Ndërtim

Parkhaus Therme stoppen !

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
OB Zeitler, Gmeinderat
109 Mbështetëse 59 në Überlingen

Peticioni nuk u përmbush

109 Mbështetëse 59 në Überlingen

Peticioni nuk u përmbush

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19.10.2018, 18:10

Shikoni dokumentin

Liebe Unterstützer meiner Petition !
Endlich kam eine Entscheidung durch den PA (Hr. Keck, FDP MdL), die leider nur rein rechtlich erfolgte und die Abläufe in den Gremien beurteilte.
Demnach hat der GR bei seiner Abwägung zugunsten des PH Therme alles richtig gemacht, dar Standort alternativlos sei.
Mal sehen ob das in der Praxis, wenn der Koloss steht, auch so sein wird !
Von einer NKK mussten wir leider Abstand nehmen, da sich kein einziger der Anlieger als subjektiv Betroffener dazu durchringen konnte.
Soweit meine letzten Worte in dieser Sache !
MfG H. Schappeler


23.06.2018, 17:04

Liebe Unterstützer,

Auf mein Schreiben an das WirtschaftsMin. mdB um Ministererlass eines Baustopps erhielt ich gestern 22.06.18 die Nachricht, dass die Prüfungsfrist von 2 Monaten noch nicht abgelaufen sei. Es kann also noch bis 8.Juli 18 dauern bis eine Entscheidung erfolgt.

Da die Bau- bzw. Bohrarbeiten aber schon begonnen haben, musste ich nun doch fachanwaltlichen Rat eingeholen, mit dem Ergebnis, dass wir sofort eine Normenkontrollklage am VGH Mannheim gegen die Satzung des VBBP einlegen sollten und wg. Dringlichkeit die einstweilige Anordnung des Baustopps gem § 47 VI VwGO.

Die Fachanwältin sieht mehrere Anfechtungsgründe, neben der Abwägungsentscheidung, verkehrsrechtl. Fragen, generell den VBBP als Instrument, Örtliche Bauvorschriften, den kritischen Untergrund Seeton.
Bin dabei sämtliche Anlieger als Antragsteller wg. subjektiver Betroffenheit ins Boot zu holen um die Kosten zu minimieren.
Streitwert wird bei 50.000 € liegen, d.h. Gerichts/Anwaltskosten bei ca. 3.000 € (incl. Einstw.Anordnung).
Wir sind froh um jede Zusage einer Kostenbeteiligung ! Bitte direkt bei mir melden an hschappeler@arcor.de. Vielen Dank im Voraus !
P.S.
Anbei aktuelles Foto vom 20.03.18. Der Riesenbohrer steckt tief in der Erde - runde Stahlhülsen für Betonpfähle gebrochen !
Bei Bohrtiefen von ca. 12 m mit Felsuntergrund kein Wunder !
Insgesamt sollen 123 Betonpfähle (!) gebohrt werden. Wahnsinn !

VG aus ÜB
H. Schappeler


11.06.2018, 17:18

Liebe Unterstützer,
wie Ihr sicher schon gesehen habt, wurde letzte Woche trotz meiner Landtags Petition, mit Bohr/Bauarbeiten begonnen.
Heute nun noch offizieller Spatenstich mit RP Tappeser. Schlimm ! Südkurier hatte meine Petitionen am Sa. im Artikel nicht erwähnt, was ich schriftlich moniert habe.
Dazu heute noch Brief an die WiMin. Hoffmeister persönlich um einen Baustopp durch Ministererlass zu erreichen (s. Anlage)
Ich bleibe dran und kann schon mal juristische Maßnahmen ankündigen (Einstw.Anordnung), falls Sie nicht mitzieht.
Für diesen Fall brauche ich dann wirklich Eure finanzielle Beteiligung !
Auf Bald an dieser Stelle....
H. Schappeler


10.05.2018, 18:26

Liebe Unterstützer,
meine Petition wurde gestern persönlich per Posteinwurf im Rathaus übergeben.
Zuvor wurde meine Übergabe in der Fragestunde der GR Sitzung vom 09.05.18 vom OB abgelehnt - mit Verweis auf die Geschäftsordnung § 27 Fragestunde. Hier der Auszug des Schreibens:

Sehr geehrter Herr Schappeler,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Überlingen sieht für die Bürgerfragestunde in § 27 folgende Regelung vor:
§ 27 Fragestunde
(1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können jeweils in der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats unter dem Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde“ Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).

(2) Grundsätze für die Fragestunde:

a) Die Fragestunde findet in der Regel am Beginn der ersten öffentlichen Sitzung im Monat statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten.

b) Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.

Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich an der ursprünglich vorgeschlagenen Vorgehensweise festhalte. „Übergaben“ von Dokumenten jeglicher Art sind nicht vorgesehen, da dies nicht Sinn und Zweck einer Fragestunde sein kann. Sie können sich sicher vorstellen, dass diese bewusste und durchdachte Regelung auch dazu dient, pressewirksame Dokumentenübergaben (insbesondere im Zuge des Kommunalwahlkampfes) in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu vermeiden.

Ich gehe davon aus, sofern Sie die Online-Petition nicht in der morgigen Bürgersprechstunde (16.30 h in meinem Dienstzimmer) übergeben möchten, dass Sie diese dann als Briefeinwurf übergeben. Den Eingang werden wir selbstverständlich schriftlich betätigen.

Vielen Dank, dass Sie die von mit beschriebene Vorgehensweise so akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Zeitler
Oberbürgermeister

Den Vorschlag des OB in der Bürgersprechstunde am 07.05.18 die Übergabe zu machen, habe ich dagegen abgelehnt, da Adressat auch die Stadträte sind.

Einreichung einer weiteren Online Petition beim Landtag BW - Petitionsausschuss ist bereits erfolgt und am 09.05.18 schriftlich bestätigt worden.
Es bleibt also weiterhin bei dem Begehren auf höchster Ebene !
VG H. Schappeler


09.04.2018, 21:37

Shikoni dokumentin

An Alle Unterstützer,

bedanke mich zunächst für Eure moralische Unterstützung !

habe heute die LAUFZEIT auf 3 Monate verlängert, da die Resonanz leider nicht befriedigend ist !
Anbei meine offizielle Einwendung gg. den Satzungsbeschluss des BBPlans an das Bauamt der Stadt ÜB, die heute fristgemäß rausging.
Adressaten waren auch die Fraktionsvors. der GR Fraktionen, sowie alle Beteiligte im Verfahren (SWÜ, LDA).
Bitte lesen - nur 4 Seiten - mit allen relevanten Argumenten (Abwägungsfehler).
Als letzter Schritt könnte noch eine Normenkontrollklage folgen.
Ich halte Sie auf dem Laufenden ...
Gruß H. Schappeler


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