Région: Duisbourg
Logement

NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
8 600 Soutien 8 021 en Duisbourg

Le délai de traitement a expiré

8 600 Soutien 8 021 en Duisbourg

Le délai de traitement a expiré

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

12/10/2018 à 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


21/04/2016 à 15:00

DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG
www.facebook.com/groups/grundsteuer/ informiert:

VERWALTUNGSGERICHT DÜSSELDORF LEHNT ÜBERPRÜFUNG DER MISSWIRTSCHAFT IN DUISBURG AB

Am 20.04.2016 hat vor dem Berichterstatter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein nicht-öffentlicher Erörterungstermin in fünf anhängigen Klageverfahren gegen die Stadt Duisburg wegen der Veranlagung zur Grundsteuer B für das Jahr 2015 stattgefunden. Das Gericht signalisierte dabei, an der bisherigen Linie der Rechtsprechung festhalten zu wollen und die im Falle der Stadt Duisburg sehr massive Erhöhung des Hebesatzes nicht zum Anlass zu nehmen, die Entscheidungen des Rates zu Einsparungen einerseits und Investitionen andererseits auf ihre Einhaltung der haushaltswirtschaftlichen Gesetzesbestimmungen richterlich zu prüfen. Nach vorläufiger Bewertung durch das Gericht sind dies letztlich politische Entscheidungen und als solche nicht justiziabel.

Von Klägerseite wurde ausdrücklich bedauert, dass der mit den Klagen verfolgte Anstoß zu einer Rechtsfortbildung im Sinne der Verstärkung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte im Grundsteuerrecht nicht aufgegriffen wurde.
Das Wissen um eine drohende richterliche Überprüfung würde sonst viele Städte- und Gemeinderäte dazu bringen, ernsthaft über Einsparentscheidungen nachzudenken anstatt über den „bequemen“ Wege der Grundsteuererhöhung die immer größer werdenden Haushaltslöcher zu stopfen.

Die Steuerpflichtigen bleiben damit gegenüber dem in den letzten Jahren zu registrierenden permanenten Anstieg der Hebesätze für die Grundsteuer B schutzlos. Denn die einzige von den Gerichten anerkannte rechtliche Schranke, nämlich der Verbot einer erdrosselnden Wirkung dieser Steuer, ist gänzlich uneffektiv, da niemand zu sagen vermag, ab welcher Abgabenhöhe die „Schmerzgrenze“ für Grundstücks- und Wohnungseigentümer erreicht ist.

Die Urteile über die Klagen stehen noch aus. Von Klägerseite wurde die Bereitschaft erklärt, im Interesse einer Reduzierung des Prozesskostenrisikos für alle Beteiligten eine Beschränkung auf drei Prozesse vorzunehmen und alle anderen Klageverfahren im Wege eines Vergleichs zu beenden, mit welchem sich die Stadt Duisburg verpflichtet, die jeweiligen Kläger entsprechend dem Ausgang der drei Leitverfahren zu behandeln.
Die Prozessvertreter der Stadt Duisburg sahen sich im Termin jedoch nicht in der Lage, sich zu diesem Verfahrensvorschlag abschließend zu äußern.

Noch ist nicht aller Tage Abend ... möglicherweise hat das OVG in Münster eine andere Sichtweise.

Herzlichst
Frank S. Oynhausen


21/06/2015 à 20:03

Liebe Mitstreiter/innen,
die Klagebegründung betreffend der "Musterkläger" wurde nunmehr beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.
Die Klageverfahren werden von den Medien mit erheblichem Interesse verfolgt.
Es ist klar und stößt auf keine Bedenken, wenn die Klagebegründung irgendwann einmal ganz oder teilweise im Internet, den Zeitungen und sonstigen Medien dokumentiert wird.

Wir möchten es uns aber nicht nehmen lassen selbst zu bestimmen, wann prozesstaktisch der richtige Zeitpunkt gegeben ist, unseren Rechtsstandpunkt publik zu machen.
Diesen Zeitpunkt sehen wir dann gekommen, wenn das Verwaltungsgericht den Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt hat.

Die Klagebegründung wurde mit einem erheblichen Begründungsaufwand nach umfangreicher Informationszuarbeitung entwickelt und unternimmt insbesondere den Versuch, neue Wege bei der gerichtlichen Prüfung einer Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B aufzuzeigen.
Es geht eben nicht nur um das bekannte Argument, dass eine Erhöhung dieser Steuer für viele Betroffene eine spürbare finanzielle Belastung auslöst und geradezu als "erdrosselnd" empfunden wird.
Das Argument der erdrosselnden Wirkung wurde bislang in jedem Prozess wegen Veranlagung zur Grundsteuer B vorgebracht und hatte bei Gericht noch nie Erfolg.
Auch der für Duisburg beschlossene Hebesatz von 855% wird nach sicherer Einschätzung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht als "erdrosselnd" angesehen werden.

