Regione: Germania

Nukleare Ver- und Entsorgung - Keine Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point C./Unterstützung der Nichtigkeitsklage Österreichs

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
3.399 Supporto 3.399 in Germania

La petizione è stata respinta

3.399 Supporto 3.399 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

31/05/2016, 04:23

Pet 2-18-18-279-014900



Nukleare Ver- und Entsorgung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.05.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition soll erreicht werden, dass Deutschland sich der Nichtigkeitsklage

Österreichs gegen die Subventionierung des Baus des britischen Atomkraftwerkes

Hinkley Point C durch die Europäische Kommission anschließt.

Zur Begründung der Eingabe wird insbesondere angeführt, die britische Regierung

plane, den Reaktorneubau Hinkley Point C unter anderem mit festen

Einspeisevergütungen, welche deutlich über denen für Ökostrom lägen, für dort

produzierten Strom für eine Dauer von 35 Jahren zu subventionieren. Diese

Maßnahme werde zum einen den Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt

empfindlich stören, insbesondere zu Lasten des Ausbaus der erneuerbaren

Energien. Zum anderen werde in erheblich finanziellem Maße in eine Risiko-

Technologie investiert, deren Auswirkungen bei einem Störfall auch Deutschland

betreffen könnten. Zudem müsse sich eine Bundesregierung, die sich zum

deutschen Atomausstieg bekannt habe, eine klare Position beziehen und die von der

österreichischen Regierung angekündigte Nichtigkeitsklage unterstützen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.

Sie wurde durch 3.399 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen

39 Diskussionsbeiträge ein.

Überdies hat den Ausschuss zu diesem Anliegen derzeit eine weitere Eingabe mit

verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhanges werden diese

Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.



Die Petition wurde dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der mit folgenden

Vorlagen befasst war, zur Stellungnahme gemäß § 109 der Geschäftsordnung des

Deutschen Bundestages vorgelegt: Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter,

Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

"Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU",

Bundestagsdrucksache 18/4215 und Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl,

Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley

Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen", Bundestags-Drucksache 18/4316.

Die parlamentarische Prüfung der vorliegenden Eingabe stellt sich unter

Berücksichtigung der Beschlussempfehlung und Bericht des genannten

Fachausschusses auf Bundestags-Drucksache 18/5417 wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das in der Petition zum Ausdruck

gebrachte Anliegen. Gleichwohl vermag der Ausschuss diesem nicht näher zu treten.

Der Petitionsausschuss weist zunächst grundlegend darauf hin, dass die EU-

Kommission am 8. Oktober 2014 staatliche Beihilfen der britischen Regierung für den

Neubau des Atomkraftwerkes Hinkley Point C im Südwesten Englands bewilligt hat.

Die Baukosten für das Atomkraftwerk sind von ursprünglich rund 18 Mrd. Euro

bereits auf 31 Mrd. Euro gestiegen. Der gesamte Kapitalbedarf für das britische

Atomkraftwerk-Projekt Hinkley Point C beläuft sich nach Angaben der EU-

Kommission mit Bezug auf britische Behörden auf 43 Mrd. Euro. Die britische

Regierung plant als Förderung der Kernenergie, eine feste Vergütungszahlung von

rund 11 Cent pro Kilowattstunde Atomstrom über 35 Jahre zuzüglich

Inflationsausgleich für den Betreiber zu gewähren. Eine Ausschreibung ist nicht

vorgesehen. Der österreichische Bundeskanzler hatte bereits im Oktober 2014 eine

Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt, um die Aufhebung

des Rechtsaktes zu veranlassen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die vorliegende Eingabe in seine

Beratungen mit einbezogen. Mit der mehrheitlichen Ablehnung der genannten

Anträge auf Drucksachen 18/4215 und 18/4316 am 1. Juli 2015 konnte dem Anliegen

nicht entsprochen werden. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, die Gestaltung

der Energieversorgung in den Nationalstaaten sei nationale Entscheidungshoheit

und gebe Deutschland auch das Recht, uneingeschränkt den Weg der

Energiewende zu gehen. Rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der EU-

Kommission erschienen auch vor diesem Hintergrund rechtlich nicht zulässig und



nicht zielführend. Schließlich sei die Entscheidung für den Energiemix eine politische

Entscheidung und insofern habe die Klage gegen die Beihilfegenehmigung eine

politische Dimension, wenn nicht offenkundig eine Rechtsfehlerhaftigkeit der

Entscheidung der EU-Kommission vorliege. Da eine offenkundige

Rechtsfehlerhaftigkeit nicht vorliege, könne eine Klage einen Eingriff in den

nationalen Energiemix bedeuten und insofern eine politische Dimension erreichen.

Der Petitionsausschuss ergänzt, dass der Deutsche Bundestag die in Rede

stehenden Anträge in seiner Sitzung am 2. Juli 2015 ebenfalls mehrheitlich

abgelehnt hat.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes

parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er

empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht

entsprochen werden konnte.

Der abweichenden Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu

überweisen, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (pdf)


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