Περιοχή: Βόννη
Οικογένεια

Offener Brief – Stellungnahme der aktiven Kindertagespflege zur Neufassung der Satzung zum 01.08.20

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Amtsleiter Herr Udo Stein, Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn
139 Υποστηρικτικό 123 σε Βόννη

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

139 Υποστηρικτικό 123 σε Βόννη

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

16/07/2021, 2:11 π.μ.

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


15/07/2020, 12:29 μ.μ.

Liebe Unterzeichner,

wir danken euch für Eure Teilnahme an der Petition.

Leider ist bisher keine Reaktion bei uns eingegangen. Wir geben aber nicht auf. Wir haben eine weitere Mail an den zuständigen Leiter im Jugendamt gesendet.

Wir finden die kurzfristigen Änderungen und Neuauslegungen zum 01.08. ohne angemessene Erläuterungen und Zeit zur Anpassung gerade in dieser Zeit und mit den Aufgaben, die zusätzlich während der Coronazeit an die Tagespflege gestellt wurden und werden, für nicht akzeptabel.
Wir werden euch auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße
AK Bonner Großtagespflege


19/06/2020, 3:04 μ.μ.

Die satzung wird erst Montag in der Ratssitzung behandelt, also nutzen wir die Zeit.


Neues Zeichnungsende: 21.06.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 135 (119 in Bonn)


16/06/2020, 9:04 μ.μ.

Es gab noch offene Fragen bzgl. der Petition


Neues Zeichnungsende: 19.06.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 117 (104 in Bonn)


12/06/2020, 11:42 π.μ.

Entfernung von Wortdoppelung, Nähere Definition der Unterzeichnenden.


Neuer Petitionstext: Offener Brief – Stellungnahme der aktiven Kindertagespflege zur Neufassung der Satzung
„Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege
ab dem 01. August 2020“
Sehr geehrter Herr Stein, sehr geehrter Herr Kratz, sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die aktiv in der Kindertagespflege arbeitenden, also Einzeltagespflegepersonen, Großtagespflegegemeinschaften, Anstellungsträger, Träger von Kindertagespflegestellen möchten in diesem offenen Brief zunächst für positive Veränderungen danken, aber auch negative Auswirkung der neu gefassten Satzung aufzeigen.
Allem voran möchten wir unser Verständnis dafür/darüber? dafür ausdrücken, dass eine Neufassung und Ratifizierung der Satzung auf Grund des Inkrafttreten des „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung, vom 3. Dezember 2019, hier dem Artikel 1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) - Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch“, zum 01.08.2020, notwendig und in Zeiten der Coronakrise mit Sicherheit nicht leicht zu bewerkstelligen ist.
…...
Zunächst möchten wir unseren Dank für
• die deutliche Anhebung der Fördersätze zum 01.08.2020 um durchschnittlich 4,7% aussprechen.
• neu eingeführte Rundungsregelung für die Fördersätze
• Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird nun auch für die Kindertagespflege in Bonn umgesetzt
• Regelung zu den Sozialversicherungen
• Der Anstieg von vorher 12 auf nun 15 Fortbildungsstunden liegt um das dreifache Höher als dies das KiBiz fordert, ist aber aus fachlicher Sicht nachvollziehbar.
