Regione: Germania

Öffentliche Aufträge - Gewährleistung einer sicheren und bezahlbaren Trinkwasserversorgung

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
1.732 Supporto 1.732 in Germania

La petizione è stata respinta

1.732 Supporto 1.732 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:15

Pet 1-17-09-725-047652Öffentliche Aufträge
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass im Rahmen der Modernisierung des EU-
Vergaberechts eine sichere und bezahlbare Trinkwasserversorgung sichergestellt
wird.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 1.732 Mitzeichnungen und
39 Diskussionsbeiträgen sowie zahlreiche Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die Europäische
Kommission habe trotz vehementer Widerstände im EU-Binnenmarktausschuss eine
seit langem umstrittene Richtlinie beschlossen, die die Vergabe von Konzessionen
an die Privatwirtschaft neu regeln solle. Hierbei sei insbesondere eine Übertragung
der Wasserversorgung auf private Anbieter mit Sorge zu betrachten:
Wasserversorger, die bereits teilweise in privatwirtschaftlicher Hand seien, könnten
demnach künftig vollständig in die Privatwirtschaft übergehen. Die kommunale
Wasserversorgung in der Bundesrepublik Deutschland würde auf diese Weise
gefährdet. Wie bereits andere Beispiele wie Spanien und Portugal gezeigt hätten,
könne die Privatisierung einer öffentlichen Versorgung zu massiven
Kostensteigerungen für die Verbraucher, aber auch zu großem Machteinfluss der
Privatwirtschaft führen und damit den gesellschaftlichen Frieden bedrohen. Der
Anspruch auf Wasser als lebenswichtige Ressource sei als Menschenrecht
einzustufen. Wasser könne und dürfe nicht privatisiert werden; es müsse vielmehr
ein zugängliches Allgemeingut für jedermann bleiben und dürfe nicht zu einem

„Spekulationsobjekt“ gemacht werden. Die staatliche Aufgabe der Versorgung, die
sich aus dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Grundgesetz (GG) ergebe, müsse in
öffentlicher Hand bleiben. Zudem sei der Staat gem. Art. 20a GG auch verpflichtet,
die Lebensgrundlagen der künftigen Generationen zu schützen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hebt zunächst hervor, dass er die Sorgen der Bürgerinnen
und Bürger im Hinblick auf die geplante Konzessionsrichtlinie und ihre möglichen
Auswirkungen, insbesondere auf den Wassersektor, sehr ernst nimmt. Wasser ist ein
lebenswichtiges Gut, dessen Verfügbarkeit in hoher Qualität und Güte wie auch zu
angemessenen Preisen künftig sichergestellt sein muss.
Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass zu dieser Thematik eine Vielzahl
parlamentarischer Fragen an die Bundesregierung sowie parlamentarischer Anträge
vorlagen, die in den verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages beraten
wurden. Der Petitionsausschuss verweist in diesem Zusammenhang u. a. auf die
Plenarprotokolle 17/221 und 17/225 sowie die Antworten der Bundesregierung auf
Kleine Anfragen zweier Fraktionen (Drucksachen 17/12944 und 17/13284) sowie auf
eine Schriftliche Frage (Drucksache 17/13046 Nr. 37).
Die o. g. Drucksachen und die Protokolle der Plenardebatten können über das
Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden. Insofern wird auf die dortigen
Ausführungen Bezug genommen.
Der Ausschuss merkt an, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.) Teil des Legislativpakets zur
Modernisierung des Vergaberechts ist, das die Europäische Kommission am
20. Dezember 2011 vorgelegt hat. Die Europäische Kommission verfolgt mit der
Richtlinie über die Konzessionsvergabe (sog. Konzessionsrichtlinie) die Ziele, in
einem wirtschaftlich wichtigen Bereich mehr Rechtssicherheit für öffentliche
Auftraggeber und Unternehmen in ganz Europa zu schaffen sowie Transparenz und
Gleichbehandlung im Binnenmarkt zu gewährleisten.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Entwurf der Konzessionsrichtlinie jedoch
zu Befürchtungen und öffentlichen Protesten im Hinblick auf eine vermeintliche
Privatisierung der Wasserversorgung geführt hat, obwohl die Kommission wiederholt
klargestellt hatte, dass mit der Richtlinie kein Privatisierungszwang im Wassersektor
intendiert sei.
So unterzeichneten im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative für ein
Menschenrecht auf Wasser („Right2Water“) rund 1,5 Millionen Menschen einen
Aufruf für einen freien Zugang zu Wasser und zur sanitären Grundversorgung und
protestierten gegen die geplante EU-Richtlinie. Sie ist damit die erste erfolgreiche
Europäische Bürgerinitiative seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Jahr
2009. Da mehr als eine Million Menschen in sieben EU-Ländern ihre Unterschrift
leisteten, konnte die Initiative die EU-Kommission zum Handeln auffordern.
Ferner betont der Ausschuss, dass sich die Bundesregierung unter Federführung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in den laufenden
Verhandlungen auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür eingesetzt hat, dass die
besonderen Strukturen des deutschen Wassersektors ausreichend Berücksichtigung
finden.
Um den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen, wurde bei den
Verhandlungen zwischen Europaparlament, EU-Kommission und EU-Ministerrat am
25. Juni 2013 in Brüssel auf Vorschlag des EU-Binnenmarktkommissars Barnier
offiziell beschlossen, die Wasserversorgung von der umstrittenen EU-
Konzessionsrichtlinie auszunehmen.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich den generellen Ausschluss des
Wassersektors vom Anwendungsbereich der Richtlinie, da somit die besonderen
Strukturen der deutschen Wasserversorgung berücksichtigt werden und nunmehr
eindeutig sichergestellt ist, dass die Wasserversorgung in Deutschland weitgehend in
öffentlicher Hand bleibt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition entsprochen
worden ist.Begründung (pdf)


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