Экономики

Notbremse und Lockdown-Verschärfung über die Ostertage in den Blumenfachgeschäften

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Landesregierung Rheinland-Pfalz, Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
28 Поддерживающий 24 через Рейнланд-Пфальц

Заявитель не подал петицию.

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  1. Начат 2021
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Неудача

21.04.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


26.03.2021, 11:47

Rücknahme des Beschlusses der MPK zur Osterruhezeit! Somit gelten an Gründonnerstag und am Karsamstag die bisherigen Regelungen weiter fort - wurde eingefügt, da die Bundeskanzlerin die Osterruhe zurückgenommen hat.


Neuer Petitionstext:

In der Zeit vom 1. April 2021 (Gründonnerstag) bis einschließlich 5. April 2021 (Ostermontag) sollen sämtliche Geschäfte des Einzelhandels, somit auch Floristen, geschlossen sein.

Wir Floristen haben uns mit Einsatz von nicht geringen Geldmitteln auf die Hygienemaßnahmen (begrenzte Kundenzahl im Geschäft, Spuckschutz, Einbahnstraßensystem,…) und insbesondere auf den „Werkstattmodus“ (Liefer- und Abholmöglichkeit) eingestellt und diese Maßnahmen nachweisbar umgesetzt.

Wir sehen uns erneut von einer Schließung an den für uns überaus wichtigen Tagen vor Ostern betroffen. Blumen bringen Farbe in den grauen Alltag. Blumen sind ein wundervolles Licht im Dunkel! Bei den im Blumenfachhandel veräußerten Produkten handelt es sich um verderbliche Ware, die nur über einen sehr kurzen Zeitraum von wenigen Tagen gelagert werden kann. Dies hat zur Konsequenz, dass die Kunden keine frischen Blumen an den Osterfeiertagen werden verschenken können. Unmengen an Pflanzen müssen demzufolge vernichtet werden, weil diese nicht durch uns verkauft werden dürfen.

Schließlich konnten wir zum Beispiel am Valentinstag beobachten, welche Früchte die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Blumenfachhandels trägt. So habenSo haben die Lebensmitteleinzelhändler ihre Sortimente erheblich erweitert und sogar Straußgebinde an den Kunden gebracht, während wir geschlossen hatten.

Wir fordern daher, dem rheinland-pfälzischen Blumenfachhandel an Gründonnerstag und Ostersamstag den Verkauf von Blumen im „Werkstattmodus“ (Liefer- und Abholmöglichkeit) zu gestatten!

Rücknahme des Beschlusses der MPK zur Osterruhezeit! Somit gelten an Gründonnerstag und am Karsamstag die bisherigen Regelungen weiter fort.

Wir fordern ebenfalls, den LebensmitteleinzelhändlerLebensmitteleinzelhändlern die Erweiterung der Sortimente um z. B. Blumensträuße zu untersagen!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 25 (23 in Rheinland-Pfalz)


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