Область : Німеччина
Безпека

„Nein“ zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts (BMI-Gesetzentwurf vom 9. Januar 2019)!

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Bundesinnenministerium (BMI)
84 950 83 438 в Німеччина

Петиція було відкликано позивачем

84 950 83 438 в Німеччина

Петиція було відкликано позивачем

  1. Розпочато 2019
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

13.01.2023, 10:26

Liebe Unterstützer der Freiheit,

Frau Faeser missbraucht die Reichsbürger Razzia und die Silvesternacht in Berlin (in München ist nicht randaliert worden), um uralte Pläne von 2012 aus der Schublade zu ziehen, die dort seit Sommer 2021 neu aufbereitet liegen (Deutsche Welle und Verbände). Im Koalitionsvertrag wurde eine Evaluation mit den Verbänden versprochen, kein Aufwärmen uralter Verbote, die 2016 in der EU abgelehnt wurden und 2012 in Berlin.

Deswegen gibt es hier auf openPetition eine neue Petition, die sich and die FDP richtet, die viele von uns nur aus einem einzigen Grund gewählt hatten: Zünglein an der Waage beim Waffenrecht.

Hier geht nicht darum, dass die Petition vor dem Bundestag verhandelt werden soll, wo nur e-petitionen zugelassen sind. Hier geht es um Rückenstärkung (gegen Umfallen) der einzigen Partei, die aktuell diese unverhältnismäßigen Verbote und Auflagen (ohne Sicherheitsgewinn) noch aufhalten kann.

Bisher stemmt sich die FDP medial gegen jegliche Verschärfung und beharrt (zu Recht) auf die vereinbarte Evaluation.

Zeigt der Partei mit einer Unterschrift, dass dieses Thema wichtig ist und unterschreibt bitte auch diese: www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-geplanten-freiheitseinschraenkungen-seitens-der-bundesinnenministerin-nancy-faeser-2


13.07.2020, 12:18

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Viele Mitzeichner dieser Petition hatte auch die epetition unterstützt oder Emails und Briefe geschrieben. Die Politiker waren verwundert, dass sich so viele Bürger beteiligt hatten.

Trotzdem war der gesamte Prozess sehr undemokratisch und beruht auf fehlerhaften Interpretation der EU-Feuerwaffen-Richtlinie.

Deswegen gehen wir jetzt vor Gericht: tinyurl.com/Waffennovelle

Wie vermutet, war die Anhörung im November 2019 eine reine “Anscheinsshow”, da nichts von den Erkenntnissen der Sachverständigen umgesetzt wurde. Stattdessen wurden bis zuletzt Kompromisse verheimlicht. Erst am Dienstag, dem 10.12.19 hat die Koalition ihren Änderungsantrag der Opposition, mitgeteilt, aber nicht veröffentlicht. Dieser wurde dann mit Koalitionsmehrheit - ohne Debatte - angenommen.

In diesem Änderungsantrag tauchen Punkte auf, die vorab gar nicht verhandelt wurden (Mengenbeschränkung für Sportschützen) oder vom Bundesrat negativ beschieden wurden (Waffenverbotszonen und Messerverbote) oder die nicht durch ein Recht, sondern mit einer Bitte der EU (Magazinverbote) verabschiedet wurden. Auch die Regelabfrage für Waffenbesitzer ist schwammig und ohne Details über die Praxis. Und die Bedürfnisprüfung für Sportschützen ist einfach eine Frechheit. Drei dieser fünf Punkte betreffen nur Sportschützen, einer auch Jäger und einer alle Bürger.

Am 1. September 2020 treten nun die neuen Beschränkungen der Waffengesetz-Novelle in Kraft. Das Magazinverbot und die Beschränkung der Gelben WBK verletzen unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Grundsätze.

Die German Rifle Association (GRA) hat eine Kanzlei und mehrere Beschwerdeführer gefunden, die jetzt an eine oberste deutsche und eine oberste EU-Behörde herantreten, um diese beiden Regelungen zu ändern.

Alles Wichtige zur Änderung des Waffengesetzes findet man unter diesem Link: german-rifle-association.de/?s=%23DEGunban

Wer weiterhin informiert werden möchte, der trage sich bitte in unseren Newsletter ein: german-rifle-association.de/signup/

Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung.

Eure

Katja Triebel und das GRA-Team


09.12.2019, 09:06

Liebe Mitzeichner,

am 11.12.19 steht das “Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz” im Landwirtschaftsausschuss um 9 Uhr und im Innenausschuss um 10 Uhr auf der Tagesordnung. Einen Tag später ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag unter TOP 18 in der Zeit von 16:45 bis 17:20 geplant. Die letztere wird sicherlich wieder live übertragen, die Ausschusssitzungen nicht.

