Energie

Dubioses Eilverfahren für 212m hohe Windkraftanlagen am Haardtrand stoppen!

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Petice je adresována
Herrn Hans-Georg Löffler, Oberbürgermeister der Stadt Neustadt an der Weinstraße
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  1. Zahájena 2016
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Neúspěšný

29. 01. 2016 22:37

Name des vorgesehenen Investors hinzugefügt.

Zur besseren Lesbar- und Verständlichkeit einen Absatz an 2. Stelle verschoben. Keine Textänderung vorgenommen.
Neue Begründung: Der Neustadter Stadtrat hat am 21. Januar 2016 den Windpark Mußbach an den Grenzen zu Haßloch und Meckenheim beschlossen. Dort sollen zwei 212 Meter hohe Windkraftanlagen gestellt werden. Dabei handelt es sich um die weltweit größten ihrer Art. Trotz Platzierung in der Ebene auf ca. 125 m üb. NN werden sie die Höhe des Hambacher Schlosses erreichen.
Der Standort liegt nur 800 m vom Naturschutzgebiet Baggerweiher entfernt. Der reguläre Schutzabstand beträgt 2000 m. Die Gemeinderäte von Haßloch, Meckenheim und der Mußbacher Ortsbeirat wurden zuvor nicht angehört, auch nicht die unmittelbaren Grundstücksnachbarn. Das im Neustadter Flächennutzungsplan dargestellte Vorranggebiet für Windräder deckt sich nicht mit dem avisierten Standort. Die im Plan vermerkte Höhenbegrenzung von 100 m wird deutlich überschritten.
Ein krasser Verfahrensfehler liegt darin, dass die Genehmigung abweichend vom geltenden Flächennutzungsplan erfolgt ist. Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, weil jetzt Windräder beliebig auch an anderen Standorten riskiert werden, wo sie bislang planungsrechtlich ausgeschlossen waren. Das Baugesetzbuch sieht keine Ausnahmen oder Befreiungen zu einem Flächennutzungsplan (anders als zum Bebauungsplan) vor. Will man vom Flächennutzungsplan abweichen, so muss man ihn in einem förmlichen Verfahren ändern und Genehmigungsanträge so lange zurückzustellen.
Der Standort liegt nur 800 m vom Naturschutzgebiet Baggerweiher entfernt. Der reguläre Schutzabstand beträgt 2000 m. Die Gemeinderäte von Haßloch, Meckenheim und der Mußbacher Ortsbeirat wurden zuvor nicht angehört, auch nicht die unmittelbaren Grundstücksnachbarn. Das im Neustadter Flächennutzungsplan dargestellte Vorranggebiet für Windräder deckt sich nicht mit dem avisierten Standort. Die im Plan vermerkte Höhenbegrenzung von 100 m wird deutlich überschritten.
Der einzige Grund für das gesetzeswidrige Schnellverfahren liegt darin, dass der Investor juwi noch in 2016 eine Genehmigung braucht, weil ab dem nächsten Jahr die Subventionen für Windräder deutlich sinken. Betriebswirtschaftlich betrachtet können die Windräder in der Ebene mangels ausreichender Windstärke nicht gewinnbringend betrieben werden. Das belegen mittlerweile die Erkenntnisse vergleichbarer Standorte. Abbauen wird sie niemand mehr. Unsere touristisch wertvolle Kulturlandschaft wird ohne wirtschaftlichen Nutzen verschandelt.
www.allgemeine-zeitung.de/…/pruefbericht-des-landesr…
www.handelsblatt.com/…/projektentwickl…/12480052.html
www.handelsblatt.com/…/korruptionsverf…/11516032.html
www.allgemeine-zeitung.de/…/woerrstadt-juwi-chef-wil…
www.finance-magazin.de/…/juwi-im-zwielicht-mehr-als…/
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, um das Verfahren zu stoppen – vielen Dank!
Freie Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße
Georg Krist (V.i.S.d.P.). Landtagskandidat der Freien Wähler 2016


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