Viel wichtiger sind daher die zahlreichen in der Klagebegründung erarbeiteten Ansätze, die insbesondere auf haushaltsrechtlichen Vorgaben aufbauen.

Eine zu frühe und breite Kenntnis dieser Argumentation würde zu einer langen umfassenden Diskussion im Vorfeld der Gerichtsentscheidung führen, welche sich in Presseberichterstattungen niederschlagen, die sodann zwangsläufig zur Kenntnisnahme der zuständigen Richter beim Verwaltungsgericht führt.

Wir möchten aber für die "Musterklagen" Richter, die ihre Entscheidungsfindung unbefangen nach ihrer eigenen juristischen Sachkunde vornehmen und keine vorgefertigten Argumentationsmuster aus einer Diskussion in den Medien übernehmen.

Herzlichst
Frank S. Oynhausen


09/05/2015 à 21:52

Hallo liebe Gegner der Erhöhung der Grundsteuer B in Duisburg und anderswo !
Heute aus aktuellen Anlässen diese E-Mail:
1. Anlass
In der vergangenen Woche waren unsere Kölner Anwälte in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem OVG Münster involviert, in welchem sie Grundstückseigentümer in Verfahren wegen der Heranziehung zu Abfallgebühren gegen die Stadt Duisburg vertreten haben. Die Verhandlung hat interessante Einblicke in die Praxis der Gebührenkalkulation der Stadt Duisburg vermittelt. Wie der Presse entnommen werden konnte, hat die Stadt Duisburg, genauer die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR, eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Die Richter des OVG Münster bemängelten eine ganze Reihe schwerwiegender Rechtsfehler in der Gebührenkalkulation. Im Ergebnis erweist sich die Abfallgebühr in Duisburg als deutlich überhöht. Für das Verfahren gegen die Grundsteuer B ist aber dieses Ergebnis, so paradox es klingen mag, nicht förderlich. Denn die Gerichte prüfen bei der Kontrolle der Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B die kommunale Haushaltspraxis danach, ob die Gebührensätze zu niedrig sind. Denn nur dann besteht ein Indiz dafür, dass an sich über Gebühren zu finanzierende Haushaltsstellen unzulässigerweise über Einnahmen aus der Grundsteuer B abgedeckt werden.

Dies gibt mir Anlass für folgende Frage an ALLE:

Erhebt die Stadt Duisburg keine kostendeckenden Gebühren und Beiträge für solche Leistungen, in denen sie dies nach den Bestimmungen des KAG NRW müsste ?
Könn(t)en (Ihr) Sie Beispiele benennen, in denen die Stadt Duisburg gegen die Kostenerhebungs- bzw. Kostendeckungspflicht verstößt? Es geht in erster Linie um die „Klassiker“ der kommunalen Abgaben, also Abwasser, Straßenreinigung, Straßenausbau-, Friedhofsgebühren, die nach dem KAG abgerechnet werden, anderes ist aber auch gefragt.
Zur Erinnerung:
Der Stadt fehlten für das Haushaltjahr 2015 "nur" rund 10,6 Mio. Euro.
Trotzdem wurden in Duisburg keine Bäder und Bibliotheken geschlossen werden, geschweige denn von anderen Sparmöglichkeiten Gebrauch gemacht oder Eintrittsgelder (Oper) oder Mieteinnahmen (z.B. Cafe Movies, etc.) erhöht, Geschäftsführergehälter gekürzt.
Um den Haushalt auszugleichen, wurde stattdessen phantasielos die Grundsteuer B um 23% von bisher 695 auf nunmehr 855 Punkte erhöht.
Damit gehört Duisburg nun zu den Gemeinden mit den höchsten Steuersätzen in ganz Deutschland.
Eine Stadt, die ihrer Verpflichtung zur Einnahme von Gebühren und Beiträgen nicht nachkommt, darf die entstehenden Finanzlücken nicht über Steuern auf die Bürger abwälzen.
Nach dem Kommunalabgabengesetz sind alle Kommunen zur Erzielung der ihnen zustehenden Einnahmen verpflichtet.
An erster Stelle stehen dabei Gebühren und Beiträge, welche die Gegenleistung für eine von der Kommune erbrachte Leistung darstellen.
Die Stadt Duisburg erzielt keine kostendeckenden Gebühren und Beiträge in Bereichen, in denen sie hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Das muß belegt werden. Ihr/Sie seid/sind gefordert. Damit steht/fällt der Prozess.
Weitere Infos und Geschehnisse auf facebook in der Gruppe DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG (DIGG) www.facebook.com/groups/grundsteuer/

