Region: Erfurt
Bolig

Nein zum Bau eines Hochhauses auf dem Ringelberg in Erfurt!

Petitionen behandles
Oberbürgermeister Andreas Bausewein
344 Støttende 305 i Erfurt

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

344 Støttende 305 i Erfurt

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2021
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

01.05.2023 02.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


10.03.2022 13.18

Der vorhabenbezogene Bebeuungsplan sollte eigentlich in der Stadtratssitzung am 26.01.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Einen Tag vorher wurde jedoch dieser Punkt von der Tagesordnung gestrichen und in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau zurück verwiesen (vielleicht mit Ihrer Hilfe!).
Am 02.03. fand eine Sitzung des Ausschusses statt. Das Protokoll ist leider noch nicht online verfügbar (falls unser Anliegen da überhaupt besprochen wurde). Die nächsten Sitzungen des Ausschusses finden am 22.03 und 05.04. statt.
Deshalb soll diese Petition unverändert bis 30.04.22 verlängert werden, um weitere Stimmen zu sammeln und jedem Mitglied von den betreffenden Ausschüssen die Möglichkeit zur Information der Gegenargumenten zu geben.


Neues Zeichnungsende: 30.04.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 338 (301 in Erfurt)


15.12.2021 09.14

Hauptargumente fett, bessere Wortwahl in Hauptargumenten 4, 10, 11 und 13


Neuer Petitionstext:

Mit dieser Petition soll den Bau eines übergroßen massiven Gebäudekomplexes auf dem Erfurter Ringelberg verhindert werden. Im bestehenden Bebauungsplan EFN083 „Ringelberg“ ist eine Bebauung im normalen Rahmen möglich. Dieser soll auf Initiative der Riegel & Reiter Bau GmbH (Tochter der Wachsenburg Baugruppe) mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KRV725 ersetzt werden.

Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde eine Vielzahl von Anmerkungen und Anregungen durch Bürger vom Ringelberg, aus Kerspleben und der Krämpfervorstadt eingereicht, die jedoch größtenteils unbeantwortet blieben.

Eine ausführliche Begründung der Gegenargumente finden Sie auf der Internetseite der Bürgerinitiative Krämpfervorstadt unter kraempfervorstadt.de Diese hier aufzuführen, ist wegen technischer Einschränkungen nicht möglich.

 

Hauptargumente gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan KRV725

  1. Bebauung nach derzeitigem Bebauungsplan mit 1500 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel/ Drogerieartikel, mit 300 m² für sonstige Sortimente und weitere Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie der Versorgung des Gebietes dienende Schank- und Speisewirtschaften bereits möglich
  2. Befürchtung der nachträglichen Bebauung der Hangkante zwischen Meißner Weg und dem Areal KRV725 wegen dann gestörtem Kaltluftabfluss
  3. Hohe Flächenversiegelung durch Verlust von 20.935 und Ausgleich von lediglich 16.790 Flächenäquivalenten (Thüringer Bilanzierungsmodell)
  4. Dauerhafte Beeinträchtigung der Kaltluftentwicklung für die Oststadt; selbstauch durch vom Investor in Auftrag gegebenes Klimagutachten bestätigt; umfangreiche Ausgleichsflächen in Stellungnahme des Umweltamtes gefordert; im Widerspruch zum Projekt HeatResilientCityII, das der Oststadt einen erhöhten Schutzbedarf der Kalt- und Frischluftgebiete attestiert; ungeeignete Messpunkte im Gutachten des Investors
  5. Dauerhafter Verlust und Belegung der P+R Fläche; Verkleinerung der bestehenden P + R Fläche und Verhinderung einer möglichen Erweiterung; Ersatzfläche versiegelt Ackerflächen, Neubau nicht zeitnah möglich
  6. Problematische Einordnung der erforderlichen gewerblichen PKW-Stellplätze; Nutzung der Besucherparkplätze für Gewerbeeinheiten wegen Lage und Ausführung nicht möglich bzw. zulässig
  7. Unangemessene Erdgeschossnutzung; Kritik vom Bauamt wegen Nutzung für Nebenräume und ruhenden Verkehr
  8. Keine ausgewogene Ergänzung der bestehenden Bebauung; Zweckentfremdung der „Ergänzung von Sondergebiet 1 – Wohngebietszentrum“ in massive Flächenerweiterung und Nutzungsänderung ohne Absicherung der ursprünglichen Nutzung als Baulast
  9. Bauliche Nutzung falsch berechnet; erhebliche Abweichung der Grundflächenzahl GRZ sowie Geschossflächenzahl GFZ von den rechtlichen Vorgaben in §§ 17, 19 BauNVO; Berechnungen ohne Balkone, Loggien und Laubengängen; jedoch nach § 6 Abs. 6 Nr. 2a ThürBO vorgeschrieben
  10. Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen; zum Parkplatz und amzur HochhausLeipziger Straße
  11. Lage und Entsorgung Fettabscheiderdes Fettabscheiders für Gastrobetrieb ungeklärt, da Bau des Gebäude ohne Abstand auf östliche Grundstücksgrenze
  12. Behauptete ökologische Bauweise nicht nachgewiesen; Verwendung von Stahlbeton als Hauptbaustoff und Gaskesselanlage für Heizung und Warmwasser
  13. Fehlende Einbindung und Information der Bürger durch Investor und Stadt; benannte Termine zur Bürgerbeteiligung mit geschlossenen Gruppen oder ohne hinreichende Bekanntgabe und Zugangsmöglichkeit; durchvom Stadtrat geforderte Informationspflicht der Bürger durch Stadtverwaltung nicht umgesetzt
  14. Planung für künftige Bewohner nicht optimal; wenige Parkplätz, keine Grünfläche im Objekt, Doppelparker wohl kaum genutzt, keine Tiefgarage, Erdgeschoss als Opfergeschoss, Dachterrasse mit Gastronomie und gleichzeitig altersgerechtes Wohnen, keine nachhaltige und ökologische Bebauung
  15. Gezieltes Umgehen des Erfurter Wohnbaulandmodells; vorübergehende Reduzierung der Wohnfläche auf 3.250 m², um keine Sozialwohnungen ausweisen zu müssen; Zusicherung der Stadt Erfurt (Anlage 4) – sinngemäß: Gewährung von Flexibilität im Nutzungsspektrum bei geänderten Nutzeranforderungen ohne erneute Auslegung des Bebauungsplanes; somit Umwandlung der altersgerechten Wohnungen in Eigentumswohnungen und Umgehung des Stellplatznachweises möglich; lt. Planungsbüro des Bauträgers (06.01.2020) - sinngemäß: Projekt bringt ohne Verkauf der Eigentumswohnungen aus den oberen 4-5 Etagen keinen ausreichenden Gewinn
  16. Verfahrenstechnische Bedenken und Haftung der Stadtratsmitglieder; umfangreiche juristische Auseinandersetzungen bei Fortsetzung des Planungsverfahrens zu erwarten; private Haftung nach § 12 Abs. 3 S. 4 ThürKO; Verfahrensfehler im jetzigen Stadium können schon Schadensersatzansprüche auslösen; lt. BVerfG 1 BvR 2656/18 v. 24.03.2021 haben Stadtverwaltungen besondere Pflichten zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger – bisher unzureichend umgesetzt

 

Helfen Sie durch Ihre Stimme, dass das Bauvorhaben in der jetzigen Form nicht genehmigt wird.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (97 in Erfurt)


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