Região: Alemanha

Öffentliche Sicherheit - Automatische Einpflegung von Daten gestohlener Fahrräder/Gegenstände in das europäische Fahndungssystem

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
70 Apoiador 70 em Alemanha

A petição foi terminada.

70 Apoiador 70 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:05

Pet 1-18-12-219-035578Öffentliche Sicherheit
Der Deutschen Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Daten von gestohlenen Fahrrädern und
anderen Gegenständen automatisch in das europäische Fahndungssystem
eingepflegt werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Diebstahl
von Fahrrädern und anderen Wertgegenständen die Bürgerinnen und Bürger sehr
bewege. Laut einem Beitrag des Norddeutschen Rundfunks würden Daten
(beispielsweise Rahmennummern) zu gestohlenen Fahrrädern und anderen
Wertgegenständen nicht automatisch in das europäische Fahndungssystem
– Schengener Informationssystem – eingepflegt. Dadurch sei eine effektive
Strafverfolgung nicht möglich. Dies könne zu einem Akzeptanzverlust gegenüber
Errungenschaften der Europäischen Union, wie z. B. der Freizügigkeit, führen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 95 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass im internationalen
Fahndungsverbund des Schengener Informationssystems der zweiten Generation
(SIS II) die Fahndung nach Fahrrädern aufgrund der gesetzlichen Regelung im
„SIS II-Ratsbeschluss“ (2007/533/JI) vom 12. Juni 2007 nicht vorgesehen ist. Der
Ausschuss hebt hervor, dass die Einführung einer solchen Fahndungskategorie im
SIS II der EU-Kommission obliegen würde, die das Vorschlagsrecht für
Rechtsänderungen der Schengen-Regularien innehat.
Der Ausschuss betont jedoch, dass ein grenzüberschreitender Informationsaustausch
zu Fahrraddiebstählen im Rahmen der Gemeinsamen Zentren (Police and Customs
Cooperation Centres – PCCCs) stattfindet. Darüber hinaus steht das
Bundeskriminalamt als sogenannte nationale Kopfstelle im Rahmen seines
INTERPOL-Schriftverkehrs regelmäßig auch im Zusammenhang mit
Fahrraddiebstählen im europäischen und internationalen Austausch, der hier die
nähere Überprüfung von übermittelten Rahmennummern, Individualkennzeichen etc.
mit einschließen kann.
Gleichwohl empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Prüfung, die Petition
dem Europäischen Parlament zuzuleiten, weil dessen Zuständigkeit betroffen ist.

Begründung (PDF)


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