Regiune: Germania

Öffentliche Aufträge - Einrichtung eines bundesweiten "Korruptionsregisters" mit unzuverlässigen Unternehmen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
441 441 in Germania

Petiția a fost inchisa

441 441 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:08

Pet 1-18-09-725-003644

Öffentliche Aufträge
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als
Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

Mit der Eingabe wird gefordert, für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf
Bundesebene ein „Korruptionsregister“ über unzuverlässige Unternehmen
einzurichten und dieses mit vorhandenen derartigen Registern der Bundesländer zu
vernetzen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass einige
Bundesländer, wie z. B. Berlin und Nordrhein-Westfalen, bereits „Korruptionsregister“
eingerichtet hätten, während der Bund nicht über das Stadium von Diskussionen
hinausgekommen sei. Es sei dringend geboten, unzuverlässige Unternehmen in ein
bundesweites „Korruptionsregister“ einzutragen, um zukünftig die Teilnahme solcher
korruptionsauffälliger Bewerber an Vergabeverfahren zu verhindern.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 441 Mitzeichnungen und 19 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Hinblick auf eine effektive Bekämpfung von Korruption
und Wirtschaftskriminalität im Vergaberecht.
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass sich der Deutsche
Bundestag in der 16. und 17. Legislaturperiode bereits intensiv mit dieser Thematik
befasst hat (vgl. u. a. die diesbezüglichen Gesetzentwürfe auf Drucksachen 16/9780
und 17/11415 sowie den Antrag auf Drucksache 17/13087). Die entsprechenden
Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss befürwortet – ebenso wie die Bundesregierung –
grundsätzlich die Einrichtung eines bundesweiten Registers, in das Unternehmen,
die aufgrund von Korruption oder anderen Wirtschaftsdelikten als unzuverlässig
anzusehen sind, eingetragen werden. In einem solchen sogenannten
„Korruptionsregister“ werden Daten über Unternehmen gesammelt, denen Korruption
oder andere Wirtschaftsdelikte zuzurechnen sind, damit öffentliche Auftraggeber
informiert über den Ausschluss von Vergabeverfahren entscheiden können.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass öffentliche Aufträge bereits nach geltendem
Vergaberecht nur an zuverlässige, gesetzestreue Bieter vergeben werden dürfen, die
die Gewähr dafür bieten, dass sie nicht zu unlauteren oder verbotenen Mitteln
greifen. Daher können bzw. müssen öffentliche Auftraggeber solche Bieter, denen
bestimmte Delikte zuzurechnen sind, von Vergabeverfahren ausschließen. Damit
Unternehmen, die sich wegen Korruption oder anderer Wirtschaftsdelikte als
unzuverlässig erwiesen haben, auch praktisch von der öffentlichen Auftragsvergabe
ausgeschlossen werden, bedarf es der Kenntnis des öffentlichen Auftraggebers von
Verfehlungen solcher Unternehmen und Personen, die an einem Vergabeverfahren
teilnehmen. Ein Register, in das Unternehmen eingetragen werden, denen
Korruptionsdelikte zuzurechnen sind, erleichtert den öffentlichen Auftraggebern die
Erkennung und den Ausschluss von korruptionsauffälligen Unternehmen.
Ferner stellt der Ausschuss fest, dass mehrere Bundesländer, wie z. B. Berlin,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Bayern, Baden-Württemberg und
Schleswig-Holstein, bereits Korruptionsregister eingerichtet haben. Durch ein
zentrales Bundesregister könnte systematisch und einheitlich sichergestellt werden,
dass bundesweit alle öffentlichen Auftraggeber von Delikten der Bieter Kenntnis
erlangen. Bei Einführung eines bundesweiten Registers müsste auch über die Frage
des weiteren Fortbestands der Länderkorruptionsregister entschieden werden. Zu

vielen Einzelfragen einer möglichen Gesetzesinitiative gibt es allerdings noch
umfassenden Prüf- und Diskussionsbedarf.
Ausweislich der Stellungnahme der Bundesregierung könnte eine entsprechende
Gesetzesinitiative im Zusammenhang mit der Umsetzung der im April 2014 in Kraft
getretenen neuen europäischen Regelungen im Vergaberecht erfolgen. Die neuen
EU-Vergaberichtlinien enthalten u. a. Regelungen über den Ausschluss von
Unternehmen, denen Korruptionsdelikte zuzurechnen sind, von der Vergabe
öffentlicher Aufträge. Die Einführung eines Korruptionsregisters wird durch sie jedoch
nicht zwingend vorgegeben.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses könnte das mit der Petition
vorgeschlagene Instrument eines bundesweiten Korruptionsregisters einen effektiven
Beitrag zur Korruptionsprävention im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge
leisten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner
Prüfung, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie – als Material zu überweisen, damit sie gegebenenfalls in die
Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs einbezogen wird.
Zugleich empfiehlt der Ausschuss, die Petition den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, weil sie als Anregung für eine parlamentarische
Initiative geeignet erscheint.Begründung (pdf)


Ajutați la consolidarea participării cetățenilor. Dorim să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovați acum