2. Anlass
OB Sören Link schürte HASS auf FLÜCHTLINGE am 7.Mai 2015 im Interview:

www.sueddeutsche.de/politik/ob-soeren-link-am-rande-unserer-kapazitaeten-1.2469255

"Man kann es aber selbst dem Gutwilligsten kaum noch erklären, dass wir mit dem Kita-Ausbau kaum hinterherkommen, Schulen und Straßen nicht sanieren können, weil wir gezwungen sind, die Lasten zu tragen, die entstehen, wenn wir Menschen, die aus Krieg, Not und Unterdrückung zu uns gekommen sind, menschenwürdiges Wohnen ermöglichen wollen."
Für menschenwürdiges Wohnen engagiert sich der Flüchtlingsrat Duisburg.
Bitte unterstützt dessen Petiton:
Einführung von verbindlichen Mindeststandards bei der Unterbringung von Geflüchteten in Duisburg auf:
www.change.org/p/rat-der-stadt-duisburg-einf%C3%BChrung-von-verbindlichen-mindeststandards-bei-der-unterbringung-von-gefl%C3%BCchteten-in-duisburg?recruiter=65343507&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_facebook_responsive&utm_term=des-md-no_src-no_msg&fb_ref=Default

Ganz herzlichst
Frank S. Oynhausen



11/02/2015 à 21:15

Hallo liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen !

Gerade ist ein Interview der WAZ mit dem Duisburger Stadtkämmerer veröffentlicht worden.

www.derwesten.de/staedte/duisburg/die-grundsteuer-erhoehung-ist-legitim-id10336455.html

Bitte kommentiert zuhauf sachlich und fair dieses Interview in unserem Sinne. Vielen Dank.

Am Freitag, den 06.02.2015 hatte openPetition Probleme mit dem Versand der E-Mails.
Euch zugedachte E-Mail habt Ihr dadurch erst am Montag oder Dienstag mehrfach erhalten.
Vielleicht wurde dadurch der Eine und/oder die Andere um eine eigenständige Klage gegen seinen/ihren Grundsteuerbescheid gebracht. Das Ganze ist natürlich sehr bedauerlich.

Dank Radio Duisburg konnte ich dann vielleicht doch noch einige Kläger ereichen und die im WAZ-Bericht am 07.02.2015 erschienenen falschen Informationen korrigieren.

Auf Facebook in der Gruppe "DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG" existiert seit heute der folgende Beitrag:

F(B)utter für die Fische: STADT DUISBURG - UNENDLICHE ABGRÜNDE !

WIR schreiben das Jahr 2015. Dies sind die Abenteuer des Traumschiffs "DUINKOMPETENTA", das seit Jahren unterwegs ist, um heimische Gegenden zu fremden Galaxien zu machen, neues Leben und neue Visionen weit weg von ihrem begrenzten Horizont auszusiedeln.

Viele Lichtjahre vom Bürger entfernt drang jüngst die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in neue Dimensionen der GRUNDSTEUER B vor, die MIETER und EIGENTÜMER nie zuvor gesehen haben.
Rot-Rot-Grün, aber auch das ehemals schwarze Sauerland, treffen und trafen dabei Entscheidungen, die den Bürger an den Rand eines interstellaren Synapsenkollers treiben.
Die STADT hat mehr Leichen politischer Fehlentscheidungen im Keller als ein Krematorium.
Jemand der "Leichen im Keller" hat, der hütet viele dunkle Geheimnisse. Die gehören an das Licht der Sonnen. Sachdienliche Hinweise faxen an: +49 322 23789755

Nicht alle mögen verständlicherweise Facebook (ich im übrigen auch nicht).
Wir haben daher begonnen, eine Webseite betreffend der Grundsteuererhöhungen in Duisburg und anderen Städten NRW`s und zur Deckelung auf 500% Hebesatz zu erstellen.
Es wird jedoch noch wenigstens 2 - 3Wochen dauern bis die Webseite "online" geht.

Diese Petition ist zu meiner Überraschung doch noch nicht beendet.

