Region: Tyskland

Öffentliche Aufträge - Veröffentlichung aller Verträge mit Kommunen, Ländern und dem Bund

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Stödjande 12 i Tyskland

Petitionen har nekats

12 Stödjande 12 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2016
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2018-08-14 04:26

Pet 1-18-06-725-037012 Öffentliche Aufträge

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, alle Verträge, die mit dem Bund, Ländern und
Kommunen geschlossen werden und wurden, öffentlich zu machen.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Interesse
der Bürgerinnen und Bürger an Informationen höher zu bewerten sei als die Interessen
von einzelnen Unternehmen. Zudem könnten sich Unternehmen, die Verträge mit den
gewählten Vertretern abschließen würden, nicht auf Unternehmensinteressen berufen
und die Veröffentlichung verweigern. Kalkulationen von Ministerien betreffend
Rentabilität, Einnahmen und Ausgaben seien ebenfalls zu veröffentlichen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 96 Mitzeichnungen und 8 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass eine Umsetzung des mit der Petition
unterbreiteten Vorschlags zur Folge hätte, dass ausnahmslos alle Verträge, die mit
dem Bund, einem Land oder einer Kommune geschlossen werden und wurden,
veröffentlicht werden müssten. Eine solche undifferenzierte Regelung würde jedoch
völlig außer Acht lassen, dass es berechtigte und schutzwürdige Interessen an der
Geheimhaltung von Vertragsinhalten geben kann, die nicht unberücksichtigt gelassen
werden dürfen. Hier kommen insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die
von erheblicher Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sind,
in Betracht. Für den Bund, ein Land oder eine Kommune können der Schutz
öffentlicher Belange, beispielsweise Sicherheitsbelange, militärische Belange oder
fiskalische Interessen zu beachten sein.

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass das Informationsinteresse – im Gegensatz
zur Auffassung des Petenten – nicht ausnahmslos höher bewertet werden kann als
das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens oder ggf. der jeweiligen
Körperschaft des öffentlichen Rechts als Vertragspartner. Auch die dem
Informationsinteresse entgegenstehenden, teilweise sogar verfassungsrechtlich
verankerten Interessen sind zu berücksichtigen und zu gewichten. Zudem ist im
Zusammenhang mit dem Geheimhaltungsinteresse des Unternehmers zu beachten,
dass insbesondere der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der primär
durch das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes
gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 115, 205 [229]), ein verfassungsrechtlich verankertes
Schutzinteresse darstellt, das nicht unberücksichtigt gelassen werden darf.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu
erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nicht zu unterstützen.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen der AfD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat -
als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, soweit dem Informationsfreiheitsanliegen in Bezug auf öffentliche
Stellen besser Rechnung zu tragen ist, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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