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Ortsgemeinde Todenroth und Umgebung - Keine weiteren Windräder mehr!

Petiția se adresează
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück Vertreten durch den Landrat Dr. Marlon Bröhr
1.816 de susținere 1.436 in Rhein-Hunsrück-Kreis

Destinatarul petiției nu a răspuns.

1.816 de susținere 1.436 in Rhein-Hunsrück-Kreis

Destinatarul petiției nu a răspuns.

  1. A început 2021
  2. Colectia terminata
  3. Trimis pe 23.06.2021
  4. Dialog
  5. A eșuat

01.07.2023, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team




08.06.2021, 14:05

Termin zur Übergabe der Petition beim Landrat wurde durch die Kreisverwaltung am heutigen Tage auf den 23. Juni 2021 15 Uhr festgelegt. Um eine Aufarbeitung der Daten Durchführen zu können, wurde das Petitionsende auf den 21. Juni gesetzt.


Neues Zeichnungsende: 21.06.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.416 (1.077 in Rhein-Hunsrück-Kreis)


30.04.2021, 13:24

Aufgrund der Corona-Pandemie können Unterschriftssammlungen derzeit nicht vor Kaufhäusern, etc. durchgeführt werden. Aus diesem Grund haben wir die Petition verlängert.


Neues Zeichnungsende: 18.06.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 462 (266 in Rhein-Hunsrück-Kreis)


21.04.2021, 17:42

Fehler bei der Übertragung des Textes in das Formular


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrter Landrat Dr. Marlon Bröhr,

sehr geehrte Damen und Herren der Abteilung Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück, 

erteilen Sie keine weiteren Genehmigungen zum Bau von Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Kirchberg, insbesondere rund um Todenroth. Nutzen Sie ihren Ermessensspielraum, in Ihrer Verantwortung für die Bürger vor weiteren Unzumutbarkeiten.

Todenroth - ein kleines Hunsrückdorf in der Verbandsgemeinde Kirchberg - ist bereits jetzt in drei Himmelsrichtungen von Windrädern umgeben. Nun wird auch in der einzigen noch windradfreien Himmelsrichtung ein sogenannter Windpark geplant. 

Diese Windräder sollen dann, wie auch einige der bereits vorhandenen ungefähr punktgenau auf dem gesetzlich vorgesehenen Mindestabstand stehen, so dass die ohnehin schon vorhandene Belastung der Einwohner durch das ständige "Wuschen" noch größer wird. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es dann vollkommen egal ist, aus welcher Richtung der Wind weht (die Geräusche werden ständig vorhanden sein) ist dies nicht mehr hinnehmbar. 

Ganz zu schweigen vom wunderbaren Anblick - Spargel am Tag, Blinklichtfestival in der Nacht. Was mag wohl ein Tourist denken, der sich der von der Kreisverwaltung so gepriesenen Urlaubsregion im "gelobten Land" nähert? 

Durch die beantragten Windräder wären die Gemeinden Kappel, Kludenbach, Metzenhausen und Todenroth von Windrädern umzingelt. Freie Sichtachsen - zu welchen es mittlerweile Urteile quer durch Deutschland gibt - wären in diesen Orten nahezu nicht mehr vorhanden.

Auch die Dörfer Schwarzen, Ober Kostenz, Würrich, Belg und Rödelhausen kämen "in den Genuss" der neuen Anlagen. 

Wir sind nicht grundsätzlich gegen Windräder, jedoch denken wir, dass unsere Umgebung, die Verbandsgemeinde Kirchberg und auch der Rhein-Hunsrück Kreis seine Schuldigkeit getan hat. Die Vorgaben der Energiewende werden auf dem Hunsrück um ein Vielfaches übertroffen. 

Wir erinnern nochmal an Ihre Aussage sehr geehrter Herr Dr. Bröhr von 2015: "Es kommt der Tag, da muss man zusammen den Mund aufmachen und sagen Es reicht!“ Gemeinsam mit Ihnen hat die Schutzgemeinschaft Hunsrück/Soonwald damals innerhalb von 14 Tagen in einer Postkartenaktion 10.000 Unterschriften gesammelt, gegen die Absicht der Planungsgemeinschaft weiterweitere 150 Windräder zusätzlich zu errichten.

Heute, mit bereits 276 Anlagen bekommt diese Aussage noch mehr Gewicht.

Es muss nicht zwingend, auf Teufel komm raus, jede einst (oft ohne das Wissen um die Folgen durch die Entscheider) ausgewiesene Windkraftvorrangfläche auch tatsächlich bebaut werden.

Man hat das Gefühl, die von der Bauaufsicht geforderten Gutachten werden so lange um- und schöngerechnet, bis eine Genehmigung möglich ist.

