Educaţie

"Nein" zu Grundschulunterricht wie vor "Corona". Freie Entscheidung für Eltern in NRW!

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Ministerin für Schule und Bildung NRW, Frau Yvonne Gebauer
18 de susținere 17 in Renania de Nord-Westfalia

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

18 de susținere 17 in Renania de Nord-Westfalia

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

  1. A început 2020
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

11.06.2020, 12:14

Da es nicht ausreicht den eitrag in auf Twitter, den der Virologe Christian Drosten selbst eingestellt hat, als quelle anzugeben, habe ich den Satz gestrichen, damit diese Petition, die sehr eilig ist, weiter läuft!


Neuer Petitionstext: Ab 15.06.2020 sollen Grundschüler wieder zur Schule gehen, aber ohne alle bisherigen Sicherheitsmaßnahmen! Komplette Klassen, Abstand halten ist nicht mehr notwendig (weil er auch gar nicht mehr möglich ist), Schutzmasken müssen nicht mehr getragen werden!
In allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gelten, aus gutem Grund, strenge Vorschriften und Pflichten: Abstand, Masken, Kontaktbeschränkungen! Aber für Grundschüler sollen diese entfallen? Verwunderlich, da auch nach der neusten aktualisierten Studie des Virologen, Christian Drosten, (auf seinem Twitteraccount nachzulesen) Kinder nicht weniger ansteckend sind als Erwachsene!
Warum setzt Frau Gebauer unsere Kinder dieser Gefahr aus? Zwei Wochen vor den Sommerferien? Werden unsere Kinder, aber auch alle Mitarbeiter/innen in und um die Schulen, als groß angelegte Feldstudie missbraucht?
10 Tage Unterricht (dabei bleiben unberücksichtigt die beiden sonst stattfindenden Präsenztage und der letzte Schultag, der außschließlich der Verabschiedung in die Sommerferien dient) sollen Normalität für Kinder und Eltern bringen und Bildungsgleichheit schaffen?
Sicherlich gibt es viele Eltern, die dies möchten. Aber es gibt auch sehr viele Eltern, die Angst um ihre Kinder haben, Lehrer/innen die um ihre Gesundheit fürchten und viele Menschen die alles getan haben um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, die jetzt zu Recht befürchten müssen, dass der Krankheitserreger von der Schule in die Haushalte gebracht wird. Der in kleinen Gruppe erteilte Präsenzunterricht an dem täglich nur eine Jahrgangsstufe in der Schule erschien, mit Maskenpflicht und Sicherheitsabstand, sowohl auf dem Schulhof als auch in den Fluren und Klassenräumen, war ein guter Weg, auch wenn dies die zusätzliche Erarbeitung des Lernstoffes zu Hause bedeutete. Durch Notbetreuung wurden Kinder von Berufstätigen mit Betreuungsbedarf versorgt. Verbesserte Digitalisierung zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten unterstützte den häuslichen Unterricht. Alle hatten sich damit in eine neue Realität eingefunden und die Akzeptanz, dass dies so bis zu den Sommerferien laufe, war recht hoch. Vor allem hatte man kein schlechtes Gefühl an den Präsenztagen sein Kind in der Schule zu wissen. Wer jedoch ein krankes Kind und/oder Familienangehörige im Haushalt hatte, die unter Vorerkrankungen litten, durfte ohne Attestpflicht sein Kind zuhause lassen.
Dies alles gilt ab dem 15.06. nicht mehr!
Schön für die Eltern, die sich die vorzeitige Öffnung wünschten und brauchten, aber ohne Rücksicht auf Menschen, die Angst um die Gesundheit von Kindern, Lehrer/innen, Schulleiter/innen und deren Angehöriger, die einer nicht einschätzbaren Gefahr entgegen gehen. Selbst wenn, nach heutiger Sicht (!), bei Kindern der Krankheitsverlauf meist mild verläuft, stellen Kinder aber für andere das gleiche Ansteckungsrisiko dar. Zudem weiß man noch nichts über eventuelle Spätfolgen nach einer durchlaufenen Coronainfektion.
Eltern dürfen nicht gezwungen werden ihre Kinder einer solchen Gefahr auszusetzen! Wer dies freiwillig tun will, soll es tun, aber kein Grundschulkind darf derzeit durch Schulpflicht in die Schule gezwungen werden. Auch mit Rücksichtnahme auf die Menschen die dort arbeiten. Hier vernachlässigt das Ministerium für Schule und Bildung auch noch seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (11 in Nordrhein-Westfalen)


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