Alueella: Altenburg
Hyvinvointi

Nein zur Kündigung des Altenburger Stadtkantors Philipp Göbel

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Landesbischof Friedrich Kramer
231 Tukeva

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

231 Tukeva

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 19.12.2019
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

08.03.2020 klo 23.21

Liebe Unterstützer,

nachdem ich im Dezember 2019 diese Petition persönlich bei Landesbischof Kramer eingereicht habe, habe ich Anfang Januar auch den gesamten Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands über die Vorgänge in Altenburg und damit verbunden diese Petition in Kenntnis gesetzt.
Im Februar bekam ich eine umfangreiche Antwort des Personalreferenten Michael Lehmann und der Regionalbischöfin Dr. Friederike Spengler. Die Landeskirche bedankt sich für unser Engagement für Kantor Göbel unter anderem mit den Worten: “Die Kirche lebt von engagierten Gemeindemitgliedern, auch wenn diese einmal eine andere Auffassung als die zuständigen Leitungspersonen und synodal gewählten Gremien vertreten”.
Weiterhin wird erklärt, dass es seitens der EKM keine Probleme mit den fachlichen Qualitäten Philipp Göbels gibt. Die EKM schenkt aber dem Kreiskirchenrat des Altenburger Landes Glauben, welcher an der “Loyalität des Herrn Göbel gegenüber seinem Arbeitgeber” große Zweifel entwickelt hat.
Der Brief an mich endet mit der persönlichen Hoffnung von Dr. Friederike Spengler und OKR Michael Lehmann, “dass die Angelegenheit durch Verhandlungen der Streitparteien ein gütliches und schnelles Ende finden wird, damit der Kirchenkreis Altenburger Land wieder zur Ruhe und zum Alltagsgeschäft kommen kann”

Unterdessen fand am Freitag, 6.3. 2020 vor dem Arbeitsgericht in Gera eine Vorverhandlung der Klage Philipp Göbels gegen den Kreiskirchenrat des Altenburger Landes statt. Der OVZ (Osterländer Volkszeitung) Journalist Jens Rosenkranz war bei dieser Verhandlung zugegen und endlich konnten daher wichtige Inhalte der Kündigung veröffentlicht werden. Demnach stellte Richterin Maria Tonndorf bereits fest, dass die fristlose Kündigung Kantor Göbels nicht rechtens war. Offen bleiben die Vorwürfe der Arbeitsverweigerung in Bezug auf eine Abiturfeier des Christlichen-Spalatin-Gymnasiums und fehlerhaftes Auftreten Göbels dem Kreiskirchenrat gegenüber. Festgehalten wurde aber auch, dass es von kirchlicher Seite her schwer werden wird, diese noch bestehenden Vorwürfe zu beweisen. Das Gericht hat nun eine Mediation zur Lösung dieser Konflikte vorgeschlagen.
Für mehr Informationen könnt ihr den Artikel von Jens Rosenkranz (OVZ, kostenpflichtiger OVZ+ Artikel) unter folgendem Link nachlesen: m.lvz.de/Region/Altenburg/Arbeitsverweigerung-und-Propaganda-gegen-die-Kirchenleitung

Momentan gibt es für die Kantorei Altenburg und auch für die Altenburger Kurrende nach dem Rücktritt der Interimsleitung keine Leitung. Damit entfallen für die Chöre effektiv die Chorproben und auch eine Gestaltung von Gottesdiensten durch die Kantorei ist bis auf weiteres nicht möglich. Eine Lösung dieses Zustandes ist zum jetztigen Zeitpunkt nicht in Sicht.

Viele Grüße,
Franziska Boxberger


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