Dies muss sich ändern. Die Menschen machen den Hunsrück aus. 

Auf negative Stellungnahmen der Gemeinderäte Todenroth und Kappel, sowie der Verbandsgemeinde Kirchberg und Beschwerden einzelner Bürger haben Sie als zuständige Kreisverwaltung bislang nicht reagiert.

Zeigen Sie als zuständige Verwaltung uns, dass Sie Ihre Bürger ernst nehmen. Eine weitere Invasion der Windmühlen ist von einer großen Zahl der betroffenen Bürger nicht gewollt und nicht mehr ertragbar.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 55


21.04.2021, 17:40

Fehler bei der Übertragung des Textes in das Formular


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrter Landrat Dr. Marlon Bröhr,

sehr geehrte Damen und Herren der Abteilung Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück, 

erteilen Sie keine weiteren Genehmigungen zum Bau von Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Kirchberg, insbesondere rund um Todenroth. Nutzen Sie ihren Ermessensspielraum, in Ihrer Verantwortung für die Bürger vor weiteren Unzumutbarkeiten.

Todenroth - ein kleines Hunsrückdorf in der Verbandsgemeinde Kirchberg - ist bereits jetzt in drei Himmelsrichtungen von Windrädern umgeben. Nun wird auch in der einzigen noch windradfreien Himmelsrichtung ein sogenannter Windpark geplant. 

Diese Windräder sollen dann, wie auch einige der bereits vorhandenen ungefähr punktgenau auf dem gesetzlich vorgesehenen Mindestabstand stehen, so dass die ohnehin schon vorhandene Belastung der Einwohner durch das ständige "Wuschen" noch größer wird. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es dann vollkommen egal ist, aus welcher Richtung der Wind weht (die Geräusche werden ständig vorhanden sein) ist dies nicht mehr hinnehmbar. 

Ganz zu schweigen vom wunderbaren Anblick - Spargel am Tag, Blinklichtfestival in der Nacht. Was mag wohl ein Tourist denken, der sich der von der Kreisverwaltung so gepriesenen Urlaubsregion im "gelobten Land" nähert? 

Durch die beantragten Windräder wären die Gemeinden Kappel, Kludenbach, Metzenhausen und Todenroth von Windrädern umzingelt. Freie Sichtachsen - zu welchen es mittlerweile Urteile quer durch Deutschland gibt - wären in diesen Orten nahezu nicht mehr vorhanden.

Auch die Dörfer Schwarzen, Ober Kostenz, Würrich, Belg und Rödelhausen kämen "in den Genuss" der neuen Anlagen. 

Wir sind nicht grundsätzlich gegen Windräder, jedoch denken wir, dass unsere Umgebung, die Verbandsgemeinde Kirchberg und auch der Rhein-Hunsrück Kreis seine Schuldigkeit getan hat. Die Vorgaben der Energiewende werden auf dem Hunsrück um ein Vielfaches übertroffen. 

Wir erinnern nochmal an Ihre Aussage sehr geehrter Herr Dr. Bröhr von 2015: "Es kommt der Tag, da muss man zusammen den Mund aufmachen und sagen Es reicht!“ Gemeinsam mit Ihnen hat dasdie BündnisSchutzgemeinschaft Energiewende für Mensch und NaturHunsrück/Soonwald damals innerhalb von 14 Tagen in einer Postkartenaktion 10.000 Unterschriften gesammelt, gegen die Absicht der Planungsgemeinschaft weiter 150 Windräder zusätzlich zu errichten.

Heute, mit bereits 276 Anlagen bekommt diese Aussage noch mehr Gewicht.

Es muss nicht zwingend, auf Teufel komm raus, jede einst (oft ohne das Wissen um die Folgen durch die Entscheider) ausgewiesene Windkraftvorrangfläche auch tatsächlich bebaut werden.

Man hat das Gefühl, die von der Bauaufsicht geforderten Gutachten werden so lange um- und schöngerechnet, bis eine Genehmigung möglich ist.

Dies muss sich ändern. Die Menschen machen den Hunsrück aus. 

Auf negative Stellungnahmen der Gemeinderäte Todenroth und Kappel, sowie der Verbandsgemeinde Kirchberg und Beschwerden einzelner Bürger haben Sie als zuständige Kreisverwaltung bislang nicht reagiert.

Zeigen Sie als zuständige Verwaltung uns, dass Sie Ihre Bürger ernst nehmen. Eine weitere Invasion der Windmühlen ist von einer großen Zahl der betroffenen Bürger nicht gewollt und nicht mehr ertragbar.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 55


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