Alle Neuigkeiten zum Gesetzentwurf habe ich am Samstag auf der GRA-Seite veröffentlicht: german-rifle-association.de/degunban-drittes-waffenrechtsaenderungsgesetz-im-bundestag-am-11-12-und-12-12-19/

Viele Mitzeichner hatten sich auch an der epetition vom 11.11.19 beteiligt, die im Innenausschuss bereits verteilt wurde und daher als Teilerfolg verbucht werden kann. Sie läuft noch drei Tage und hat bisher 47.700 Online-Mitzeichner, sowie Hunderte von Offline-Mitzeichnern: epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.html

Da im Bundesinnenministerium auf Anfrage maximal der Pförtner bereit wäre, unsere Open Petition anzunehmen, habe ich auf eine persönliche Übergabe bisher verzichtet.

Sollten die "Knackpunkte" Bedürfnisprüfung, Magazine und Regelabfrage am 12.12.19 entgegen der Andeutungen, die ich auf der GRA-Webseite beschrieb, nicht verhältnismäßig umgesetzt werden, kann ich mir vorstellen, dass wir die Open Petition mit etwas Tamtam dem Bundesinnenministerium übergeben werden, bevor der Bundesrat dem Gesetz zustimmt.

Ich hoffe jedoch immer noch, dass wir mit dem Ergebnis am 12.12.19 zufrieden sein können und ohne Übergabe einen Erfolg verbuchen können.

Ihre Mitzeichnung hat dann dazu beigetragen, wie auch die Arbeit unserer Verbandsvertreter und vieler Politiker, die sich wie Herr Ferber (MdEP) im Video oder wie in den Anträgen der FDP und AfD dagegen aussprechen, dass legaler Waffenbesitz und Terrorismus Gemeinsamkeiten hätten. Links zu den Anträgen auf der GRA-Seite.

Ihre Katja Triebel


17.11.2019, 11:23

Bei der Anhörung der Sachverständigen im Innenausschuss am 11.11.2019 wurde ich von Herrn Hess auf unsere Petition mit über 80.000 Mitzeichnern angesprochen (Video-Link). Ohne unsere Petition wäre ich sicher nicht als Sachverständige eingeladen worden.

Meine Stellungnahme, die Lob vom BDS/Forum Waffenrecht erhielt, und das Video der kompletten Anhörung findet man hier: www.bundestag.de/ausschuesse/a04_innenausschuss/anhoerungen/26-11-11-2019-14-00-666352

Von anderen Abgeordneten hören wir jedoch, dass unsere Petition, da sie nicht als epetition vorliegt und an den Bundesinnenminister gerichtet ist, vom Bundestag als "nicht relevant" betrachtet wird. Daher sollten Sie sich die Mühe machen, auch die neue epetition mitzuzeichnen: epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html

Wer nicht die komplette Anhörung anschauen will, kann mit diesen Links zu meinen Beiträgen einsteigen:
Meine Rede: www.youtube.com/watch?v=iYhAa9BQ73Y&feature=youtu.be&t=2210
Meine Antwort: www.youtube.com/watch?v=iYhAa9BQ73Y&feature=youtu.be&t=6327

Im nächsten Schritt werde ich die Petition an das BMI übergeben. Ob Staatssekretär Mayer zur Annahme bereit ist oder letztendlich nur der Pförtner sie entgegen nimmt, ist noch nicht klar. Ich halte Sie auf dem Laufenden.



10.11.2019, 14:34

Herr Seehofer wünscht eine öffentliche Begründung gegen sein geplantes Magazinverbot.

Anscheinend hat der Innenminister keine Stellungnahme der Verbände gelesen.

NEUN (!) Verbände positionieren sich öffentlich gegen ein Magazinverbot.
Alle drei Polizeigewerkschaften sehen in einem Verbot keinen Sicherheitsgewinn (!)
Es gibt ca. 1.500.000 solcher legalen Magazine in Deutschland.

Von den 40 Millionen Aufwand für die Umsetzung entfallen 13 Millionen auf das Magazinverbot.

Weitere Informationen: german-rifle-association.de/degunban-anhoerung-zur-aenderung-im-waffenrecht/

Das Messerverbot (über 4cm Klingenlänge) und die Waffenverbotszonen sollen im Sommer kommen.
rp-online.de/politik/kritik-an-schaerferem-waffenrecht_aid-46898917


10.11.2019, 14:24

Katja Triebel wird die German Rifle Association e.V. vertreten. Aus den 22 Seiten ihrer Stellungnahme hier sechs Highlights:

2.3. Studie mit Folgenabschätzung NACH Verabschiedung veröffentlicht
3.1.6. Forderungen zur Bedürfniskontrolle
3.2.11. Forderungen zur Magazinbeschränkung
3.3.1 Forderung zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz
3.4.5. Forderung zu wesentlichen Teilen
3.5. Folgeabschätzung für Deutschland
german-rifle-association.de/wp-content/uploads/2019/11/Stellungnahme-KatjaTriebel.pdf

Am 30.10.2019 sagte Seehofer: >>Ich habe mich persönlich um die Erstellung des Gesetzentwurfs, der viele, viele Monate zurückliegt, gekümmert .... Das wäre eine erhebliche Sicherheitsveränderung in Deutschland, Magazine für automatische Waffen zuzulassen im Sportbereich. Dazu stehe ich. Und dann soll mal jemand ÖFFENTLICH sagen, nicht so im Hintergrund Ihnen gegenüber, dass er das anders sieht.


