Περιοχή: Γερμανία

Nukleare Ver- und Entsorgung - Überprüfung der Sicherheit des AKW Doel in Belgien durch die Europäische Union

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
255 Υποστηρικτικό 255 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

255 Υποστηρικτικό 255 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 12:57 μ.μ.

Pet 2-18-18-279-028031

Nukleare Ver- und Entsorgung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Bundesrepublik Deutschland solle sich dafür
einsetzen, die Voraussetzungen des rechtmäßigen Betriebs der atomaren Reaktoren
des belgischen Kernkraftwerkes Doel durch die Europäische Union überprüfen zu
lassen und ggf. den weiteren Betrieb sämtlicher Atomreaktoren im Kraftwerk Doel auf
europäischer Ebene zu verhindern.
Zur Begründung der Eingabe wird ausgeführt, die Reaktoren des belgischen
Kernkraftwerkes Doel seien technisch unsicher und stellten aufgrund der Nähe zur
Bundesrepublik Deutschland eine unmittelbare und erhebliche Gefahr für die
körperliche Unversehrtheit deutscher Bürger dar. In Teilen der Struktur sei die bis
dato gültige Maximallaufzeit überschritten. Es gebe keine rechtlich nachvollziehbare
Rechtfertigung für die aktuelle belgische Gesetzesänderung hinsichtlich der
Verlängerung der Laufzeiten. Schließlich hätten nach der Wiederaufnahme des
Betriebes im Dezember 2015 Störungen nicht näher definierter Art zur
automatischen Abschaltung zumindest eines Reaktors geführt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 255 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
11 Diskussionsbeiträge ein.
Überdies haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit drei weitere
Eingaben mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden diese Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt.

Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung
nicht auf alle Aspekte der Eingaben eingehen kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss äußert großes Verständnis für die in den Eingaben zum
Ausdruck gebrachten Sorgen im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk (AKW)
Doel in Belgien. Gleichwohl vermag er dem Anliegen nicht näher zu treten.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass das AKW Doel in
Belgien aus vier Blöcken mit je einem Druckwasserreaktor besteht. Es liegt auf der
Gemarkung von Doel (Gemeinde Beveren) an der Schelde, etwa 15 Kilometer
nördlich von Antwerpen, 42 Kilometer nordwestlich von Brüssel und rund
150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Es ist neben Tihange eines von
zwei in Betrieb befindlichen AKW Belgiens. Betreiber des AKW ist die Electrabel
S. A., eine Tochtergesellschaft von Engie. Von allen AKW in Europa ist Doel
dasjenige mit der am dichtesten besiedelten Umgebung: in einem Umkreis mit einem
Radius von 75 Kilometern leben etwa neun Millionen Menschen. Baubeginn für den
ersten Reaktorblock von Doel war Juli 1969. Der kommerzielle Betrieb begann im
Februar 1975. Ende November 2015 unterzeichneten die belgische Regierung und
der Konzern Engie einen Vertrag über die Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel
1 und 2 von 10 Jahren, was von der Öffentlichkeit sehr kritisch gesehen wurde und
wird. Die vier Reaktoren des AKW Doel zeichneten sich in der Vergangenheit – wie
in den vorliegenden Eingaben auch zutreffend dargestellt – durch zahlreiche Störfälle
aus, zum Beispiel Risse in Druckbehältern, Schwankungen der Stromversorgung,
Schaden an einer Wasserpumpe.
Der Petitionsausschuss weist jedoch darauf hin, dass es in der Souveränität eines
jeden Staates liegt, seinen Energiemix selbst zu bestimmen. Ferner obliegt die
Aufsicht über AKW – hier Doel in Belgien – der Atomaufsicht des jeweiligen Staates.
Diese jeweils souveräne Entscheidungsmöglichkeit gilt auch in der Europäischen
Union (EU). Die Zuständigkeit für diesen Bereich ist nicht von den Mitgliedstaaten auf
die EU-Ebene übertragen worden. Den EU-Mitgliedstaaten obliegt deswegen die
alleinige Verantwortung für die Regulierung der nuklearen Sicherheit. Errichtung,
Betrieb und Stilllegung von AKW werden auf der Grundlage der jeweiligen nationalen
Bestimmungen genehmigt und beaufsichtigt. Zuständig für die Sicherheit der AKW

