Region: Rlp, Stadt Neustadt
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Miljö

Neustadt Wstr.: Grundstücksbesitzer wehren sich! Die Stadt fordert nach über 30 Jahren den Rückbau

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Oberbürgermeister Hans Georg Löffler
484 Stödjande

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

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Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

2018-10-12 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


2013-03-20 19:16

Am 20.03.2013 habe ich den Petitionstext ergänzt, da es zwischenzeitlich - unerfreuliche - Neuigkeiten von der Stadt gibt.
Neuer Petitionstext: Im Umland (Kleefleckenwiesen, Rottwiesen, Rehbachwiesen etc.) des Stadtbezirks Neustadt an der Wstr. besitzen viele Bürger seit über 30 Jahren Garten-, Freizeit- und Wochenendgrundstücke; es gibt dort auch eine Hundeschule. Die Stadtverwaltung verschickte Beseitigungsverfügungen, was bedeutet, dass die Grundstücke zurück zu bauen sind. Keine Umzäunung, kein Geräteschuppen, es darf nichts mehr an "baulichen Anlagen" vorhanden sein.

Die Stadt beruft sich auf die illegale Bebauung in diesen Außenbereichen sowie auf die Tatsache, dass es sich um Landschafts- und Naturschutzgebiete handelt. Außerdem ist die Stadt Neustadt der Meinung, dass ihre mündigen Bürger wissen müssten, dass eine Bebauung im Außenbereich illegal ist. In diesen speziellen Fällen allerdings gab es mündliche Zusagen der Stadt bzw. von Mitarbeitern der Stadt, z.B. dem Bauamt, der unteren Landespflege etc.

Durch die Beseitigungsverfügung werden die Grundstücke wertlos, nicht mehr nutzbar für die Eigentümer, da es auch nicht erlaubt ist, einen Zaun um sein Eigentum zu ziehen, der Fremde von der (unbefugten) Betretung abhält. Ohne Möglichkeiten eines Gerätschuppens (ca. 9m³) besteht auch keine Chance, das Grundstück entsprechend zu pflegen.

Mitarbeiter der Stadt Neustadt haben immer wieder mündliche Hinweise, Anweisungen, Genehmigungen erteilt, z.B.:

- die Gestaltung eines Hühnerstalles

- die Erhöhung eines Zaunes zur Verhinderung, dass die dort lebenden Schäferhunde ausbrechen können

- der Rückbau zweier Wochenendhäuschen, welcher auch erfolgte und danach wiederum mündlich genehmigt wurde

- die Umzäunung des Grundstückes der Hundeschule sowie die Bepflanzung wurden besprochen und nach einer Begehung mündlich genehmigt; sogar von einem Amtsleiter

... es gibt noch viele solcher Beispiele.

Die Grundstückseigentümer fühlen sich zwangsenteignet und fordern die Stadt auf, nachträgliche Genehmigungen für die bereits seit Jahrzehnten bestehenden Grundstücke und deren seit Jahren unveränderten Bebauungen - die z.T. mündlich genehmigt sind - zu erteilen.

Ein sehr großes Problem bei dieser ganzen Angelegenheit sind die fehlenden schriftlichen Genehmigungen. Die Betroffenen sind jedoch bereit unter Eid auszusagen, dass diese mündlichen Zusagen tatsächlich stattgefunden haben; teilweise geschah dies auch unter Zeugen, die ebenfalls bereit sind, auszusagen.

---

Ergänzung vom 20.03.2013

Die Stadt Neustadt hält auch nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage an der Beseitigungs- und Nutzungsuntersagungsverfügung fest. Der Widerspruch ist also erst mal abgelehnt, jetzt geht es vor den Rechtsausschuss.

Die Begründungen gehen über mehrere Seiten, gespickt mit Paragrafen und zurechtgerückten Argumentationen.

So geht aus dem Widerspruch z.B. hervor: „Die baulichen Anlagen sind demnach voraussichtlich im Geltungszeitraum der Landesbauordnungen von 1974, 1982 bzw. 1986 entstanden. Zu dieser Zeit war z.B. nur die Errichtung von Gebäuden bis 10 m³ Rauminhalt ohne Toiletten, Aufenthaltsräume und Feuerstätten sowie die Errichtung offener Draht- bzw. Holzeinfriedungen mit einer Höhe von max. 1,20 m und einer Sockelhöhe von max. 0,50 m bauaufsichtlich genehmigungsfrei, so dass die Grundstückseinfriedung und die beiden jeweils über 30 m³ Rauminhalt großen Gebäude genehmigungspflichtig waren….“

Die beiden Gebäude haben jeweils einen Rauminhalt von 9-10 m³, keine 30 m³ - das ist schlichtweg falsch. Das Grundstück ist in sich nochmals abgetrennt mit kleinen Zäunchen mit einer Höhe von ca. 80 cm, also deutlich unter 1,20 m, komplett ohne Sockel. Lediglich der Außenzaun ist ca. 1,80 hoch, der stand aber schon bevor ich das Grundstück kaufte und wurde so gesehen und mündlich abgesegnet vom Leiter des Ordnungsamtes und der unteren Landespflege; beide waren vor Ort; Herr H. von der Bauaufsicht kannte lt. eigener Aussage das Gebiet und wusste ebenfalls davon.

Die Agilitygeräte sind nicht fest installiert und wurden nach jedem Training abgebaut (bis auf den Steg und die Wand, die nach Aussage von Herrn I. stehen bleiben dürften, so ich diese beiden Geräte in naturfarben umstreiche, was so erledigt wurde).

In dem Schreiben steht weiter: „…insbesondere stellen mündliche Aussagen städtischer Mitarbeiter des heutigen Fachbereichs Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste zu verschiedenen Teilbereichen, wie etwa der Bepflanzung oder Ausgestaltung konkreter Anlagen, keine solche verbindlichen Genehmigungen dar.“
Im Jahre 1995 haben die städtischen Mitarbeiter aber genau das gemacht!

Weiter heißt es: „Unabhängig davon müsste gerade der von Ihnen zitierte Herr H., ein damals für Baugenehmigungen zuständiger Sachbearbeiter, über das Erfordernis einer schriftlichen Baugenehmigung informiert haben; auch die Mitarbeiter V. und I. kannten die Problematik und haben vor Ort auf das Erfordernis einer Baugenehmigung in den Fällen hingewiesen, in denen sie nur für ihre Bereiche Einverständnis signalisieren konnten.“

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