Regija: Njemačka

Nukleare Entsorgung - Abschalten aller Atomkraftwerke und sichere Einlagerung aller radioaktiven Stoffe

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
372 Potpora 372 u Njemačka

Peticija je odbijena.

372 Potpora 372 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:06

Pet 2-18-18-2791-009336

Nukleare Entsorgung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petition möchte ein Abschalten aller Atomkraftwerke und die sichere Einlagerung
aller radioaktiven Stoffe erreichen.
Die Eingabe führt aus, dass mit Blick auf den zunehmenden Ausbau von
Erneuerbaren Energien und angesichts der mit der Nutzung von Atomkraft
ausgehenden Gefahren die sofortige Abschaltung aller sich in Betrieb befindlichen
Atomkraftwerke eingeleitet werden sollte. Die Folgen der nuklearen Katastrophe in
Japan im März 2011 zeigten, wie gefährlich die Nutzung atomarer Energie sei.
Darüber hinaus stelle die dauerhaft sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle ein
bisher ungelöstes Problem dar, welches mit der weiteren Nutzung atomarer Energie
nur noch zunehme.
Die Petition fordert vor diesem Hintergrund die sofortige Abschaltung aller in Betrieb
befindlichen Atomkraftwerke und eine sichere Einlagerung aller radioaktiven Stoffe.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 372 Unterstützer fand und auf der Internetseite
des Petitionsausschusses 94 Diskussionsbeiträge bewirkt hat. Dem
Petitionsausschuss liegen zu dem Anliegen überdies vier weitere Eingaben gleichen
Inhalts vor, die aufgrund ihres sachlichen Zusammenhanges in die parlamentarische
Beratung einbezogen werden.
Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung gebeten, ihre Haltung zu dem
Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf

Grundlage der seitens der von der Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass nach der Reaktorkatastrophe in
Fukushima im Jahr 2011 die Bundesregierung die Abschaltung aller Kernkraftwerke
bis zum Jahr 2022 beschlossen hat. Der Neubau von Kernkraftwerken ist bereits seit
dem Jahr 2002 nicht mehr genehmigungsfähig.
Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass die am 19.06.2011 vom Rat der
Europäischen Union verabschiedete Richtlinie über die Entsorgung von
abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen auch für die
Bundesrepublik Deutschland bindend ist und von dem Grundsatz ausgeht, dass
abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle in dem Mitgliedsstaat entsorgt
werden sollen, in dem sie entstanden sind.
Des Weiteren weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Deutsche
Bundestag und der Bundesrat die Kommission zur Lagerung hochradioaktiver
Abfallstoffe gebildet haben und diese am 22.05.2014 auf der Basis des
Standortauswahlgesetzes (StandAG) ihre Arbeit aufgenommen hat. Aufgabe der
Kommission ist es insbesondere, Vorschläge für die Entscheidungsgrundlagen im
späteren Standortauswahlverfahren zu erarbeiten und ggf. einen Alternativvorschlag
zu unterbreiten, sofern sie Regelungen des Gesetzes für nicht angemessen hält.
Daneben befasst sich die Kommission auch mit den Anforderungen an das
Verfahren des Auswahlprozesses und an die Beteiligung der Öffentlichkeit. Des
Weiteren fließen die Ergebnisse in einen Bericht an den Bundestag, Bundesrat und
Bundesregierung ein, auf dessen Grundlage über das weitere Vorgehen durch ein
Gesetz entschieden wird. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass er auf
die noch durch die Kommission zu beantwortenden Fragen zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht eingehen kann.
Weiterhin hebt der Petitionsausschuss hervor, dass der Bundestag am 30.06.2011
mit großer Mehrheit für den Atomausstieg gestimmt und sich in diesem
Zusammenhang für eine Änderung des Atomgesetzes ausgesprochen hat, in dem
die Abschaltung aller Kernkraftwerke bis zum Jahr 2022 beschlossen wurde.
Ein weitergehendes Tätigwerden im Sinne der Petition, das die sofortige Abschaltung
aller in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke in Deutschland fordert, vermag der
Petitionsausschuss nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit - zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit auf die Notwendigkeit einer Verstärkung
der internationalen Zusammenarbeit für einen weltweiten Atomausstieg hingewiesen
wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich
abgelehnt.Begründung (pdf)


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