Region: Tyskland
Bostäder

Neues Verbraucherrecht auf kostenfreie Schlichtung auch für Wohnungseigentümer!

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Bundestag und Bundesrat (Gesetzgeber)
1 041 Stödjande 1 041 i Tyskland

Petitionen är delvis godkänd

1 041 Stödjande 1 041 i Tyskland

Petitionen är delvis godkänd

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Delmål uppnått

2016-05-27 13:43

Sehr geehrte Unterstützer/in der WiE-Petition zum VSBG,

das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist in Kraft getreten. Da es fürs Wohnungseigentum keine Branchenschlichtungsstelle gibt, ist für Streitigkeiten aus Verträgen von WEGs mit Unternehmen (z.B. Verwaltung, Handwerker) die neue Universalschlichtungsstelle in Kehl zuständig (www.verbraucher-schlichter.de).

Unser Appell an Sie: Melden Sie WEG-Streitfälle mit Unternehmen dort, und fragen Sie nach dem Ablauf einer vorgerichtlichen Klärung! Denn die Universalschlichtungsstelle ist als Forschungsprojekt angelegt. Gehen dort viele Anfragen von WEGs ein, wächst das Bewusstsein dafür, wie notwendig eine Spezialschlichtungsstelle mit Branchenfachwissen ist. Hintergrund-Infos zum VSBG und der WiE-Aktion "Genug geklagt" erhalten Sie hier: www.wohnen-im-eigentum.de/politik/verbraucherstreitbeilegung.html

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Unterstützung unser Petition! Diese Aktion ist hiermit abgeschlossen.

Möchten Sie als Wohnungseigentümer/in weiterhin Information unseres Verbraucherschutzverbandes erhalten? Dann registrieren Sie sich bitte für den kostenfreien Newsletter von Wohnen im Eigentum e.V. unter www.wohnen-im-eigentum.de/newsletter

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Wohnen im Eigentum e.V.
Geschäftsstelle
Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn
info@wohnen-im-eigentum.de
www.wohnen-im-eigentum.de/impressum.html


2015-12-10 10:08

Liebe Unterstützer/in der Petition "Genug geklagt!",

der Deutsche Bundestag hat das VSBG am 3.12.2015 verabschiedet. Ab dem Frühling 2016 werden Verbraucher und Unternehmen unkomplizierte Konflikte miteinander schlichten lassen können, statt sofort vor Gericht zu ziehen. Profitieren können davon auch Sie als Wohnungseigentümer/in und Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Nicht umgesetzt hat der Gesetzgeber allerdings das Erfordernis, die Streitschlichtung auf alle für Sie relevanten Bereiche auszuweiten und praxistauglich zu regeln. Was wir mit der Aktion „Genug geklagt“ erreicht haben, lesen Sie hier:
www.wohnen-im-eigentum.de/nachrichten/vsbg-verabschiedet

Unser Engagement für Ihr Recht auf Schlichtung wird weitergehen. „Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist unser nächstes Ziel“, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Dass die hohe Zahl der Prozesse in Wohnungseigentumssachen deutlich verringert werden muss, konnten wir Politikerinnen und Politikern aller Fraktionen anlässlich unserer Einwendungen zum VSBG jedenfalls schon deutlich näher bringen.“

Vielen Dank dafür, dass Sie unsere Arbeit in Ihrem Interesse unterstützen! 12 gute Gründe für Ihre Mitgliedschaft im Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. finden Sie hier: www.wohnen-im-eigentum.de/mitgliedschaft/vereinsmitgliedschaft.html

Freundliche Grüße aus Bonn sendet Ihnen
Sabine Feuersänger
Pressesprecherin
Wohnen im Eigentum e.V.


2015-09-28 15:23

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer der Petition "Neues Verbraucherrecht auf kostenfreie Schlichtung auch für Wohnungseigentümer!",

Sie haben sich mit Ihrer Stimme für die Aktion "Genug geklagt" des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. eingesetzt. Damit sind Sie nicht allein geblieben: Mehr als 1.000 Unterschriften sind auf dem Online-Weg bei uns eingegangen. Offline waren es noch einmal so viele.

2073 Unterschriften werden wir jetzt den für das Gesetzgebungsverfahren zuständigen Parlamentariern übergeben. Sehr bald berichten wir Ihnen Näheres hierzu!

Schon jetzt ist klar, dass wir mit dieser Aktion viel Aufmerksamkeit gewonnen haben. So betonte Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im BMJV, beim Deutschen Verwaltertag am 17. September in Berlin, dass Wohnungseigentümer und WEGs als Verbraucher anerkannt sind. Ihre Verträge mit Verwaltern und anderen Dienstleistern fielen jedenfalls unter das neue Schlichtungsrecht.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass unsere Argumente im Interesse der Wohnungseigentümer im Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Wie es weitergeht mit dem VSBG, erfahren Sie stets auf unserer Homepage: www.wohnen-im-eigentum.de/politik/verbraucherstreitbeilegung.html

Auf unserer Website finden Sie auch alle weiteren Aktivitäten unseres Verbands und seine Service-Leistungen für alle Wohneigentümer/innen, die Mitglied bei uns sind. Schauen Sie vorbei, wir freuen uns über Ihr Interesse!

Mit freundlichen Grüßen
Wohnen im Eigentum e.V.


2015-07-28 17:08

Bundestag und Bundesrat haben das neue Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz (VSBG) vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet. Die entsprechende EU-Richtlinie sollte zwar bis 9. Juli 2015 in deutsches Recht gegossen werden. Doch der Gesetzgeber braucht mehr Zeit für eine praktikable Regelung, um die für Verbraucher weitgehend kostenfreie Schlichtung von Konflikten mit Unternehmen einzuführen.

- Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli Bedenken gegen die Finanzierung der allgemeinen Schlichtungsstellen durch die Bundesländer angemeldet.

- Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags hat für den 30. September eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf angesetzt, um offene Fragen zu klären und Baustellen zu beseitigen.

Damit haben auch wir mehr Zeit für die Unterschriftensammlung - bitten beteiligen Sie sich!


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