Offene Fragen oder deutliche Verschlechterungen sehen wir allerdings vor allem bei der Finanzierung von Mahlzeiten, bzw. zusätzlichen Angeboten, sowie der Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit.
Hier wünschen wir uns eine schnelle Beantwortung, sowie Nachbesserung.
Unter Umständen wird durch die neuen Regelungen eine weitreichende konzeptionelle Änderung einiger Kindertagespflegeangebote zum 01.08.2020 notwendig.
• Wörtliche Änderung der Zahlung von „Mittagsessen“ (vorherige Satzung) zu „Mahlzeiten“
Die Satzung und entsprechende Anlage ab dem 01.08.2020 legt eine Zahlung für „Mahlzeiten“ in Höhe von 4,50 € / Tag / Kind fest.
Aktuell bieten einige Kindertagespflegestellen nicht nur ein Mittagessen, sondern z.B. eine selbst zubereitete Vollverpflegung (Frühstück, Snacks, etc.) in Bioqualität an. Unter den neuen Voraussetzungen wird dies finanziell nicht immer möglich sein. Auch entsteht hier eine Ungleichheit, wenn eine Tagespflegestelle von den bisher 4,50 € für das Mittagessen auch nur dieses anbietet und eine andere Tagespflegestelle bisher zusätzlich weitere Mahlzeiten mit zusätzlichen Zahlungen anbieten konnte, nun beide Tagespflegestellen pauschal für alle Mahlzeiten auf 4,50 € festgelegt sind. Dies stellt eine deutliche Verschlechterung zur aktuellen Regelung dar.
• Unklarheit Finanzierung von Pflegemittel
Ebenso gibt es Tagespflegestellen, welche zusätzlich einen Komplettservice mit allen Hygienematerialien wie Windeln, Feuchttüchern, usw. bieten.
• Wegfall von Finanzierung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten und Ausflüge.
Was ist an dieser Stelle aus Sicht des Jugendamtes die Intention? Was soll auf Grundlage der neuen Satzung mit einfließen? Wie soll die Kindertagespflege nun damit umgehen? Sollen zusätzliche Verpflegung, zusätzliche Serviceleistungen, zusätzliche Angebote und Ausflüge nicht mehr stattfinden?
Hier bedarf es einer dringenden und schnellen Konkretisierung!
• Weiteren Differenz durch die Neureglung der Vor- und Nachbereitungszeit von pauschal 153,34 /Monat/Tagespflegeperson auf 32,50/Kind/Monat.
Wir verstehen, dass es bei einer Umstellung des Systems einzelne Verwerfungen geben kann. Jedoch ist in diesem Fall der Prozentuale Ausgleich derjenigen die von der neuen Regelung profitieren, gegenüber denen für die diese Regelung einen deutlichen Verlust bedeutet unverhältnismäßig und führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Gesamtsituation. Ist dies so gewollt?
……...
Die in den letzten Jahren bewirkten Veränderungen haben uns deutlich gezeigt, dass das Jugendamt durchaus an einer Verbesserung, statt einer Verschlechterung der Finanzierung in der Kindertagespflege interessiert ist.
Da die hier aufgezeigten Voraussetzungen und Änderungen in vielen Fällen negative finanzielle Auswirkungen haben, sowie weitreichende konzeptionelle Änderungen mit sich bringen können, bitten wir höflichst um eine schnelle Klärung der offenen Fragen und/oder eine entsprechende mögliche Anpassung.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Mühen!
Ihre Kindertagespflegepersonen und sonstigen Aktiven
(Es handelt sich um eine gekürzte Form des Briefes. Den Unterzeichnenden unterzeichnenden in der Tagespflege Tätigen liegt die Originalfassung vor. Die Unterzeichnenden betreffen zum Teil nicht alle Punkte selbst, wünschen sich jedoch eine allgemeingültige Antwort auf die benannten Fragen)