sind allein die jeweils zuständigen nationalen Atomaufsichtsbehörden. Ob in den
einzelnen AKW Aufsichtsmaßnahmen angezeigt sind, kann allein die jeweils
zuständige nationale Atomaufsicht entscheiden, da nur diese den jeweiligen
anlagenspezifischen Sachverhalt kennt.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass jedoch in EU-Richtlinien gewisse
grundlegende Fragen für alle Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich geregelt werden;
für den Bereich der nuklearen Sicherheit von AKW erfolgt dies insbesondere in der
Richtlinie zur nuklearen Sicherheit, die in 2014 novelliert worden ist (RL
2014/87/Euratom). Im Rahmen dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten künftig mit
Hilfe internationaler Experten regelmäßig gegenseitige themenbezogene
Überprüfungen durchzuführen, sogenannte " Topical Peer Reviews" (TPR). Über die
Ergebnisse dieser TPR wird den Mitgliedstaaten und der Kommission berichtet,
sobald diese Ergebnisse verfügbar sind.
Aber auch wenn die nukleare Sicherheit in der Zuständigkeit des Betreiberstaates
liegt, gibt es doch Grenzen. Sie müssen dort gezogen werden, wo ein offenkundiger
Verstoß gegen den gemeinschaftlichen Bestand an Grundprinzipien und
Anforderungen für den sicheren Betrieb von AKW vorliegt. In einem solchen Fall
würde es der Schutzauftrag des in der Bundesregierung zuständigen
Bundesumweltministeriums (BMUB) gebieten, konkrete Abhilfemaßnahmen zu
fordern.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass im Fall Belgien das BMUB aktuell
auf umfassende Klärung offener Sicherheitsfragen drängt. Nach Einschätzung der
BMUB-Fachleute stellen die in den Reaktordruckbehältern der beiden Anlagen
zwischenzeitlich gefundenen Wasserstoffflocken eine signifikante Abweichung von
der geforderten Fertigungsqualität dar. Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass aus
deutscher Sicht fraglich ist, inwieweit dieser Umstand mit grundlegenden
Anforderungen an die Sicherheit von AKW vereinbar ist. Die Antworten der
belgischen Atomaufsicht auf die Fragen deutscher Experten werden ausgewertet und
bilden ggf. die Grundlage für weitere fachliche Gespräche zwischen der
Bundesregierung und der belgischen Atomaufsicht. Wenn notwendig, wird die
Bundesregierung solange nachfragen und insistieren, bis sie zufriedenstellende
Antworten erhalten hat, die es ihr ermöglichen, die Entscheidung der ausländischen
Atomaufsicht nachzuvollziehen.
Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass als konkrete Maßnahmen, die der
Erfüllung des Schutzauftrages für die deutsche Bevölkerung dienen, nach seiner

Kenntnis die Bundesumweltministerin bereits im Februar 2016 ein Gespräch mit dem
belgischen Vizepremier- und Innenminister sowie der belgischen Umwelt- und
Energieministerin geführt hat. Hierbei hat sie ihren belgischen Kollegen die Sorgen
und Ängste unserer Bevölkerung sehr eindringlich vor Augen geführt und erläutert.
Dies hat sie auch anlässlich der Unterzeichnung des Deutsch-Belgischen
Nuklearabkommens im Dezember 2016 nochmals betont und ausgeführt. Auch hat
sie auf umfassende Klärung der offenen sicherheitstechnischen Fragen gedrängt.
Darüber hinaus hatte sie, um die deutsch-belgische Zusammenarbeit in Fragen der
Reaktorsicherheit zu verstärken und auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen, mit
dem Vizepremierminister mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer deutsch-
belgischen Arbeitsgruppe zur nuklearen Sicherheit vereinbart. Diese Arbeitsgruppe
hat letztes Jahr zwei Mal getagt, zuletzt Anfang Dezember in Bonn. Dabei wurden
insbesondere auch die offenen sicherheitstechnischen Fragen zu Doel-3 und
Tihange-2 erörtert.
Parallel zu der vorstehend genannten Arbeitsgruppe wurde das bereits genannte
Deutsch-Belgische Nuklearabkommen ausgehandelt, auf dessen Grundlage eine
regelmäßig tagende Kommission eine verlässliche Basis für offene und kritische
Diskussionen zentraler nuklearer Sicherheitsfragen bietet. Das Abkommen ist am
19. Dezember 2016 in Kraft getreten (BGBl. II 2016, S. 1446 – 1447). Sowohl in der
vorgenannten Arbeitsgruppe als auch in die künftige Umsetzung des Abkommens
sind auch die angrenzenden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
eingebunden.
Soweit in den Eingabe beanstandet wird, dass es keine rechtlich nachvollziehbare
Rechtfertigung für die Verlängerung der Laufzeit der belgischen Reaktoren per
Gesetzesänderung gebe, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Rechtfertigung
für die Änderung belgischer Gesetze dem belgischen Gesetzgeber obliegt.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingaben nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der abweichende der Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, soweit sie auf die
Notwendigkeit aufmerksam macht, für die Schaffung eines neuen Regelwerks
einzutreten, das es Anrainerstaaten ermöglicht, Einfluss auf die

Sicherheitsanforderungen für grenznahe Atomkraftwerke nehmen zu können; sich in
Bezug auf grenznahe Atomkraftwerke rund um Deutschland mit besonderem
Nachdruck für eine Reduktion des Atomrisikos einzusetzen und hierzu unter
anderem mit/in Belgien bilaterale Verhandlungen zum Zweck einer unverzüglichen
Stilllegung insbesondere der beiden Risse - Meiler Tihange 2 und Doel 3
aufzunehmen, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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