Kraj : Nemecko
Ochrana údajov

Neuregelung und Einhaltung der Trennung von Kirche und Staat

Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
79 79 v Nemecko

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79 79 v Nemecko

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  1. Zahájená 2020
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg s príjemcom
  5. Rozhodnutie

11. 06. 2021, 10:02

Die Petition wurde abgelehnt s.o. Ich habe Widerspruch eingelegt. Eigenartigerweise windet sich der Staat (in Form seiner Mitarbeiter) wie ein Aal, wenn man beginnt seine Gesetze zu hinterfragen, und unternimmt alles um das zu verhindern. Ganz im Gegensatz zu dem rücksichtslosen und massiven Vorgen gegen seine Bürger bei den geringsten Kleinigkeiten. Ich füge hier im Anschluss das Widerspruchsschreiben ein.

Essen, den 11.06.2021
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
Referat Pet2
11011 Berlin

Betr.: Pet 2-19-08-6140-047488

Sehr geehrte/r Herr/Frau Stieler

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die Ablehnung der o.g. Petition und fordere Sie auf, diese anzunehmen und vorzulegen.

Begründung

1. Die Petition richtet sich richtigerweise an den Bundestag als die Instanz, die die rechtliche Basis schafft, damit die Länder tätig werden können. Es geht um die grundsätzliche Gesetzgebung, die den Ländern erst die Möglichkeit schafft die Kirchensteuer einzuziehen. (siehe Konkordat Gesetze, Artikel 13: Unmittelbarer Einbehalt der Kirchensteuer.
Nach Artikel 140 des Grundgesetzes wird gefordert, dass die Staatsleistungen abzulösen seien, was in den über 100 Jahren, seit Bestehen der Konkordat Gesetze nicht geschehen ist).
2. Es besteht eine Konfusion mit den Datenschutzbestimmungen, wie exakt in der Petition dargelegt wurde, dass durch diese Form der Durchführung der Datenschutz zu einem erheblichen Nachteil des Bürgers verletzt wird.
3. Wenn Petitionen, die dem Gesetzgeber unbequem sind, von den Beamten des Staates ausgesiebt werden und gar nicht erst zugelassen werden, wird das Petitionsverfahren grundsätzlich ad absurdum geführt.
4. Menschen, Bürger dieses Staates haben in der Liste die Petition unterstützt. Selbstverständlich sind diese anzuerkennen, egal wo sie diese Liste unterschrieben haben, da es ein rechtlicher Vorgang war.

Ich fordere Sie also auf, diese Petition zuzulassen!

MfG

Dr. Joachim Stengel


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