Région: Allemagne

Öffentliche Sicherheit - Kein G-20- und G-8-Gipfel mehr in Deutschland

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 Soutien 50 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

50 Soutien 50 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

01/11/2018 à 03:26

Pet 3-18-06-219-044399 Öffentliche Sicherheit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass in Deutschland künftig keine G20- oder G8-Treffen
mehr stattfinden.

Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass die aufgrund des G20-Treffens getroffenen
Sicherheitsvorkehrungen einen normalen Alltag in Hamburg unmöglich machten. Die
Mehrheit der Bevölkerung leide darunter, und die hohen Kosten des Polizeieinsatzes
belasteten die Steuerzahler.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich
50 Mitzeichnende an, und es gingen 36 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
weitere Petitionen gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs in
die parlamentarische Prüfung einbezogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
wenn nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundeskanzleramt
(BKAmt) – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die Bundesrepublik ist Teil der internationalen Gemeinschaft und trägt im Rahmen
dieser Verantwortung. Dazu gehört, sich in Foren der internationalen Zusammenarbeit,
wie die G8- und G20-Treffen, einzubringen.
Die Treffen der G8 finden derzeit nicht statt. Nachdem Russland die Souveränität und
territoriale Integrität der Ukraine verletzt hat, haben die Staats-und Regierungschefs
der G7 am 24. März 2014 beschlossen, sich künftig in diesem Rahmen zu treffen. Der
G7-Gipfel ist ein Forum hoch entwickelter Industrieländer auf Basis einer gleichzeitigen
Wertegemeinschaft. G20 ist ein wesentliches multilaterales Forum von Industrie- und
Schwellenländern, das 80 % des weltweiten BIP und rund zwei Drittel der
Weltbevölkerung repräsentiert. Die Treffen der G7 und der G20 dienen dazu,
gemeinsame Herangehensweisen für globale Herausforderungen zu besprechen.
Durch die Globalisierung und den weltweiten Handel sind die Staaten auf Kooperation
und Absprachen angewiesen. Doch auch darüber hinaus dienen die Gipfeltreffen als
informeller, persönlicher Austausch über ein breit gefächertes politisches
Themenspektrum.

Die Organisation der G7- und G20-Treffen ist von der Gleichberechtigung aller
teilnehmenden Staaten geprägt. Die Präsidentschaft und der damit einhergehende
Veranstaltungsort wechseln. Die Präsidentschaft erlaubt die Festsetzung der
Tagesordnung und so eine maßgebliche Einflussnahme auf den Verlauf und das
Ergebnis des Treffens.

Die Ausrichtung der Tagungen in Deutschland ist also Voraussetzung für die deutsche
Präsidentschaft. Da die Präsidentschaft eine Möglichkeit darstellt, die Treffen im Sinne
der bundeseigenen Interessen zu beeinflussen, hält der Petitionsausschuss es nicht
für sinnvoll, auf dieses Recht zu verzichten. Letztendlich dient die Veranstaltung der
Treffen in Deutschland vor allem dem Wohle der Bevölkerung, die von den
Absprachen, die im Rahmen der G7- und G20-Treffen getroffen werden, profitiert.
Daher hält der Ausschuss die Umstände, die für einige Tage das Alltagsleben am
jeweiligen Tagungsort beeinflussen, für hinnehmbar.

Nach den voranstehenden Erwägungen empfiehlt der Ausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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