Öffentliche Sicherheit - Einrichtung einer nationalen Küstenwache

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

21.02.2018, 03:24

Pet 1-18-06-219-035688

Öffentliche Sicherheit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.02.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung einer nationalen Küstenwache durch Bündelung
von Kompetenzen einzelner Behörden und Einrichtungen sowie deren Material und
Personal unter einer monokratischen Führung gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich die
Gremien der Europäischen Union (EU) im Juni 2016 auf die Einrichtung einer neuen
Agentur zum Grenz- und Küstenschutz verständigt hätten. Diese könne Grenzschutz-
und Küstenwacheteams einsetzen, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung
erforderlicher Maßnahmen an deren Grenzen zu unterstützen. Da die Agentur jedoch
nur über sehr begrenztes Personal und Material verfüge, werde dieses von den
Mitgliedstaaten, vorerst auf freiwilliger Basis, zur Verfügung gestellt.
Die für die mit Küstenschutzaufgaben an deutschen Küsten und in der
ausschließlichen Wirtschaftszone betrauten Behörden und zuständigen Ministerien
würden sich bereits seit 2010 mit der Etablierung einer „nationalen Küstenwache“ als
eigenständige Behörde befassen. Unter Federführung des Bundesministeriums des
Innern (BMI) sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, welche die zur Wahrnehmung
aller Küstenwachfunktionen notwendigen Prozesse sowie die Organisation prüfen und
ggf. erforderliche gesetzliche Regelungen vorschlagen sollte. Parlamentarischen
Anfragen sei zu entnehmen, dass sowohl seitens der fünf betroffenen deutschen
Küstenländer als auch der derzeit agierenden Ministerien eine überwiegend
ablehnende Haltung bestanden habe. Die als Ergebnis der Arbeitsgruppe festgelegten
Eckpunkte seien zum Teil umgesetzt, jedoch für eine strukturierte und effiziente
Aufgabenbewältigung nicht ausreichend.