Bitte zeichnet auch die Petition zur Deckelung der Grundsteuer in NRW:
www.openpetition.de/petition/online/nrw-nordrhein-westfalen-braucht-grundsteuerbremse-und-die-deckelung-der-grundsteuer

Herzlichst
Frank S. Oynhausen

Sehr geehrter Herr Oynhausen,

Nachrichten an Unterstützer/innen können jetzt wieder verschickt werden. Alle abgeschickten Nachrichten der letzten Tage, die nicht ausgeliefert wurden, sind jetzt zugestellt worden. Aufgrund technischer Probleme kam es zu dieser Verzögerung, diese sind jetzt jedoch behoben. Bitte entschuldigen Sie die Beeinträchtigung.

Hier sehen Sie, welche Ihrer Nachrichten verschickt wurden (die beiden letzten gingen gestern raus, nicht am 06., an dem Sie sie erstellt haben):
www.openpetition.de/petition/blog/nein-zur-beschlossenen-grundsteuererhoehung-b-durch-die-rot-rot-gruene-ratsmehrheit-in-duisburg

Viele Grüße
Fritz Schadow

openPetition – Ihr Thema ins Parlament
Fritz Schadow, Kampagnen und Kommunikation
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mehr als drei Millionen Menschen nutzen die Plattform openPetition,
um gesellschaftliche Anliegen öffentlich zu machen, sich zu organisieren
und in den Dialog mit der Politik zu treten


06/02/2015 à 15:16

Hallo liebe Gegner der Grundsteuererhöhung ! (Erneut versendet, da Übertragungsfehler)

Einige von Euch haben es bereits vernommen, dass die Stadt Duisburg am 05.02.2015 um 11:52 Uhr an die Rechtsanwälte unserer "Musterkläger" ein Fax gesendet hat, in welchem sie die geforderte "faktische Musterprozessvereinbarung" nicht abgibt, sondern versucht es auf die lange Bank zu schieben.
Der Stadt Duisburg war am Montag eine Frist bis heute 12.00 Uhr gesetzt worden, da die Klagefrist gegen die Grundsteuerbescheide, je nach Zustelldatum, spätestens am 09.02.2015 abläuft.

Radio Duisburg berichtete in seinen Nachrichten gestern ab 14.30 Uhr.
www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2015/02/05/article/-fc05a9db28.html

Die Presse hat heute berichtet und kommentiert.
Der WAZ-Bericht ist online:

www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-cdu-ratsfrau-klagt-gegen-hoehere-steuer-id10314431.html#plx74312683

Die "Musterklagen" sind gestern vorab per Fax dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gesendet worden, nachdem die "Musterkläger vorgestern in der Geschäftsstelle des Wählerbündnis SGU ausgelost wurden. Für alle Solidarspenden vielen vielen Dank.

Möchte jemand eigenständig gegen seinen Bescheid klagen, ist unter dem nachfolgenden Link ein "Klageformular" herunterzuladen:

78.47.40.171/Klage_Grundsteuer_einfach.pdf

Bis zu einem Streitwert (= Erhöhungsbetrag der Grundsteuer B) von 499,00 Eur fallen 105,00 Eur Gerichtskosten. Klagen müssen spätestens am 09.02.2015 beim Verwaltungsgericht eingegangen sein.
Ratsam ist vorab per Fax an das Verwaltungsgericht zu senden: 0211 / 8891 4000

Beschwerden per Fax an die Stadt Duisburg, Rechtsamt: 0203 / 283 3612

Macht bitte regen Gebrauch davon.

Informiert werdet Ihr auch in der Facebook-Gruppe:
"Duisburg Initiativ gegen Grundsteuererhöhung"

Diese Petition endet heute um 24.00 Uhr. Wer hat noch nicht unterzeichnet ?
WIR schaffen wahrscheinlich über 7.500 Duisburger Unterzeichnungen und gesamt evtl. sogar noch 8000.

Herzlichst
Frank S. Oynhausen

Wer es noch nicht getan hat .... Bitte auch die neue "PETITION" zur GRUNDSTEUERBREMSE und DECKELUNG unterzeichnen. Danke !

www.openpetition.de/petition/online/nrw-nordrhein-westfalen-braucht-grundsteuerbremse-und-die-deckelung-der-grundsteuer


06/02/2015 à 11:39

Hallo liebe Gegner der Grundsteuererhöhung ! (Erneut versendet, da Übertragungsfehler)

Einige von Euch haben es bereits vernommen, dass die Stadt Duisburg am 05.02.2015 um 11:52 Uhr an die Rechtsanwälte unserer "Musterkläger" ein Fax gesendet hat, in welchem sie die geforderte "faktische Musterprozessvereinbarung" nicht abgibt, sondern versucht es auf die lange Bank zu schieben.
Der Stadt Duisburg war am Montag eine Frist bis heute 12.00 Uhr gesetzt worden, da die Klagefrist gegen die Grundsteuerbescheide, je nach Zustelldatum, spätestens am 09.02.2015 abläuft.

