Région: Troisdorf
Impôts

Nein zur Erhöhung der Grundsteuer B in 53844 Troisdorf

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bürgermeister der Stadt Troisdorf
71 Soutien 61 en Troisdorf

La pétition n'est pas acceptée.

71 Soutien 61 en Troisdorf

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

04/10/2015 à 16:59

Meine verschiedenen mühsamen Versuche, die Verwaltung der Stadt Troisdorf zu bewegen, ihre Verweigerungshaltung bezüglich der Befassung mit unserer Petition aufzugeben bzw. eine erklärende schriftliche Stellungnahme dafür zu erteilen, waren nicht erfolgreich.
Eine neue Erfahrung zum Thema Bürgerfreundlichkeit und ein beschämendes Bild für eine Stadt, die tagtäglich mit dem Slogan Werbung macht, dass "Troisdorf eine Familienangelegenheit" sei.
Gleichwohl werde ich die weitere Entwicklung der Grundsteuer B in unserer Stadt weiter beobachten. Die derzeitigen politischen Verhältnisse sind geradezu dazu angetan, als Vorwand für die Betätigung der kommunalen Steuerschraube zum nächst möglichen Zeitpunkt ( Haushalt 2016/17 ) eingesetzt zu werden.
Vielleicht werde ich mich wieder um Ihr Interesse bemühen.

Ich danke Ihnen für ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund und kritisch.
Mit lieben Grüßen
Hans Meinhardt


07/07/2015 à 18:44

Hallo liebe Freunde,
dass ich erst heute über den Sachstand der Petition berichten kann, hat damit zu tun, dass der Bürgermeister der Stadt Troisdorf offensichtlich große Schwierigkeiten hat, mit der Petition umzugehen. Eine offizielle schriftliche Eingangsbestätigung des Bürgermeisters gibt es bis heute nicht.

In der Zeit vom 29.05.2015 bis 25.06.2015 habe ich mich wiederholt bei der Stadtverwaltung bemüht herauszufinden, ob die Petition überstellt worden ist und wie man sie inhaltlich zu behandeln beabsichtige. Nach anfänglichen sehr widersprüchlichen Aussagen zum Vorliegen der Petition und der damit befassten Stelle hat man mich am 25.06.2015 wissen lassen, dass die Petition online an die von mir angegebene E-Mail-Adresse des Bürgermeisters überstellt worden sei, dass man mir weder eine offizielle Eingangsbestätigung, noch eine inhaltliche Stellungnahme zu geben beabsichtige, da dieses Format bei der Stadt Troisdorf nicht bekannt sei, es nicht der Geschäftsordnung entspreche und es von daher kein Verwaltungshandeln auslösen könne.

Ich bin nicht bereit, dieses Verhalten des Bürgermeisters - mitgeteilt von einem vorgeschickten subalternen Mitarbeiter des Bürgermeisters - einfach hinzunehmen. Ich meine, dass wir ein ernst zu nehmendes Problem vorgetragen haben, ich meine auch, dass das gewählte Mittel - ob bekannt oder nicht - das Anliegen der Bürger hinreichend deutlich macht und der Bürgermeister sich gehalten fühlen sollte, sich zu dieser Angelegenheit zu erklären.
Ich werde versuchen, den Bürgermeister zu einer offiziellen Erklärung zu bewegen.

Bis auf Weiteres
mit freundlichen Grüßen
Hans Meinhardt


26/04/2015 à 16:28

Hallo liebe Freunde,

wie angekündigt, habe ich gerade unsere Petition per E-Mail an unseren Bürgermeister versendet.
Ich gehe davon aus, dass der Bürgermeister sich mit unserem Anliegen befasst und es entweder in eigener Zuständigkeit durch die Verwaltung bescheiden lässt oder aber den Rat damit befasst.
Ich werde sie unterrichtet halten.

