Regione: Vokietija
Dialogas

Nichtraucherschutz - Verbot des Rauchens in Kraftfahrzeugen im Falle mitfahrender Kinder

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
213 213 in Vokietija

Rinkimas baigtas

213 213 in Vokietija

Rinkimas baigtas

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

2019-06-01 04:31

Petitionsausschuss

Pet 2-19-15-21270-007755
16727 Velten
Nichtraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - zu überweisen,
b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das Rauchen in Kraftfahrzeugen, wenn Kinder
Mitfahrer sind, verboten werden soll. Eine Bußgeldvorschrift könnte dies bewerkstelligen.

Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, Kinder können sich nicht gegen das
Rauchverhalten ihrer Mitfahrer wehren und sind daher dem Rauch und damit den giftigen
Stoffen schutzlos ausgeliefert.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellt. Es gingen 217 Mitzeichnungen sowie 10 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Petitionsausschuss

Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele, die mit
aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen
verfolgt werden. Mit der Kombination aus verhaltenspräventiven Maßnahmen wie
Aufklärungskampagnen, Schulprogrammen oder Programmen zur Rauchentwöhnung
und strukturellen Maßnahmen wie Tabaksteuererhöhungen, Tabakwerbeverboten sowie
der Erhöhung der Altersgrenze auf 18 Jahre wurden in Deutschland in den letzten Jahren
gute Erfolge erzielt, die in der Summe zu einem starken Rückgang der Raucherquote
insbesondere bei Jugendlichen geführt haben.

Die Bundesregierung nimmt die Gefahren, die von Tabakrauch in Autos insbesondere für
Kinder ausgehen, sehr ernst. Daher wurde bereits 2016 die gemeinsame Aktion "Rauchfrei
unterwegs" der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zusammen mit der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Deutschen
Krebsforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft (DKFZ) und weiteren
Beteiligten initiiert, um Kinder und Jugendliche vor den Folgen des Passivrauchens im
Auto zu schützen und Eltern für das Thema zu sensibilisieren
(www.drogenbeauftragte.de).

Seit diesem Zeitpunkt erfolgen eine bundesweite Verteilung von Informationsmaterialien
und eine breite Berichterstattung. Ziel der Aktion ist es, über die gesundheitlichen
Gefahren des Passivrauchens zu informieren, um auf diesem Weg einen Verzicht auf das
Rauchen im Auto in Gegenwart von Kindern zu erreichen.

In Berlin startete im Mai 2018 mit Unterstützung der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau
Union (BKK VBU) das Präventionsprojekt "Rauchfreies Auto für mein Kind!" Aufgelegt
wurden 5.000 Parkscheiben, die über die Risiken von Passivrauchen für (Klein)-Kinder
im Auto informieren. Die Parkscheiben werden in allen Berliner Bezirken an Eltern und
Familien ausgegeben, z.B. in Bürgerämtern, Familienzentren oder Elterncafés. Die
Erfahrung hat gezeigt, dass eine Parkscheibe im Alltag regelmäßige Anwendung findet
und die auf der Rückseite platzierten Präventionsbotschaften immer wieder gelesen
werden.
Petitionsausschuss

Das Bundesministerium für Gesundheit erwartet, dass mit Hilfe dieser Kampagnen die
Menschen, die heute noch im Beisein von Kindern und Jugendlichen im Auto rauchen,
zum Nachdenken angeregt werden und sie auf das Rauchen im Auto künftig verzichten.

Ein Rauchverbot in Autos in der Gegenwart von Kindern wirft im Übrigen eine Reihe von
Fragen auf. Der Bund verfügt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes über
keine umfassende Gesetzgebungszuständigkeit für den Bereich des Gesundheitsrechts
(Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 GG). Da die vom Petenten vorgeschlagene Einführung eines
Rauchverbotes in Kraftfahrzeugen in Gegenwart von Kindern dem Schutz der Gesundheit
von Kindern und nicht der Vermeidung von Gefahren für den Straßenverkehr durch das
Rauchen zu dienen bestimmt ist, dürfte eine solche Maßnahme auch nicht auf die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Straßenverkehrsrecht aus Artikel 74 Abs. 1
Nr. 22 GG gestützt werden können. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als klassische
Materie des Gefahrenabwehrrechts kann keine Regelungen treffen, die zur Förderung der
Gesundheit der Insassen von PKW beitragen, jedoch keinen gesicherten Bezug zu
spezifischen Gefahren des Straßenverkehrs aufweisen.

Auch das Jugendschutzgesetz gibt hierzu keine Handhabe. Das Jugendschutzgesetz regelt
u.a. den Kinder- und Jugendschutz in der Öffentlichkeit. Um Kinder und Jugendliche
wirksam vor den Gefährdungen durch den Konsum von Tabakwaren zu schützen, sind
Abgabe- und Konsumverbote für Minderjährige vorgesehen, die insbesondere von
Veranstaltern und Gewerbetreibenden zu beachten sind.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - zu überweisen und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Der abweichende Antrag der Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
Gesundheit - als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages
zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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