Vor dem Hintergrund drohender terroristischer Gefahren, der steigenden Zahl illegaler
Immigranten, des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens auf See sowie des zu
leistenden Beitrags Deutschlands zum Schutz der EU-Außengrenzen sei es von
erheblicher Bedeutung – gerade für Deutschland, das nahezu 70 Prozent seines
Imports und Exports auf dem Seeweg abwickele – , auf nationaler Ebene eindeutige
Strukturen und Kompetenzen zu schaffen.
Durch die Zusammenfassung der See- und Luftfahrzeuge von Bundespolizei See,
Wasserschutzpolizei, Fischereiaufsicht, Zoll, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
sowie die Übernahme des Havariekommandos und des Maritimen
Sicherheitszentrums (MSZ) unter eine nationale Küstenwache würden vielseitige
Synergien entstehen, die sich auch haushalterisch auswirken würden.
Eine nationale Küstenwache sollte dabei folgende Aufgaben wahrnehmen können:
• Kontrolle und Überwachung der Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze
im Zuständigkeitsbereich,
• Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und die Leichtigkeit des Seeverkehrs,
• schifffahrtspolizeiliche Aufgaben,
• allgemeine Gefahrenabwehr und Abwehr von Schwerstkriminalität,
• Fischereischutz,
• Eisdienst,
• Umweltkontrolle/ Pollution Control (see-/luftgestützt),
• Havariemanagement bei Schadenslagen,
• Search and Rescue (SAR),
• Zuständigkeit für materielle und personelle Unterstützung der europäischen Agentur
für Grenz- und Küstenschutz.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 51 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung mit Beschluss vom 2. Dezember 2004 aufgefordert hatte,
gemeinsam mit den Küstenländern unter Wahrung der bestehenden Zuständigkeiten
eine optimierte Küstenwachstruktur zu schaffen. Daraufhin wurde die „AG
Küstenwache (neu)“ eingerichtet, die in ihrem Bericht vom 1. März 2005 u. a. die
Einrichtung eines MSZ empfahl. Am 6. September 2005 unterzeichneten die
beteiligten Bundesressorts (BMI, Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung – BMVBS, heute: BMVI, Bundesministerium der Finanzen – BMF,
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – BMELV,
heute: BMEL, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit –
BMU, heute: BMUB) und die Küstenländer die „Verwaltungsvereinbarung zur
Errichtung eines Maritimen Sicherheitszentrums in Cuxhaven“; das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) trat am 9. Dezember 2011 bei. Am
1. Januar 2007 nahm der operative Kern des MSZ, das Gemeinsame Lagezentrum-
See (GLZ-See), seinen Wirkbetrieb auf.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass das MSZ und die dort praktizierte
Zusammenarbeit der mit maritimen Aufgaben betrauten Behörden Gegenstand einer
fortlaufenden Begleitung durch den Bundesrechnungshof sowie einer Betrachtung im
parlamentarischen Bereich sind. Vor diesem Hintergrund ist im November 2010 eine
ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Küstenwache des Bundes“ eingesetzt worden,
welche die Wahrnehmung aller Küstenwachfunktionen der im MSZ vertretenen
Bundesbehörden und die Organisation im Netzwerk MSZ ergebnisoffen überprüft hat.
Die Verschiedenheit der Küstenwachfunktionen (Wahrnehmung von Fachaufgaben
einerseits, Überwachung/Kontrolle/Vollzug andererseits) hat Auswirkungen auf
Organisation, Arbeitsprozesse, Personal und Führung der Einsatzmittel. Während
z. B. die Mehrzweckschiffe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
Notschleppaufgaben wahrnehmen und schwimmende Seezeichen auswechseln,
fahren die Boote und Schiffe der Bundespolizei oder des Zolls Streife, um eine Vielzahl
an gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. Diese Aufgaben umfassen z. B. die
Überwachung der Seegrenzen und die Verhinderung der illegalen Einfuhr von
Betäubungsmitteln.

Vor diesem Hintergrund empfahl die Arbeitsgruppe „Küstenwache des Bundes“ eine
dieser Heterogenität der Aufgabenwahrnehmung der Partner entsprechende
Organisation der bundesseitigen Strukturen im GLZ-See des MSZ. Auf Grundlage des
Ergebnisberichtes der Arbeitsgruppe vereinbarten die Bundesressorts weitere
Schritte, um die operative Zusammenarbeit auf See trotz der Heterogenität der
Aufgabenwahrnehmung weiter zu intensivieren und zu optimieren. Die Einrichtung
einer Bundesleitstelle See (Bundespolizei, Zoll, Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung) im GLZ-See ist hierbei besonders hervorzuheben.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der
Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages, der sich seit dem Jahr 2013 mit den Überlegungen und Planungen zu
einer verbesserten Aufgabenwahrnehmung des Küstenschutzes in einem
Küstenwachverbund beschäftigt, bis Ende 2016 eine Evaluierung in Auftrag gegeben
hatte mit dem Ziel, den bestehenden Küstenwachverbund auf seine Effizienz hin zu
untersuchen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20. Januar
2017 den entsprechenden Evaluierungsbericht des BMVI zur Kenntnis genommen und
die am MSZ beteiligten Ressorts aufgefordert, die Aufgabenwahrnehmung im
Küstenwachverbund in der jetzigen Form fortzuführen und die aufgezeigten
Verbesserungspotenziale, insbesondere beim Zusammenwirken im MSZ, bei der
gemeinsamen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der gemeinsamen Bereederung
von Bundespolizei und Zollverwaltung, weiter zu verfolgen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat zudem die Erwartung ausgesprochen, dass die am
MSZ beteiligten Ressorts in regelmäßigen Abständen die Aufgabenwahrnehmung im
Küstenwachverbund evaluieren und bei Bedarf die erforderlichen Ressourcen danach
ausrichten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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