Sukces
Społeczeństwa

Niedersachsen, mach keine Pause: Corona-Lage neu bewerten

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
360 279 w Dolna Saksonia

Petycja przyczyniła się do sukcesu

360 279 w Dolna Saksonia

Petycja przyczyniła się do sukcesu

  1. Rozpoczęty 2020
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Sukces

Petycja odniosła sukces!

24.07.2020, 00:43

Hallo liebe Unterstützer, erst einmal vielen herzlichen Dank für eure Stimme bei der Petition "Niedersachsen, mach keine Pause: Corona-Lage neu bewerten".

Tatsächlich hat unser Anliegen heute einen kleinen großen Erfolg erzielt, nämlich die Antwort von Herrn Becke vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, MS-Lagestab Corona. Herr Becke betont in seiner Antwort-Mail, dass Hochzeiten in Niedersachsen mit mehr als 50 Personen stattfinden dürfen, sobald sie in einer Gastronomischen Umgebung (o.ä.) durchgeführt und die vor Ort geltenden Regeln durchgesetzt werden.

Zum Beispiel: Sollte ein Saal für 150 Personen coronakonform ausgelegt sein (inklusive der aktuellen Haushalte-Regel mit Angehörigen oder 10-Personen sowie Abstand), darf beispielsweise auch mit 150 Personen gefeiert werden. Diese Info ist in der aktuellen Verordnung absolut nicht ersichtlich geworden, weshalb es umso verwunderlicher ist, dass Herr Becke gewissermaßen selbstredend darauf hinweist.

Dennoch bin ich unglaublich positiv überrascht, dass wir so rasch eine Antwort auf Augenhöhe und mit Verständnis erhalten haben. Herr Becke hat zudem erklärt, dass eine Petition aktuell wenig bringe (aufgrund des Zeitdrucks), da sie viele Etappen durchgehen müsse, bis etwas entschieden werde, weshalb er nun punktuell geantwortet hat, in den Bereichen, in denen er zumindest jetzt Auskunft geben konnte.

Ich hänge hier die Antwort an und hoffe, dass sie zumindest bei einigen für Erleichterung, Hoffnung und Freude sorgen kann und sage noch einmal – vielen Dank!

Herzliche Grüße, Kristina Senning
___

Sehr geehrte Frau Senning,

wenngleich Sie Ihr Anliegen als Petition bezeichnet haben, sind mir Ihre Ausführungen als Eingabe mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet worden. Eine Petition wird nach der Nds. Verfassung im Landtag bearbeitet. Die Landesregierung nimmt in der Sache Stellung und die Angelegenheit wird dann im Petitionsausschuss des Landtages beraten und anschließend wird dazu eine Beschlussempfehlung ausgesprochen, die vom Landtag formell abgesegnet wird. Ein solches Verfahren dauert lange und hilft Ihnen jetzt nicht wirklich weiter. Daher sind Ihre Ausführungen dem Lagestab mit der Bitte zugeleitet worden, Ihnen eine Rückmeldung zu geben. Diese muss sich allerdings in Anbetracht des hohen Aufkommens an Zuschriften hier im Lagestab auf die wesentlichsten Aspekte beschränken.

In Niedersachsen sind die 37 Landkreise und 8 kreisfreien Städte für die Umsetzung, Durchführung und Überwachung der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) zuständig. Daher entscheidet die insoweit zuständige Kommune über den jeweiligen Einzelfall. Die Landesregierung vermag nur allgemein und unverbindlich Auskunft zur Rechtslage zu erteilen. Diese kann von den Entscheidungen der Kommunen abweichen. Die abweichenden Entscheidungen der Kommunen sind dann nicht zu beanstanden, wenn sie nicht offenkundig rechtswidrig sind.

Nach hiesiger Auffassung gilt grundsätzlich für Hochzeiten die Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen (§ 1 Abs. 5 Nr. 1 VO). Wenn aber in der Gastronomie gefeiert wird, wird diese Feier als Restaurantbesuch (§ 10 VO) angesehen. Das bedeutet, dass je nach den räumlichen Verhältnissen auch mehr als 50 Personen an der Feier teilnehmen können, wenn auch dann noch die Einhaltung der für die Gastronomie geltenden Sicherheits- und Hygieneauflagen gewährleistet ist. Das gilt auch für angemietete Säle, die von einer Gaststättenerlaubnis erfasst werden. Für angemietete Räumlichkeiten, auf die das nicht zutrifft, gilt die 50-Personen-Grenze.

Feiern in der Wohnung, dem Haus oder dem dazu gehörenden befriedeten Besitztum unterliegen insoweit keinen zahlenmäßigen Beschränkungen, es gilt nur der Appel des § 1 Abs. 1 VO.

In der heutigen Presse war zu lesen, dass die Landesregierung an einem neuen Stufenplan (Absichtserklärung für weitere Lockerungen) arbeitet, der bis in das nächste Jahr hineinreicht. Hierzu bitte ich die weitere Berichterstattung zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Thorsten Becke

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MS-Lagestab Corona

Postfach 141
D-30001 Hannover


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