Radio Duisburg berichtete in seinen Nachrichten gestern ab 14.30 Uhr.
www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2015/02/05/article/-fc05a9db28.html

Die Presse hat heute berichtet und kommentiert.
Der WAZ-Bericht ist online:

www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-cdu-ratsfrau-klagt-gegen-hoehere-steuer-id10314431.html#plx74312683

Die "Musterklagen" sind gestern vorab per Fax dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gesendet worden, nachdem die "Musterkläger vorgestern in der Geschäftsstelle des Wählerbündnis SGU ausgelost wurden. Für alle Solidarspenden vielen vielen Dank.

Möchte jemand eigenständig gegen seinen Bescheid klagen, ist unter dem nachfolgenden Link ein "Klageformular" herunterzuladen:

78.47.40.171/Klage_Grundsteuer_einfach.pdf

Bis zu einem Streitwert (= Erhöhungsbetrag der Grundsteuer B) von 499,00 Eur fallen 105,00 Eur Gerichtskosten. Klagen müssen spätestens am 09.02.2015 beim Verwaltungsgericht eingegangen sein.
Ratsam ist vorab per Fax an das Verwaltungsgericht zu senden: 0211 / 8891 4000

Beschwerden per Fax an die Stadt Duisburg, Rechtsamt: 0203 / 283 3612

Macht bitte regen Gebrauch davon.

Informiert werdet Ihr auch in der Facebook-Gruppe:
"Duisburg Initiativ gegen Grundsteuererhöhung"

Diese Petiton endet heute um 24.00 Uhr. Wer hat noch nicht unterzeichnet ?
WIR schaffen wahrscheinlich über 7.500 Duisburger Unterzeichnungen und gesamt evtl. sogar noch 8000.

Herzlichst
Frank S. Oynhausen

Wer es noch nicht getan hat .... Bitte auch die neue "PETITION" zur GRUNDSTEUERBREMSE und DECKELUNG unterzeichnen. Danke !

www.openpetition.de/petition/online/nrw-nordrhein-westfalen-braucht-grundsteuerbremse-und-die-deckelung-der-grundsteuer



05/02/2015 à 21:32

Hallo liebe Gegner der Grundsteuererhöhung !

Einige von Euch haben es bereits vernommen, dass die Stadt Duisburg heute um 11:52 Uhr an die Rechtsanwälte unserer "Musterkläger" ein Fax gesendet hat, in welchem sie die geforderte "faktische Musterprozessvereinbarung" nicht abgibt, sondern versucht es auf die lange Bank zu schieben.
Der Stadt Duisburg war am Montag eine Frist bis heute 12.00 Uhr gesetzt worden, da die Klagefrist gegen die Grundsteuerbescheide, je nach Zustelldatum, spätestens am 09.02.2015 abläuft.

Radio Duisburg berichtete in seinen Nachrichten heute ab 14.30 Uhr.
www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2015/02/05/article/-fc05a9db28.html

Die Presse wird vermutlich morgen berichten und kommentieren.

Die "Musterklagen" sind heute vorab per Fax dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gesendet worden, nachdem die "Musterkläger gestern in der Geschäftsstelle des Wählerbündnis SGU ausgelost wurden. Für alle Solidarspenden vielenvielen Dank.

Möchte jemand eigenständig gegen seinen Bescheid klagen, ist unter dem nachfolgenden Link ein "Klageformular" herunterzuladen:

http://78.47.40.171/Klage_Grundsteuer_einfach.pdf

Bis zu einem Streitwert (= Erhöhungsbetrag der Grundsteuer B) von 499,00 Eur fallen 105,00 Eur Gerichtskosten. Klagen müssen spätestens am 09.02.2015 beim Verwaltungsgericht eingegangen sein.
Ratsam ist vorab per Fax an das Verwaltungsgericht zu senden: 0211 / 8891 4000

Beschwerden per Fax an die Stadt Duisburg, Rechtsamt: 0203 / 283 3612

Macht bitte regen Gebrauch davon.

Informiert werdet Ihr auch in der Facebook-Gruppe:
"Duisburg Initiativ gegen Grundsteuererhöhung"

Die Petiton endet morgen um 24.00 Uhr. Wer hat noch nicht unterzeichnet ? WIR schaffen wahrscheinlich über 7.500 Duisburger Unterzeichnungen und gesamt evtl. sogar noch 8000.
Herzlichst
Frank S. Oynhausen


Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant