Região: Alemanha

Paketdienst - Verpflichtende Verantwortung auch für Zustellunternehmen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
175 Apoiador 175 em Alemanha

A petição não foi aceite.

175 Apoiador 175 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:00

Pet 1-18-09-90101-031130

Paketdienst


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Zustellunternehmen mit zur Verantwortung
gezogen werden, wenn deren Mitarbeiter Pakete ohne Erlaubnis abstellen und/oder
die Unterschriften fälschen.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 176 Mitzeichnungen und
23 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird unter Bezugnahme auf persönliche Erfahrungen
im Wesentlichen ausgeführt, dass die unzuverlässige Paketzustellung durch
unzureichend geschultes und schlecht Deutsch sprechendes Personal von
Paketdiensten zu beanstanden sei. So seien Pakete nicht ordnungsgemäß abgeliefert
worden, indem sie unerlaubt vor die Tür oder in die Mülltonne gelegt und mit dem
Namen des Empfängers unterschrieben worden seien, obwohl keine
Abstellgenehmigung vorgelegen habe. In zwei Fällen seien Pakete sogar ganz
verloren gegangen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die Paketdienste ihre
Dienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten in einem wettbewerbsintensiven
Markt anbieten. In einem solchen wettbewerblichen Umfeld profitieren die
Verbraucherinnen und Verbraucher von einem vielfältigen Angebot von
Beförderungsleistungen mit unterschiedlichen Ausführungen und können zwischen
teureren oder billigeren Produkten individuell wählen. Zuverlässigkeit und Service
erhöhen die eigene Wettbewerbsfähigkeit und sichern den langfristigen Erfolg eines
Unternehmens. Die Unternehmen sind daher in der Regel schon aus wirtschaftlichem
Eigeninteresse an einem guten Service interessiert und bemüht, diesen bei
Beschwerden zu verbessern.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass die Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) prüft, ob der
postalische Versorgungsauftrag durch die Postdienstunternehmen entsprechend den
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wird. Anhaltspunkte dafür, dass das erforderliche
Grundangebot bei der Zustellung von Paketen in Deutschland nicht ausreichend oder
angemessen erbracht wird, bestehen derzeit nach dem Dafürhalten des
Petitionsausschusses nicht.
Gleichwohl räumt der Ausschuss ein, dass es in Einzelfällen zu Problemen kommen
kann, die aufgrund der damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu persönlichen
Ärgernissen führen. Fehler können sich etwa aus dem persönlichen Verhalten des
Personals oder auch betriebstechnisch ergeben. Jedoch können derartige
Fehlleistungen – wie auch in anderen Dienstleistungsbereichen des
Wirtschaftslebens – und gerade in einem Massengeschäft nicht völlig ausgeschlossen
werden.
Bei solchen Unregelmäßigkeiten können sich Betroffene unmittelbar an die
Bundesnetzagentur, Referat 318, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, wenden. Die Behörde
geht den Hinweisen nach und tritt dabei auch direkt mit den Unternehmen in Kontakt,
um die Vorkommnisse aufzuklären und ggf. Abhilfe zu schaffen. Beschwerden sind für
die Bundesnetzagentur ein wichtiger Anhaltspunkt, um mögliche Defizite in der
flächendeckenden Grundversorgung und deren Ursachen aufzuspüren. Ziel ist es, die
Einhaltung der gesetzlichen Qualitätsmerkmale sicherzustellen und die
Postdienstleister zu interessensgerechten Lösungen anzuhalten.

In diesem Zusammenhang merkt der Ausschuss an, dass der Bundenetzagentur
bisher aus dem Wohnort des Petenten noch keine Beschwerden bekannt geworden
sind. Die in der Behörde geführten Statistiken weisen Beschwerden über den
Ablageort von Paketen bezogen auf alle sonstigen Beschwerdegründe insgesamt mit
einen Anteil von 1,33 % im Jahr 2014 und von 1,53 % im Jahr 2015 aus. Beschwerden
über unfreundliches Zustellpersonal, die auch solche über mangelhafte
Deutschkenntnisse einschließen, machten 2014 und 2015 lediglich einen Anteil von
0,21 % bzw. 0,61 % aus. Zudem bezieht sich dieser Beschwerdegrund sowohl auf den
Brief- als auch auf den Paketbereich aller Anbieter.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass sich Bürgerinnen und
Bürger auch auf der interaktiven Informations- und Beschwerdeplattform
Paket-Ärger.de der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen über
Probleme mit Paketdienstleistungen beschweren können. Das Projekt wird vom
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gefördert. Eine Beschwerde auf
dieser Plattform kann zusätzlich zu einer Eingabe bei der Bundesnetzagentur sinnvoll
sein, weil die Verbraucherzentralen auf der Grundlage anderer rechtlicher
Möglichkeiten gegen bestehende Missstände vorgehen können. Eklatante Verstöße
gegen geltendes Recht werden teilweise abgemahnt und – falls nötig – auf dem
Klageweg verfolgt. Nähere Informationen können der Internetseite
www.paket-aerger.de entnommen werden.
Soweit mit der Petition darüber hinaus die Arbeitsbedingungen der Paketzusteller
angesprochen werden, wird diese Problematik branchenübergreifend und spezifisch
für die Postdienste in den Unternehmen, den Branchenverbänden, den
Gewerkschaften und in der Politik diskutiert. Ziel ist es, für die Beschäftigten der
Postdienstbranche auf faire und sozialverträgliche Arbeitsbedingungen hinzuwirken.
Der Ausschuss verweist diesbezüglich u. a. auch auf die Drucksachen 18/3796 und
18/4775, die unter www.bundestag.de eingesehen werden können.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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