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (43 in Bonn)


11/06/2020, 10:28 μ.μ.

Der Textinhalt ist unverändert nur die Formatierung wurde geändert.


Neuer Petitionstext: Offener Brief – Stellungnahme der aktiven Kindertagespflege zur Neufassung der Satzung
„Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege
ab dem 01. August 2020“
Sehr geehrter Herr Stein, sehr geehrter Herr Kratz, sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die aktiv in der Kindertagespflege arbeitenden, also Einzeltagespflegepersonen, Großtagespflegegemeinschaften, Anstellungsträger, Träger von Kindertagespflegestellen möchten in diesem offenen Brief zunächst für positive Veränderungen danken, aber auch negative Auswirkung der neu gefassten Satzung aufzeigen.
Allem voran möchten wir unser Verständnis dafür/darüber? ausdrücken, dass eine Neufassung und Ratifizierung der Satzung auf Grund des Inkrafttreten des „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung, vom 3. Dezember 2019, hier dem Artikel 1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) - Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch“, zum 01.08.2020, notwendig und in Zeiten der Coronakrise mit Sicherheit nicht leicht zu bewerkstelligen ist.
…...
Zunächst möchten wir unseren Dank für
• die deutliche Anhebung der Fördersätze zum 01.08.2020 um durchschnittlich 4,7% aussprechen.
• neu eingeführte Rundungsregelung für die Fördersätze
• Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird nun auch für die Kindertagespflege in Bonn umgesetzt
• Regelung zu den Sozialversicherungen
• Der Anstieg von vorher 12 auf nun 15 Fortbildungsstunden liegt um das dreifache Höher als dies das KiBiz fordert, ist aber aus fachlicher Sicht nachvollziehbar.
Offene Fragen oder deutliche Verschlechterungen sehen wir allerdings vor allem bei der Finanzierung von Mahlzeiten, bzw. zusätzlichen Angeboten, sowie der Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit.
Hier wünschen wir uns eine schnelle Beantwortung, sowie Nachbesserung.
Unter Umständen wird durch die neuen Regelungen eine weitreichende konzeptionelle Änderung einiger Kindertagespflegeangebote zum 01.08.2020 notwendig.
• Wörtliche Änderung der Zahlung von „Mittagsessen“ (vorherige Satzung) zu „Mahlzeiten“
Die Satzung und entsprechende Anlage ab dem 01.08.2020 legt eine Zahlung für „Mahlzeiten“ in Höhe von 4,50 € / Tag / Kind fest.
Aktuell bieten einige Kindertagespflegestellen nicht nur ein Mittagessen, sondern z.B. eine selbst zubereitete Vollverpflegung (Frühstück, Snacks, etc.) in Bioqualität an. Unter den neuen Voraussetzungen wird dies finanziell nicht immer möglich sein. Auch entsteht hier eine Ungleichheit, wenn eine Tagespflegestelle von den bisher 4,50 € für das Mittagessen auch nur dieses anbietet und eine andere Tagespflegestelle bisher zusätzlich weitere Mahlzeiten mit zusätzlichen Zahlungen anbieten konnte, nun beide Tagespflegestellen pauschal für alle Mahlzeiten auf 4,50 € festgelegt sind. Dies stellt eine deutliche Verschlechterung zur aktuellen Regelung dar.
• Unklarheit Finanzierung von Pflegemittel
Ebenso gibt es Tagespflegestellen, welche zusätzlich einen Komplettservice mit allen Hygienematerialien wie Windeln, Feuchttüchern, usw. bieten.
• Wegfall von Finanzierung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten und Ausflüge.
Was ist an dieser Stelle aus Sicht des Jugendamtes die Intention? Was soll auf Grundlage der neuen Satzung mit einfließen? Wie soll die Kindertagespflege nun damit umgehen? Sollen zusätzliche Verpflegung, zusätzliche Serviceleistungen, zusätzliche Angebote und Ausflüge nicht mehr stattfinden?
Hier bedarf es einer dringenden und schnellen Konkretisierung!
• Weiteren Differenz durch die Neureglung der Vor- und Nachbereitungszeit von pauschal 153,34 /Monat/Tagespflegeperson auf 32,50/Kind/Monat.
Wir verstehen, dass es bei einer Umstellung des Systems einzelne Verwerfungen geben kann. Jedoch ist in diesem Fall der Prozentuale Ausgleich derjenigen die von der neuen Regelung profitieren, gegenüber denen für die diese Regelung einen deutlichen Verlust bedeutet unverhältnismäßig und führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Gesamtsituation. Ist dies so gewollt?
……...
Die in den letzten Jahren bewirkten Veränderungen haben uns deutlich gezeigt, dass das Jugendamt durchaus an einer Verbesserung, statt einer Verschlechterung der Finanzierung in der Kindertagespflege interessiert ist.
Da die hier aufgezeigten Voraussetzungen und Änderungen in vielen Fällen negative finanzielle Auswirkungen haben, sowie weitreichende konzeptionelle Änderungen mit sich bringen können, bitten wir höflichst um eine schnelle Klärung der offenen Fragen und/oder eine entsprechende mögliche Anpassung.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Mühen!
Ihre Kindertagespflegepersonen und sonstigen Aktiven
(Es handelt sich um eine gekürzte Form des Briefes. Den Unterzeichnenden liegt die Originalfassung vor. Die Unterzeichnenden betreffen zum Teil nicht alle Punkte selbst, wünschen sich jedoch eine allgemeingültige Antwort auf die benannten Fragen)

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 44 (39 in Bonn)


11/06/2020, 10:24 μ.μ.

Der Textinhalt ist unverändert nur die Formatierung wurde geändert.