24.10.2019, 10:08

Herr Seehofer behauptete gestern, die Verbände hätte im Anhörungsprozess keine nennenswerten Beschwerden geäußert. Es gab jedoch sehr viele Beschwerden, u.a. die Stellungnahmen der Verbände vom 23.10.19: www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/4301-2019-10-23_Gemeinsame_Meldung_WaffG.pdf

Die Messerverbote und Waffenverbotszonen sollen in einer Verordnung statt im Waffengesetz erscheinen. Sie sind daher nicht vom Tisch!

Daher meine Bitte:

1. Schreiben Sie eine Beschwerdepostkarte direkt an Herrn Seehofer, gerne auch mit drastischen Worte oder mit unserer Vorlage: tinyurl.com/BMI-Beschwerde

2. Schreiben Sie bitte HÖFLICH einen BRIEF an die Abgeordneten des Innenausschusses, die sich mit dem Entwurf beschäftigen, und haken Sie telefonisch im Wahlkreisbüro nach!
Musterbrief für Sportschützen gibt es beim BDS: tinyurl.com/3WaffG
Musterbrief für Messerbesitzer gibt es beim Knife-Blog: knife-blog.com/musterbrief-gegen-verschaerfung-des-waffenrechts/

3. Verbreiten Sie unsere Petition: openpetition.de/degunban

Am 17.10.2019 gab es eine kurze Waffenrechtsdebatte im Bundestag mit der Ersten Lesung. Wir haben alle gehaltenen Reden mit Link zum Video und einer kurzer Zusammenfassung zusammengestellt. german-rifle-association.de/degunban-geplante-aenderungen-im-waffenrecht/

Am 11.11.2019 soll es eine öffentliche Anhörung im Bundestag geben.


23.10.2019, 22:39

Bitte Petition von Familie und Bekannten unterschreiben lassen, bei Herrn Seehofer beschweren, da er den höflichen Umgang mit unseren Verbandsvertretern nicht als Beschwerde aufgefasst hat, und die Abgeordneten höflich informieren, damit sie noch etwas ändern können. (siehe Ende des Textes)

Herr Seehofer heute in der Fragestunde im Video ab Minute 4:00: dbtg.tv/fvid/7396444

>>So wollte als erster Fragesteller Martin Hess MdB (AfD) wissen, warum der Innenminister bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie über die erforderlichen Regelungen hinausgehe. „Insbesondere bei der Bedürfnisprüfung und im Verbot bestimmter Magazine gehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf weit über die Erfordernisse der Richtlinie hinaus – ohne dass dies einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringt“, kritisierte Hess. Nicht die „Legalwaffenbesitzer“ wie Sportschützen seien aber das Problem, sondern der illegale Waffenhandel und die illegale Waffenherstellung. Trotzdem würden Sportschützen unter „Generalverdacht“ gestellt.

Seehofer widersprach der Darstellung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie schärfer umsetze als gefordert. Das Gegenteil sei der Fall. So habe er etwa darauf verzichtet, dass langjährige Mitglieder eines Schützenvereins die Bedürfnisprüfung ablegen müssten.

„Sportschützen und Büchsenmacher“ hätte im Anhörungsprozess auch keine nennenswerten „Beschwerden“ geäußert.


23.10.2019, 22:24

Bitte bei Herrn Seehofer beschweren, da er den höflichen Umgang mit unseren Verbandsvertretern nicht als Beschwerde aufgefasst hat, und die Abgeordneten höflich informieren, damit sie noch etwas ändern können. (siehe Ende des Textes)

Bundesinnenminister Seehofer heute bei einer Fragestunde
im Video ab Minute 4:00: dbtg.tv/fvid/7396444

>>So wollte als erster Fragesteller Martin Hess MdB (AfD) wissen, warum der Innenminister bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie über die erforderlichen Regelungen hinausgehe. „Insbesondere bei der Bedürfnisprüfung und im Verbot bestimmter Magazine gehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf weit über die Erfordernisse der Richtlinie hinaus – ohne dass dies einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringt“, kritisierte Hess. Nicht die „Legalwaffenbesitzer“ wie Sportschützen seien aber das Problem, sondern der illegale Waffenhandel und die illegale Waffenherstellung. Trotzdem würden Sportschützen unter „Generalverdacht“ gestellt.

Seehofer widersprach der Darstellung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie schärfer umsetze als gefordert. Das Gegenteil sei der Fall. So habe er etwa darauf verzichtet, dass langjährige Mitglieder eines Schützenvereins die Bedürfnisprüfung ablegen müssten.

„Sportschützen und Büchsenmacher“ hätte im Anhörungsprozess auch keine nennenswerten „Beschwerden“ geäußert.


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