MfG
Hans Meinhardt



22/04/2015 à 16:21

Hallo liebe Freunde,
zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass ich am 28.01.2015 die Stadt Troisdorf ( = Bürgermeister, politische Parteien im Rat ) per E-Mail über unsere Petition unterrichtet habe, indem ich allen Adressaten den Text der Petition und das Internet-Portal der Petition zur Verfügung gestellt habe.
Der Bürgermeister hat die vorgelegte Petition als Antrag von mir gewertet und sein Amt für Finanzmanagement beauftragt, meinen Antrag zu bearbeiten und mir eine entsprechende Stellungnahme zuzusenden. Das ist mit dem Schreiben der Stadt Troisdorf, Der Bürgermeister, Az.: 20.2 Sti vom 26.03.2015 erfolgt.
Abgesehen davon, dass ein die Petition beantwortendes schreiben überhaupt noch nicht zu erwarten war, da die Petition offiziell überhaupt noch nicht vorgelegt war, und ich mich für die sehr frühe Antwort auch bedankt hatte, musste ich bedauerlicherweise auch feststellen, dass die amtliche Stellungnahme nicht die geringste Bereitschaft zeigt, sich amtlicherseits mit den vorgetragenen Problemfeldern sachlich auseinanderzusetzen. Dieses Papier zeigt ein hohes Maß an Interessenlosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber den aufgezeigten systemischen Fehlern des GFG NRW und dem GFG NRW und den Betroffenheiten der Troisdorfer Steuerzahler. -- Wer sich im Detail dafür interessiert, kann selbstverständlich eine Kopie von mir erhalten.
Ich hoffe und erwarte, dass die Stadt Troisdorf die in den nächsten tagen vorgelegte Petition mit mehr Respekt und Kompetenz behandelt und bescheidet.

Bis auf Weiteres
Hans Meinhardt


21/04/2015 à 17:22

Hallo liebe Freunde
auch nach meiner Nachricht vom 28.03.2015 ist die Anzahl der Unterstützer unserer Petition über die gültige Zahl 61 von insgesamt 71 nicht hinausgegangen.
Obwohl das Petitions-Quorum nicht erreicht ist, möchte ich unsere Stimmen und vor allem unser Anliegen nicht ungehört verfallen lassen.
Deshalb werde ich unsere Petition unter Berufung auf § 24 der Gemeindeordnung NRW als Anregung über den Bürgermeister dem Rat unserer Stadt vorlegen.
Wegen der geringen Bürgerbeteiligung ist zwar nicht damit zu rechnen, dass der Rat unserem Begehren nach Rückführung der gültigen Hebesätze auf das Maß der gültigen fiktiven Hebesätze nachkommen wird; aber auch die - hoffentlich - sachlich-inhaltliche Befassung mit der Angelegenheit hat ihren nicht zu unterschätzenden Wert.
Über die weitere Behandlung unserer Petition durch die Stadt werde ich Sie unterrichten.
Übrigens: die Grundsteuer B ist vielerorts - wenn auch mit unterschiedlicher Begründung - im Gespräch und in lebhafter öffentlicher Diskussion. Und das ist gut so !
Erhalten sie den hierzu aufgenommenen Gesprächsfaden zu Ihrem persönlichen Umfeld und erweitern sie es, wenn möglich.

Bis auf Weiteres
Hans Meinhardt


28/03/2015 à 17:19

Hallo liebe Freunde,
die Zeichnungsfrist der Petition ist abgelaufen.
Es ist schade, dass sich so wenig Troisdorfer Bürger an der Diskussion dieses Themas beteiligt haben und deswegen das haarsträubende Thema der Erhebung der Grundsteuer B nicht nachhaltig in die öffentliche Debatte und in das Bewusstsein unserer Politik gelangt ist.--
Vielleicht ist ja auch nur das Portal bei den Troisdorfern noch zu unbekannt ? --
Wie auch immer, ich danke Ihnen / Euch für die Unterstützung.
Auch wenn unsere Kritik offiziell nicht wahrgenommen und nicht in Verwaltungshandeln umgesetzt wird, bleibt es dabei: diese Steuererhöhung ist nicht durch reale kommunale fiskalische Sachzwänge verursacht, sondern sie ist einerseits den fehlerhaften Vorschriften und Verfahren zum Kommunalen Finanzausgleich NRW und andererseits der Bedenkenlosigkeit der Gemeinde, diese systemischen Fehler zu auszunutzen, geschuldet.
Selbstverständlich werde ich weiter versuchen, in dieser Sache die Stadt-Verantwortlichen zu bürgerfreundlicherem Nachdenken und Handeln zu bewegen. -- Der Haushalt 2017 kommt gewiss !!
Bis dahin
Hans Meinhardt


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