zugeordneten unterscheidet sich das zur Rechtfertigung einer Impfpflicht angeführte Kriterium der Inanspruchnahme des Gesundheitssystems erheblich. Hospitalisierungen und die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung treten nämlich erst bei den ab 40 Jährigen signifikant vermehrt auf und steigern sich dann nochmals erheblich bei den über 50 Jährigen.

Wegen der Heterogenität innerhalb des Altersgruppenblocks der 18-59-Jährigen ist also die vom RKI gewählte Darstellungsart der Impfdurchbrüche ungeeignet. Ihr kommt keine Aussagekraft zu. Sie erlaubt keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Vakzine.

Diese zu erfahren haben wir aber ein Recht, insbesondere angesichts der im Raum stehenden Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Wir fordern deshalb eine zuverlässige Erfassung der Impfdurchbrüche und deren differenzierte Darstellung in Altersgruppenblöcken von 10 Jahren. Die bisherigen inhaltslosen Ausführungen des RKI zum Thema Impfeffektivität in deren Wochenberichten genügen unseren Ansprüchen nicht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (21 in Deutschland)


20.12.2021 20.32

Um Missverständnissen vorzubeugen habe ich die Feststellung ​ "fehlende gesundheitliche Unbedenklichkeit" durch "​potentielle Gefährlichkeit der Impfstoffe für die Gesundheit" ersetzt.


Neue Begründung:

Bereits die jetzt bekannten ​Fakten führen zu einer Unvereinbarkeit des Vorhabens der Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und damit zu dessen Rechtswidrigkeit, insbesondere:

- die ​fehlende​potentielle gesundheitliche UnbedenklichkeitGefährlichkeit der Impfstoffe,Impfstoffe für die Gesundheit, die sich in Todesfällen und schweren Nebenwirkungen zeigt​ (www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf?__blob=publicationFile&v=10; www.informedchoiceaustralia.com/post/court-ordered-pfizer-documents-they-tried-to-have-sealed-for-55-years-show-1223-deaths-in-90-days)

 - deren fehlende Erprobung, was in deren befristeter Zulassung und dem für sie vereinbarten Haftungsausschluss zum Ausdruck kommt,

- deren drastischen Nachlassens in der Immunisierungswirkung innerhalb eines kurzen Zeitraums (www.nzz.ch/wissenschaft/boostern-koennte-die-menge-an-zirkulierenden-coronaviren-vermindern-ld.1655336; www.morgenpost.de/vermischtes/article233785883/booster-impfung-wirkung-schutz-corona.html),

- die volatilen Rahmenbedingungen, insbesondere das Auftreten von Virus-Varianten,

 - die von der Politik selbst zu verantwortende Verschärfung der Notlage im Gesundheitssystem, z.B. durch den Abbau von Krankenhausbetten und Pflegekräften sogar noch nach Beginn der Pandemie. 

Bei einer korrekten Erfassung und Darstellung der Impfdurchbrüche wird zusätzlich die überwiegende Wirkungslosigkeit der Vakzine aufgezeigt werden können und dadurch die Rechtswidrigkeit des Vorhabens einer Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht für jedermann erkennbar werden.

Und deshalb ist die Erfüllung unserer Forderung von deren korrekten Erfassung und Darstellung so wichtig.

Bisher stellt das RKI die Impfdurchbrüche in seinen wöchentlichen Lageberichten unter der Überschrift Impfeffektivität unzutreffend wie folgt dar:

Es unterteilt die gemeldeten Impfdurchbrüche in drei Altersgruppenblöcke - die der 10 bis 17 Jährigen, die der 18 bis 59 Jährigen und die der 60 und älteren. Die jeweiligen Gruppenstärken sind also eklatant unterschiedlich: sie umfassen die Altersspannen von 7, 41 und 30 Jahren.

Diese Ungleichheit indiziert bereits die Ungeeignetheit der Zusammenfassung. Mangels irgendeiner relevanten Gemeinsamkeit innerhalb des Altersblocks der 18-59-Jährigen täuscht dieser erste Eindruck nicht. Dieser Block ist extrem heterogen. Denn bei den diesem Block Zugeordneten unterscheidet sich das zur Rechtfertigung einer Impfpflicht angeführte Kriterium der Inanspruchnahme des Gesundheitssystems erheblich. Hospitalisierungen und die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung treten nämlich erst bei den ab 40 Jährigen signifikant vermehrt auf und steigern sich dann nochmals erheblich bei den über 50 Jährigen.

Wegen der Heterogenität innerhalb des Altersgruppenblocks der 18-59-Jährigen ist also die vom RKI gewählte Darstellungsart der Impfdurchbrüche ungeeignet. Ihr kommt keine Aussagekraft zu. Sie erlaubt keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Vakzine.

Diese zu erfahren haben wir aber ein Recht, insbesondere angesichts der im Raum stehenden Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Wir fordern deshalb eine zuverlässige Erfassung der Impfdurchbrüche und deren differenzierte Darstellung in Altersgruppenblöcken von 10 Jahren. Die bisherigen inhaltslosen Ausführungen des RKI zum Thema Impfeffektivität in deren Wochenberichten genügen unseren Ansprüchen nicht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (21 in Deutschland)


20.12.2021 18.24

Nach Aufforderung habe ich Quellenangaben für Angaben nachgereicht, über die in vielen Medien umfangreich berichtet wurde (z.B. tödliche Nebenwirkungen der Vakzine, weshalb die Impfungen in diversen Ländern darunter Deutschland zeitweise ausgesetzt wurde und Nachlassens von deren Wirksamkeit, was zur Notwendigkeit des Boosterns führt) und die ich wegen der medialen Präsenz für Allgemeinwissen hielt.


Neue Begründung:

Bereits die jetzt bekannten ​Fakten führen zu einer Unvereinbarkeit des Vorhabens der Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und damit zu dessen Rechtswidrigkeit, insbesondere:

- die ​fehlende gesundheitliche Unbedenklichkeit der Impfstoffe, die sich in Todesfällen und schweren Nebenwirkungen zeigt​,​zeigt​ (www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf?__blob=publicationFile&v=10; www.informedchoiceaustralia.com/post/court-ordered-pfizer-documents-they-tried-to-have-sealed-for-55-years-show-1223-deaths-in-90-days)

 - deren fehlende Erprobung, was in deren befristeter Zulassung und dem für sie vereinbarten Haftungsausschluss zum Ausdruck kommt,

- deren drastischen Nachlassens in der Immunisierungswirkung innerhalb eines kurzen Zeitraums,Zeitraums (www.nzz.ch/wissenschaft/boostern-koennte-die-menge-an-zirkulierenden-coronaviren-vermindern-ld.1655336; www.morgenpost.de/vermischtes/article233785883/booster-impfung-wirkung-schutz-corona.html),

- die volatilen Rahmenbedingungen, insbesondere das Auftreten von Virus-Varianten,

 - die von der Politik selbst zu verantwortende Verschärfung der Notlage im Gesundheitssystem, z.B. durch den Abbau von Krankenhausbetten und Pflegekräften sogar noch nach Beginn der Pandemie. 

Bei einer korrekten Erfassung und Darstellung der Impfdurchbrüche wird zusätzlich die überwiegende Wirkungslosigkeit der Vakzine aufgezeigt werden können und dadurch die Rechtswidrigkeit des Vorhabens einer Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht für jedermann erkennbar werden.

Und deshalb ist die Erfüllung unserer Forderung von deren korrekten Erfassung und Darstellung so wichtig.

Bisher stellt das RKI die Impfdurchbrüche in seinen wöchentlichen Lageberichten unter der Überschrift Impfeffektivität unzutreffend wie folgt dar:

Es unterteilt die gemeldeten Impfdurchbrüche in drei Altersgruppenblöcke - die der 10 bis 17 Jährigen, die der 18 bis 59 Jährigen und die der 60 und älteren. Die jeweiligen Gruppenstärken sind also eklatant unterschiedlich: sie umfassen die Altersspannen von 7, 41 und 30 Jahren.

Diese Ungleichheit indiziert bereits die Ungeeignetheit der Zusammenfassung. Mangels irgendeiner relevanten Gemeinsamkeit innerhalb des Altersblocks der 18-59-Jährigen täuscht dieser erste Eindruck nicht. Dieser Block ist extrem heterogen. Denn bei den diesem Block Zugeordneten unterscheidet sich das zur Rechtfertigung einer Impfpflicht angeführte Kriterium der Inanspruchnahme des Gesundheitssystems erheblich. Hospitalisierungen und die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung treten nämlich erst bei den ab 40 Jährigen signifikant vermehrt auf und steigern sich dann nochmals erheblich bei den über 50 Jährigen.

Wegen der Heterogenität innerhalb des Altersgruppenblocks der 18-59-Jährigen ist also die vom RKI gewählte Darstellungsart der Impfdurchbrüche ungeeignet. Ihr kommt keine Aussagekraft zu. Sie erlaubt keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Vakzine.

Diese zu erfahren haben wir aber ein Recht, insbesondere angesichts der im Raum stehenden Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Wir fordern deshalb eine zuverlässige Erfassung der Impfdurchbrüche und deren differenzierte Darstellung in Altersgruppenblöcken von 10 Jahren. Die bisherigen inhaltslosen Ausführungen des RKI zum Thema Impfeffektivität in deren Wochenberichten genügen unseren Ansprüchen nicht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (21 in Deutschland)


20.12.2021 16.56

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte belegen Sie folgende Aussagen mit einer Quelle oder formulieren Sie sie so, dass Ihre eigene Meinung erkennbar wird:

"die ​fehlende gesundheitliche Unbedenklichkeit der Impfstoffe, die sich in Todesfällen und schweren Nebenwirkungen zeigt​,​"
"deren drastischen Nachlassens in der Immunisierungswirkung innerhalb eines kurzen Zeitraums"


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