Neuer Petitionstext: Offener Brief – Stellungnahme der aktiven Kindertagespflege zur Neufassung der Satzung
Satzung
„Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege
Kindertagespflege
ab dem 01. August 2020“
Sehr geehrter Herr Stein, sehr geehrter Herr Kratz, sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die aktiv in der Kindertagespflege arbeitenden, also Einzeltagespflegepersonen, Großtagespflegegemeinschaften, Anstellungsträger, Träger von Kindertagespflegestellen möchten in diesem offenen Brief zunächst für positive Veränderungen danken, aber auch negative Auswirkung der neu gefassten Satzung aufzeigen.
Allem voran möchten wir unser Verständnis dafür dafür/darüber? ausdrücken, dass eine Neufassung und Ratifizierung der Satzung auf Grund des Inkrafttreten des „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung, vom 3. Dezember 2019, hier dem Artikel 1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) - Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch“, zum 01.08.2020, notwendig und in Zeiten der Coronakrise mit Sicherheit nicht leicht zu bewerkstelligen ist.
…...
Zunächst möchten wir unseren Dank für
-
für
die deutliche Anhebung der Fördersätze zum 01.08.2020 um durchschnittlich 4,7% aussprechen.
-
aussprechen.
neu eingeführte Rundungsregelung für die Fördersätze
- Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird nun auch für die Kindertagespflege in Bonn umgesetzt
- Regelung zu den Sozialversicherungen
- Der Anstieg von vorher 12 auf nun 15 Fortbildungsstunden liegt um das dreifache Höher als dies das KiBiz fordert, ist aber aus fachlicher Sicht nachvollziehbar.
Offene Fragen oder deutliche Verschlechterungen sehen wir allerdings vor allem bei der Finanzierung von Mahlzeiten, bzw. zusätzlichen Angeboten, sowie der Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit.
Hier wünschen wir uns eine schnelle Beantwortung, sowie Nachbesserung.
Unter Umständen wird durch die neuen Regelungen eine weitreichende konzeptionelle Änderung einiger Kindertagespflegeangebote zum 01.08.2020 notwendig.
- Wörtliche Änderung der Zahlung von „Mittagsessen“ (vorherige Satzung) zu „Mahlzeiten“
Die Satzung und entsprechende Anlage ab dem 01.08.2020 legt eine Zahlung für „Mahlzeiten“ in Höhe von 4,50 € / Tag / Kind fest.
fest.
Aktuell bieten einige Kindertagespflegestellen nicht nur ein Mittagessen, sondern z.B. eine selbst zubereitete Vollverpflegung (Frühstück, Snacks, etc.) in Bioqualität an. Unter den neuen Voraussetzungen wird dies finanziell nicht immer möglich sein. Auch entsteht hier eine Ungleichheit, wenn eine Tagespflegestelle von den bisher 4,50 € für das Mittagessen auch nur dieses anbietet und eine andere Tagespflegestelle bisher zusätzlich weitere Mahlzeiten mit zusätzlichen Zahlungen anbieten konnte, nun beide Tagespflegestellen pauschal für alle Mahlzeiten auf 4,50 € festgelegt sind. Dies stellt eine deutliche Verschlechterung zur aktuellen Regelung dar.
-
dar.
Unklarheit Finanzierung von Pflegemittel
Ebenso gibt es Tagespflegestellen, welche zusätzlich einen Komplettservice mit allen Hygienematerialien wie Windeln, Feuchttüchern, usw. bieten.
-Wegfall • Wegfall von Finanzierung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten und Ausflüge.
Was ist an dieser Stelle aus Sicht des Jugendamtes die Intention? Was soll auf Grundlage der neuen Satzung mit einfließen? Wie soll die Kindertagespflege nun damit umgehen? Sollen zusätzliche Verpflegung, zusätzliche Serviceleistungen, zusätzliche Angebote und Ausflüge nicht mehr stattfinden?
Hier bedarf es einer dringenden und schnellen Konkretisierung!
- Weitere • Weiteren Differenz durch die Neureglung der Vor- und Nachbereitungszeit von pauschal 153,34€/Monat/Tagespflegeperson 153,34 /Monat/Tagespflegeperson auf 32,50/Kind/Monat.
Wir verstehen, dass es bei einer Umstellung des Systems einzelne Verwerfungen geben kann. Jedoch ist in diesem Fall der Prozentuale Ausgleich derjenigen die von der neuen Regelung profitieren, gegenüber denen für die diese Regelung einen deutlichen Verlust bedeutet unverhältnismäßig und führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Gesamtsituation. Ist dies so gewollt?
……...
Die in den letzten Jahren bewirkten Veränderungen haben uns deutlich gezeigt, dass das Jugendamt durchaus an einer Verbesserung, statt einer Verschlechterung der Finanzierung in der Kindertagespflege interessiert ist.
Da die hier aufgezeigten Voraussetzungen und Änderungen in vielen Fällen negative finanzielle Auswirkungen haben, sowie weitreichende konzeptionelle Änderungen mit sich bringen können, bitten wir höflichst um eine schnelle Klärung der offenen Fragen und/oder eine entsprechende mögliche Anpassung.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Mühen!
Ihre Kindertagespflegepersonen und sonstigen Aktiven
Aktiven
(Es handelt sich um eine systembedingte gekürzte Form des Briefes. Den unterzeichnenden Tagespflegepersonen und Aktiven in der Kindertagespflege in Bonn Unterzeichnenden liegt die Originalfassung vor. Die Unterzeichnenden betreffen zum Teil nicht alle Punkte selbst, wünschen sich jedoch eine allgemeingültige Antwort auf die benannten Fragen)

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 44 (39 in Bonn)


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